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Sparte Industrie

Omnibusse in voller Fahrt oder im Brüsseler Stau?

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 3 Minuten

22.01.2026

Die Kommission kündigte eine Reformagenda mit vielen Verwaltungsvereinfachungen an. Wieviel ist davon bisher geschehen?

Im Bericht „Draghi Report: One year on“ zieht Europa ein Jahr nach dem Bericht von Mario Draghi zur Europäischen Wettbewerbsfähigkeit Bilanz. Die Europäische Kommission verweist dabei auf die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen. In Brüssel ist man überzeugt, entschlossen gehandelt zu haben, um Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Innovationskraft zu stärken. Außerhalb der Institution fällt die Einschätzung jedoch deutlich nüchterner aus. Aus Sicht vieler Unternehmerinnen und Unternehmer sowie politischer Kommentatoren klaffen Ankündigungen und tatsächliche Entlastungen weiterhin auseinander.

Eine zentrale Erkenntnis geht jedoch klar daraus hervor: Ohne eine spürbare bürokratische Vereinfachung wird es nicht gelingen, die im Draghi-Report formulierten Ziele zu erreichen. Komplexe Verfahren, lange Genehmigungsprozesse und fragmentierte Regelwerke bremsen Investitionen und unternehmerische Initiative. Der Ruf nach weniger Bürokratie ist damit kein politisches Schlagwort, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit – und ein entscheidender Prüfstein dafür, wie ernst es die EU mit ihrer eigenen Reformagenda meint.

Diese Erkenntnis ist im Jahr 2025 in 10 sogenannten Omnibus-Vorschlägen gemündet. Diese sollen überbordende Regeln und Unzulänglichkeiten in bestehenden Rechtsakten reparieren. Beginnend mit dem Omnibus I zu Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettengesetz über Pakete zur Gemeinsamen Agrarpolitik, Verteidigung, Chemie, Digitales und Umwelt wurden dabei sowohl gesamtwirtschaftlich relevante als auch sektorspezifische Thematiken adressiert. Im Jahr 2026 sollen noch mindestens zwei weitere Omnibusse hinzukommen, im Bereich Energie und Steuern. Auf dem Papier scheint sich das Bekenntnis zu Verwaltungsvereinfachung durchgesetzt zu haben. Der Haken dabei: Stand heute sind nur fünf dieser Rechtsakte auch tatsächlich in Kraft[1]. Bei allen anderen geht der politische Verhandlungsprozess weiter und dürfte sich bei manchen davon tief ins Jahr 2026 fortführen. Darüber hinaus fokussieren einige der Vorschläge auf Regularien, die in der letzten Legislaturperiode beschlossen und teilweise noch gar nicht in Kraft bzw. umgesetzt sind. Eine tatsächliche Netto-Entschlackung des EU-Acquis ist dadurch bei genauer Betrachtung also nicht gegeben, sondern zwar etwas verschlankte, aber dennoch neue Regelungen.

Die Europäische Kommission hat auf Druck verschiedener Wirtschaftsverbände, darunter die Bundessparte Industrie und WKÖ, auch abseits des „offiziellen“ Omnibus-Prozess eine weitere Vereinfachung auf den Weg gebracht. Die Vollanwendung der Entwaldungsverordnung wurde für alle Unternehmen um ein weiteres Jahr verschoben (auf 31. Dezember 2026) und einige der extrem bürokratischen Vorgaben für nachgelagerte und sehr kleine Marktteilnehmer entschärft. Darüber hinaus gibt es dem Vernehmen nach in verschiedenen Generaldirektionen Bemühungen, obsolete und überbordende Pflichten zu identifizieren und im Idealfall auszumisten. So soll es beispielsweise bereits Listen mit delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten im Umweltbereich geben, die nach Ansicht der zuständigen Beamten abgeschafft werden könnten.

Zu guter Letzt hat die Kommission auch im Rahmen einer Reihe weiterer, geplanter Legislativvorschläge Vereinfachungen angekündigt. So soll die Revision der REACH-Verordnung im Bereich des Chemikalienrechts zu deutlich schnelleren und rechtssichereren Verfahren führen, und der für Ende 2026 avisierte Circular Economy Act soll einfachere, unionsweite Regeln für Systeme für erweiterte Herstellerverantwortung bringen.

Das Momentum für eine echte Reformagenda im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit, Dynamik und Innovationskraft der europäischen und österreichischen Industrie ist also gegeben. Dazu muss sichergestellt werden, dass nicht nur der Fleckerlteppich an bestehenden inkohärenten, fehlerhaften und unzulänglichen Gesetzen repariert wird, sondern dass solche Regeln gar nicht erst neu erdacht und in Gesetz gegossen werden. Das wird der Maßstab für diese Kommission werden!

Autoren:

Clemens Rosenmayr MSc, MSc
Mag. Hagen Pleile
E-Mail: clemens.rosenmayr@wko.at | hagen.pleile@wko.at

[1] Allen voran die Vereinfachungen der Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Gesetzgebung

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