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Auf einem Tisch stehen nebeneinander zwei Würfel. Auf jedem Würfel ist ein Smiley. Eine Hand hebt einen dritten Würfel in die Höhe, auf dem ein lachendes Smiley ist
© Jo Panuwat D | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Jänner

Fall des Monats

Lesedauer: 1 Minute

12.01.2026

Eine verzweifelte Unternehmerin bat die Fachgruppe um Unterstützung.

Die bei der SVS versicherte Selbständige litt unter chronischen Schmerzen und starker Erschöpfung. Ihre behandelnde Ärztin hatte dringend ein stationäres Heilverfahren empfohlen, um die langfristige Arbeitsfähigkeit zu sichern. Die Versicherte zahlte seit Jahren die Höchstbemessungsgrundlage und war weiterhin voll beruflich tätig.

Die SVS bewilligte zwar grundsätzlich eine Reha, jedoch ausschließlich im eigenen Klinikum Bad Schallerbach. Dieses wurde von der Versicherten aus nachvollziehbaren medizinischen, psychischen und organisatorischen Gründen als ungeeignet erachtet.

Ein begründetes Ansuchen um Änderung auf Bad Eisenkappel – ärztlich empfohlen, psychisch deutlich geeigneter und auch im Sinne nachhaltiger Prävention – wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass Erst-Rehabilitationsverfahren ausschließlich in SVS-eigenen Einrichtungen bewilligt würden. Eine transparente rechtliche Grundlage dafür wurde nicht genannt.

Als Interessenvertretung konnten wir in diesem Fall die Verantwortlichen davon überzeugen, diese starre, sachlich nicht nachvollziehbare Praxis, welche Erstbezieher:innen unzulässig benachteiligt nicht anzuwenden. Der wohlverdienten Reha steht damit nichts mehr im Weg.

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