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Weiße Lieferautos parken nebeneinander.
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Werkverkehr-News

Ausgabe Nr. 7/2024 der Wirtschaftskammer Niederösterreich

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Die KFG-Novelle wurde im Bundesgesetzblatt, BGBl. I Nr. 116/2024, kundgemacht. 

Mit dieser mittels Initiativantrag eingebrachten Novelle werden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:

Durch VO des BMK können nunmehr im Einvernehmen mit dem BMI Buchstabenkombinationen, Ziffernkombinationen oder Buchstaben-Ziffernkombinationen festgelegt werden, die für sich allein oder in Kombination mit der Behördenbezeichnung jedenfalls eine lächerliche oder anstößige Buchstaben oder Buchstaben-Ziffernkombination ergeben. Bislang wurden solche Kombinationen mittels Erlass festgelegt.

Zum Zwecke der Risikoeinstufung haben die Arbeitsinspektorate zu Betriebskontrollen von Unternehmen folgende Daten im Sinn der Durchführungsverordnung (EU) 2022/695 vom 2. Mai 2022 zum jeweiligen Unternehmen zur Verfügung zu stellen: Kontrolldatum, Anzahl der bei dieser Kontrolle überprüften Fahrzeuge und ob die gesamte Flotte mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, wenn dies bei einer Betriebskontrolle festgestellt wurde.

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