Sparte Industrie

EU-Abfallverbringungsverordnung vor Veröffentlichung

Informationen der Bundessparte Industrie

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18.03.2024

Eine Revision der EU-AbfallverbringungsVO bringt strengere Bestimmungen für die Ausfuhr von Abfällen.

Am 27. Februar 2024 wurde das Trilogergebnis zur AbfallverbringungsVO im Europäischen Parlament final angenommen. Der angenommene Text der Verordnung ist hier abrufbar: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0087_DE.pdf. Die Abstimmung im Parlament war mit 587 Stimmen dafür, 8 dagegen und 33 Enthaltungen ziemlich eindeutig. Nun muss noch der Rat den Text formell billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

Die Überarbeitung der VO verfolgte drei Hauptziele: die Verhinderung der Verlagerung der EU-Abfallproblematik in Drittländer, die Erleichterung des Transports von Abfällen zum Recycling und zur Wiederverwendung in der EU und die bessere Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen. Die Trilog-Einigung umfasste strengere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie insbesondere schärfere Bestimmungen für die Ausfuhr von Abfällen:

Kunststoffabfälle dürfen innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr in Nicht-OECD-Länder exportiert werden. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in OECD-Länder unterliegt strengeren Bedingungen, einschließlich der Verpflichtung zur vorherigen Notifizierung.

EU-Ausfuhren bestimmter nicht gefährlicher Abfälle zur Verwertung werden nur mehr in solche Nicht-OECD-Länder zugelassen, die ihre Zustimmung erteilen und die Kriterien für eine umweltverträgliche Behandlung dieser Abfälle erfüllen. Die Kommission wird eine Liste solcher Empfängerländer erstellen. Für die Verbringung von Abfällen zur Verwertung gelten weiters strengere Anforderungen in Bezug auf vorherige schriftliche Notifizierung, Zustimmung und Information.

Die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung in ein anderes EU-Land wird verboten bzw. ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig.

Innerhalb der EU soll der Austausch von Informationen und Daten über die Verbringung von Abfällen über eine zentrale elektronische Schnittstelle digitalisiert werden, um die Berichterstattung und Transparenz zu verbessern.

Mit der Verordnung wird auch eine enforcement group eingerichtet, die die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern verbessern soll, um illegale Verbringungen zu verhindern und aufzudecken.

Autor:
Mag. Gerfried Habenicht
E-Mail: gerfried.habenicht@wko.at