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Sparte Industrie

Metallindustrie: Rascher Kollektivvertragsabschluss

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 3 Minuten

26.09.2025

Angesichts der schwierigen Wirtschaftslage in der Metallindustrie wurde ein KV-Abschluss unter der Inflationsrate vereinbart. Damit wird auch ein Beitrag zur Dämpfung der Inflationsentwicklung in Österreich geleistet. Der Abschluss ist ein Signal an die Politik, in ihrem Bereich – Beamtenbezüge, Pensionen, administrierte Preise – ebenfalls Schritte zur Eindämmung des Preisauftriebes zu setzen.

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Metalltechnische Industrie standen unter sehr schwierigen Vorzeichen, nämlich einerseits einer über dem Durchschnitt der Euroländer liegenden Inflationsrate in Österreich und andererseits einer schwierigen Wirtschaftslage: Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Metallindustrie ist in den vergangenen Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die meisten Branchen befinden sich aktuell im vierten Rezessionsjahr, ohne Ausblick auf eine wesentliche Verbesserung. Die Ursachen sind vielfältig, ein wesentlicher Grund liegt aber in der Entwicklung der Lohnstückkosten, die in Österreich im Vergleich mit den Ländern der Eurozone mit Abstand am stärksten gestiegen sind.

Bei der diesjährigen Auftaktveranstaltung zur Herbstlohn- und -gehaltsrunde wurde erstmals kein offizielles Forderungspapier von den Gewerkschaften überreicht und stattdessen mit der Arbeitgeberseite vereinbart, dass zu Beginn ein gemeinsames Wirtschaftsgespräch mit allen Metall-Fachverbänden stattfinden sollte. Dies ist für beide Seiten verfahrensökonomisch durchaus sinnvoll, ohne dass dies eine Rückkehr zur alten Verhandlungsgemeinschaft bedeuten würde. Denn auch darin war man sich einig, dass die Kollektivvertragsautonomie eines jeden Fachverbandes unbedingt gewahrt werden müsse.

Im Anschluss an da Wirtschaftsgespräch wurde die erste Verhandlungsrunde mit dem FMTI organisiert, bei der eine vernünftige und wichtige Einigung mit Signalwirkung für den Industriestandort Österreich erzielt werden konnte.  Alle anderen Fachverbände der Metallindustrie haben noch am gleichen Tag dem Abschluss zugestimmt. Wie schon im Jahr 2023 wurde wieder ein Zweijahres-Abschluss vereinbart, der den Unternehmen und deren Beschäftigten Planungssicherheit geben soll. Das Ergebnis weist einige, von Arbeitgeberseite jahrelang geforderte Novitäten vor.

Ab dem 1.11.2025 gilt:

  • Die IST-Löhne und -Gehälter steigen um 1,41 %.
  • Die KV-Tabelle steigt in der Grundstufe um 2 %, die Vorrückungswerte bleiben unverändert, was eine Dämpfung des Senioritätsprinzips bewirkt.
  • Die Lehrlingseinkommen und die kollektivvertraglichen Zulagen steigen um 2 %.
  • Wer am 31.10.2025 beschäftigt war und dies am 30.11.2025 sowie am 30.6.2026 noch ist, erhält jeweils eine Einmalprämie in Höhe von 500 Euro mit der Dezemberabrechnung 2025 bzw. der Juliabrechnung 2026 zur Sicherung der persönlichen Kaufkraft. Die Kaufkraftprämie kann für jeweils 250 Euro in einen freien Tag gewandelt werden.
  • Für Lehrlinge sowie Teilzeitbeschäftigte gelten für die Einmalzahlung eigene Regelungen.
  • Aufwandentschädigungen und Diäten werden nicht erhöht.

 Ab dem 1.11.2026 gilt:

  • Die IST-Löhne und -Gehälter steigen um 1,9 %.
  • Die KV-Tabelle steigt in der Grundstufe um 2,1 %, die Vorrückungswerte bleiben neuerlich unverändert.
  • Die Lehrlingseinkommen und die kollektivvertraglichen Zulagen steigen um 2,1 %.
  • Die Reisediäten steigen um 2,1 %.

Der nachhaltige Teil ab 1.11.2025 entspricht mit 1,41 % der Abgeltung der halben rollierenden Inflationsrate, die beiden Einmalzahlungen im Ausmaß von jeweils 500 Euro zur Absicherung der Kaufkraft bedeuten im Schnitt jeweils rund 0,78 % eines Jahreseinkommens. Der nachhaltige Teil der Einigung liegt somit für 2025/2026 deutlich unterhalb der rollierenden Inflationsrate von 2,83 %, gleichzeitig konnte erstmals der Einsatz einer Einmalzahlung in Form der Kaufkraftsicherungsprämie vereinbart werden. Für Betriebe mit Auslastungsschwierigkeiten oder Liquiditätsproblemen bietet die Wandlungsmöglichkeit in einen einmaligen Freizeitanspruch zusätzliche Flexibilität und kann als kreativer, alternativer Lösungsansatz angesehen werden.

Für den Abschluss ab 1.11.2026 ist es erstmals gelungen eine Lohnerhöhung von der Inflationsentwicklung zu entkoppeln und bereits jetzt eine Ist-Erhöhung von unter 2 % zu fixieren. Das Ziel ist, mit diesem 2-Jahresabschluss einen Teil der Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen und gleichzeitig einen Einkommenszuwachs bei den Beschäftigten zu garantieren.

Mit der Entkoppelung von der Inflationsentwicklung ist die Einigung eine klare Aufforderung an die Politik, alle möglichen Spielräume für eine Rückführung der Inflationsrate auf das Stabilitätsniveau von 2 % zu nützen – ein Wert, den die Euroländer insgesamt bereits erreicht haben. Abgesehen von den großen Budgetposten, wie Beamtenbezüge und Pensionen, sollten auch Erhöhungen von Gebühren und administrierter Preise nur gedämpft erfolgen, um das Stabilitätsziel zu erreichen; letztlich bedeutet dies eine Akzentuierung der Budgetsanierung auf der Ausgabenseite.

Klimatisch und atmosphärisch besonders hervorzuheben ist, dass auch eine für beide Seiten wertschätzende Verhandlungskultur etabliert werden konnte, worin ebenfalls ein echter sozialpartnerschaftlicher Fortschritt zu sehen ist. Damit konnte auch zur für Österreich typischen Kultur der Konfliktlösung am Verhandlungstisch zurückgefunden werden – eine Tradition, die unbedingt beibehalten sollte, da auch die jahrzehntelange geringe Streikkultur unzweifelhaft ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil für den Industriestandort Österreich darstellt.

Autoren:

Mag. Andreas Mörk
Mag. Thomas Stegmüller

E-Mail:
andreas.moerk@wko.at
thomas.stegmueller@wko.at

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