März: Erfolgreiche Unterstützung bei Ersatzmaut
Fall des Monats
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Wer die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, etwa durch Verwendung einer falschen Tarifklasse oder einer zu geringen Achsanzahl, wird von Seiten der ASFINAG zur Zahlung einer Ersatzmaut aufgefordert. Diese soll ein Verwaltungsstrafverfahren vermeiden. Wird die Ersatzmaut nicht rechtzeitig bezahlt, drohen Verwaltungsstrafen zwischen 300,- und 3.000,- Euro.
In einem aktuellen Fall wandte sich ein Mitgliedsbetrieb der Sparte Transport und Verkehr an die gesetzliche Interessensvertretung. Aufgrund fehlender Abbuchungen war eine Ersatzmaut vorgeschrieben worden. Die bisherigen Kontaktaufnahmen des Betriebes mit der ASFINAG blieben jedoch ohne Ergebnis. Nach Prüfung der Unterlagen, insbesondere der einzelnen fehlenden Abbuchungen sowie des Weg-Zeit-Diagramms, konnte eindeutig festgestellt werden, dass eine technische Störung bei der Mautabbuchung vorgelegen haben musste. Auf dieser Grundlage intervenierte die Interessensvertretung bei der ASFINAG mit Erfolg: Die vorgeschriebene Ersatzmaut wurde ersatzlos gestrichen.
Besonders positiv sind diese Ergebnisse auch vor dem Hintergrund, dass die Höhe der Ersatzmaut im Jahr 2026 angehoben wurde: Je nach Beanstandungsgrund beträgt sie nun beispielsweise 270,- Euro bei nicht ordnungsgemäß nachgewiesenen Tarifmerkmalen oder bei nicht entrichteter Maut sowie 200,- Euro bei teilweise entrichteter Maut oder wenn das Kfz-Kennzeichen oder die mitgeführte GO-Box nicht mit den im System gespeicherten Daten übereinstimmen (Fahrzeugdeklaration).
Der Fall zeigt, dass sich eine genaue Prüfung und die Kontaktaufnahme mit der Interessensvertretung lohnen können – insbesondere dann, wenn technische Ursachen nicht ausgeschlossen werden können.