Schifffahrt
Schifferausweis
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Lesedauer: 1 Minute
16.09.2026
Wer benötigt einen Schifferausweis?
Einen Schifferausweis brauchen Personen, die auf Schiffen österreichischer Schifffahrtsunternehmen oder bei Werkverkehren arbeiten, sofern diese Schiffe über die Landesgrenzen hinaus (grenzüberschreitend) im Einsatz sind.
Das betrifft konkret:
- Besatzungsmitglieder der Schiffe
- Alle anderen Personen, die an Bord dieser Schiffe beschäftigt sind
- Mitreisende Familienmitglieder dieser Personen
Erforderliche Unterlagen
- bei Inländern ein Reisepass oder Passersatz;
- bei Fremden:
- ein Reisepass oder Passersatz;
- eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsberechtigung, soweit diese nicht bereits aus dem Reisepass oder Passersatz ersichtlich ist.
- 2 Lichtbilder
- Meldezettel
- Ausgefüllter Antrag
Gebühren
- Ausstellung eines neuen Schifferausweises: € 19,60
- Verlängerung eines bestehenden Schifferausweises: € 13,--)
- jeweils in bar zu entrichten
Zuständige Stelle
Berufsgruppe Schifffahrt
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: 0590900-3170
E-Mail: schiff@wko.at
Schifferausweise können nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Montag-Freitag: 08:00-16:30 Uhr) abgeholt werden.
Im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst des Schifffahrtsunternehmens ist derSchifferausweis im Wege des Schifffahrtsunternehmens unverzüglich der Wirtschaftskammer Österreich, Berufsgruppe Schifffahrt, zurückzustellen.
Im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst des Schifffahrtsunternehmens ist derSchifferausweis im Wege des Schifffahrtsunternehmens unverzüglich der Wirtschaftskammer Österreich, Berufsgruppe Schifffahrt, zurückzustellen.