Befristeter Zollsatz für E-Commerce-Sendungen ab 1. Juli 2026
Fester Zoll von 3 Euro für Pakete unter 150 Euro – Übergangsregelung bis zur endgültigen Reform
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Fester Zollsatz für kleine Pakete ab 1. Juli 2026
Der Rat der EU hat beschlossen, ab 1. Juli 2026 einen festen Zollsatz von 3 Euro auf kleine Pakete anzuwenden. Betroffen sind Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro, die überwiegend über den elektronischen Handel in die EU gelangen.
Diese befristete Maßnahme ist eine Reaktion darauf, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU gelangen, was zu unlauterem Wettbewerb für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einem hohen Maß an Betrug und Umweltproblemen führt.
Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die im November 2025 vereinbarte dauerhafte Regelung für solche Pakete in Kraft tritt.
Wer ist betroffen?
Ab dem 1. Juli 2026 unterliegen Waren, die in kleinen Sendungen in die EU eingeführt werden und einen Wert von weniger als 150 EUR haben, einem festen Zollsatz von 3 EUR. Die Zollgebühr wird pro Artikel in einer Sendung entsprechend ihrer Tarifposition erhoben. Der Satz gilt für alle Waren, die in die EU eingeführt werden und für die Nicht-EU-Verkäufer für Mehrwertsteuerzwecke im Import One-Stop-Shop (IOSS) der EU registriert sind. Dies umfasst 93 % aller E-Commerce-Ströme in die EU.
Diese Maßnahme bleibt bis zur Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle von 150 € in Kraft, danach gelten die normalen Zollsätze.
Unterschied zur Bearbeitungsgebühr
Die Maßnahme unterscheidet sich von der vorgeschlagenen sogenannten "Bearbeitungsgebühr", die derzeit im Zusammenhang mit dem Zollreformpaket und dem mehrjährigen Finanzrahmen diskutiert wird.
Bitte beachten Sie auch, dass sich der Zoll von der Bearbeitungsgebühr (= „Handling Fee“) in Höhe von 2 € unterscheidet, die voraussichtlich im November 2026 in Kraft treten und zusätzlich zum Zoll erhoben wird.
Übergangsregelung bis zur endgültigen Lösung
Der Schritt folgt der Verpflichtung des Rates vom November 2025, auf eine einfache, vorübergehende Lösung hinzuarbeiten, um so bald wie möglich im Jahr 2026 Zölle auf solche Waren zu erheben. Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die Vereinbarung über eine dauerhafte Lösung zur vollständigen Abschaffung der Zollbefreiungsschwelle in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Waren unter 150 € zollpflichtig sein.