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Eine Person in einer hellblauen Bluse sitzt an einem Schreibtisch. Mit der rechten Hand hält sie ein Tablet. Vor ihr auf dem Schreibtisch liegen Zettel mit verschiedenen Diagrammen. Auf ihnen liegt ein Taschenrechner
© Sirikarn Rinruesee | stock.adobe.com
Schifffahrt

Schifferausweis

Das Formular zum Download

Lesedauer: 1 Minute

16.09.2026

Wer benötigt einen Schifferausweis?

Einen Schifferausweis brauchen Personen, die auf Schiffen österreichischer Schifffahrtsunternehmen oder bei Werkverkehren arbeiten, sofern diese Schiffe über die Landesgrenzen hinaus (grenzüberschreitend) im Einsatz sind.

Das betrifft konkret:

  • Besatzungsmitglieder der Schiffe
  • Alle anderen Personen, die an Bord dieser Schiffe beschäftigt sind
  • Mitreisende Familienmitglieder dieser Personen

Erforderliche Unterlagen 

  • bei Inländern ein Reisepass oder Passersatz;
  • bei Fremden:
    • ein Reisepass oder Passersatz;
    • eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsberechtigung, soweit diese nicht bereits aus dem Reisepass oder Passersatz ersichtlich ist.
  • 2 Lichtbilder
  • Meldezettel
  • Ausgefüllter Antrag

Gebühren

  • Ausstellung eines neuen Schifferausweises: € 19,60
  • Verlängerung eines bestehenden Schifferausweises: € 13,--)
    • jeweils in bar zu entrichten

Zuständige Stelle

Berufsgruppe Schifffahrt
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: 0590900-3170
E-Mail: schiff@wko.at

Hinweis
Schifferausweise können nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Montag-Freitag: 08:00-16:30 Uhr) abgeholt werden.

Im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst des Schifffahrtsunternehmens ist derSchifferausweis im Wege des Schifffahrtsunternehmens unverzüglich der Wirtschaftskammer Österreich, Berufsgruppe Schifffahrt, zurückzustellen.