Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium
Biokosmetika
Richtlinie "Biologische Produktion"
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Stand: 17.05.2019
Kosmetische Mittel dürfen mit Bezeichnungen wie "biologisch", "ökologisch" usw. ausgelobt werden, wenn sie bezüglich Herstellung, Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung den Bestimmungen des Abschnitts "6. Biokosmetika" entsprechen. Weitere Voraussetzung ist die Kontrolle der biologischen Produktion, Verarbeitung und des Vertriebs durch eine anerkannte Biokontrollstelle.