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Detailansicht eines Häufchens grauweißer Dichtungsfasern, dahinter Atemschutzmaske und Schutzbrille auf schwarzer Steinplatte liegend
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Holzbau, Bundesinnung

Neue Regelungen für Asbestarbeiten ab 2026

Arbeiten mit Asbestzement

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 13.03.2026

Umgang mit Asbestzement

Achtung

Am 30. Dezember 2025 wurden im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 339/2025 die Änderung der Grenzwerteverordnung 2024 (Artikel 1) und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2024 (VGÜ) veröffentlicht.

Die Umsetzung von europäischen Vorgaben sieht strengere Grenzwerte für Asbestfasern (Chrysotil, Amphibol-Asbeste) vor.

Die im Dezember 2015 herausgegebenen Unterlagen „Leitfaden für den Umgang mit Asbestzement bei Dach- und Fassadenarbeiten“ und „Arbeitsplan ‚Arbeiten mit Asbestzement bei Dach- und Fassadenarbeiten‘“ entsprechen somit nicht mehr dem aktuellen Stand. Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden derzeit in diese Unterlagen eingearbeitet.

Entsorgung Asbestzement

Nachlese zur Informationsveranstaltung „Neue Meldepflicht für Asbestarbeiten ab 2026“

Aufgrund der - mit der Novelle der Grenzwerteverordnung (BGBl. II 339/2025) erfolgten - nationalen Umsetzung der EU-Asbestrichtlinie dürfen Asbestarbeiten ab 2026 nur noch von „ermächtigten“ Arbeitgebern durchgeführt werden. Als „ermächtigt“ gilt ein Arbeitgeber, wenn er in der dafür neu geschaffenen Liste der Arbeitsinspektion beim Sozialministerium eingetragen ist. Für die Aufnahme in diese Liste ist eine Erstmeldung erforderlich.
Im Zusammenhang mit den neuen Regelungen hat am 9. März 2026 eine Informationsveranstaltung stattgefunden.

Nachlese und Formulare für die Aufnahme in die Liste der Abbruch- bzw. Asbestsanierungsunternehmen

Die Veranstaltung wurde von Herrn Komm.Rat Mst. Alexander Eppler, Bundesinnungsmeister-Stellvertreter der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, eröffnet und von Herrn DI Gregor Hohenecker, Bundesinnungsgruppe Baunebengewerbe, moderiert.

Herr DI Peter Reinthaler, Abteilungsleiter Abteilung 1 - Bau- und Bergwesen/Zentral-Arbeitsinspektorat, stand für einen Vortrag zum Thema „Änderungen der Grenzwerteverordnung 2025 – GKV“ zur Verfügung. Die beiden Formulare zur Aufnahme in die Liste der Abbruch- bzw. Asbestsanierungsunternehmen (stark gebundener bzw. schwach gebundener Asbest) wurden ebenfalls von Herrn DI Peter Reinthaler präsentiert.

Darüber hinaus hat Herr DI DI Ernest Stühlinger, Fachkundiges Organ Bauwesen/AUVA, eine Vortrag zum Thema „Asbest kein Thema der Vergangenheit“ gehalten.

Im Anschluss an die Vorträge bestand die Möglichkeit zu Fragen bzw. einer Diskussion.

Video

FAQs

Die Fragen aus der Veranstaltung werden zu FAQs aufbereitet und in Kürze bereitgestellt.

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