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Nahaufnahme einer hinter einem Tisch sitzenden Person, die ihren linken Zeigefinger auf einem Taschenrechner hat. Die rechte Hand hält ein Papier und einen Stift. Auf dem Tisch liegen mit Statistiken und Diagrammen bedruckte Zettel
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Erneuerbare Förderbeitrags­­verordnung

Geltungsbereich, Höhe und Auswirkungen

Lesedauer: 1 Minute

30.12.2025

Durch die Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung wird festgelegt, wie hoch derErneuerbaren-Förderbeitrag für das Kalenderjahr ist. Die Verordnung umfasst u. a. auch die Sätze für Netznutzungs- und Netzverlustentgelte je Netzebene (z. B. Leistung in €/kW und Arbeit in Cent/kWh). Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft

Betroffen sind alle an das öffentliche Elektrizitätsnetz angeschlossenen Endverbraucher. Dieser Beitrag dient zur Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien (z. B. Einspeisevergütungen, Investitionsförderungen).

Ergänzend zum beitragsabhängigen Beitrag ist es eine Pauschale, unabhängig vom Verbrauch pro Zählpunkt, zu entrichten. Die Pauschale ist verbrauchsabhängig und direkt an die Netzentgelte gekoppelt.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wird der Erneuerbaren-Förderbeitrag für 2026 deutlich gesenkt:

  • Für energieintensive Unternehmen um durchschnittlich rund 36 % gegenüber 2025.
  • Für Haushalte um rund 22 % im Vergleich zum Jahr davor.

Das Gesamtfinanzierungsvolumen für den Erneuerbaren-Förderbeitrag 2026 wird auf etwa 235,75 Mio. € prognostiziert. Nach Berücksichtigung der Kostenbefreiungen (z. B. für bestimmte Haushalte) liegt der errechnete Förderbeitragsaufschlag ungefähr bei 7,32 % für alle Netzebenen.

Der Beitrag wird weiterhin zusammen mit dem Netznutzungsentgelt von den Netzbetreibern eingehoben.

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