Zum Inhalt springen
Metalltechniker, Bundesinnung

Beschluss der Unabhängigen Schiedskommission zu Preisänderungen durch Stahlpreiserhöhungen

Preiserhöhungen im Rahmen von vereinbarten Preisgleitklauseln

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) mit Wirksamkeit 1.3.2021 festgestellt, dass eine durch Stahlpreiserhöhungen verursachte Preisänderung am Anteil "Material" nur dann zulässig ist, wenn die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Gesamtpreis 2 % überschreitet (Bagatellgrenze). Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preisminderungen.

Die Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission ist mit 12 Monaten - gerechnet ab 1.3.2021 - befristet.

Die Details der Empfehlung entnehmen Sie bitte dem Ergebnisprotokolle der 131. Sitzung vom 30. März 2021.

Weitere interessante Artikel
  • Gruppenbild der Sieger des Landeslehrlingswettbewerb Oberösterreich Metalltechnik
    Landeslehrlingswettbewerb der Metalltechniker Oberösterreich 2024
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Bestbieterkriterien für öffentliche Ausschreibungen
    Weiterlesen
  • Fußgänger auf Stahlkonstruktionsbrücke
    Österreichischer Stahlbaupreis 2025 − Einreichmöglichkeit von 1.12.2024 bis 3.3.2025
    Weiterlesen