Metalltechniker, Bundesinnung

Beschluss der Unabhängigen Schiedskommission zu Preisänderungen durch Stahlpreiserhöhungen

Preiserhöhungen im Rahmen von vereinbarten Preisgleitklauseln

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) mit Wirksamkeit 1.3.2021 festgestellt, dass eine durch Stahlpreiserhöhungen verursachte Preisänderung am Anteil "Material" nur dann zulässig ist, wenn die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Gesamtpreis 2 % überschreitet (Bagatellgrenze). Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preisminderungen.

Die Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission ist mit 12 Monaten - gerechnet ab 1.3.2021 - befristet.

Die Details der Empfehlung entnehmen Sie bitte dem Ergebnisprotokolle der 131. Sitzung vom 30. März 2021.

Weitere interessante Artikel
  • Teilnehmer des Hufbeschlagskurses 2024/2025 in Stadl-Paura in der Werkstatt
    Erfolgreicher Abschluss des Hufbeschlagskurses 2024/2025 in Stadl-Paura
    Weiterlesen
  • Gelber Ordner mit Beschriftung Normen auf Längsseite liegend, davor Stift auf Dokument und Ausschnitt eines Taschenrechners
    Bedeutung und Einhaltung technischer Normen in der Metalltechnik
    Weiterlesen