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Sparte Industrie

Strompreise im Strudel des Subventionswettbewerbs

Informationen der Bundessparte Industrie

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08.05.2026

Leitplanken für einen Weg aus der Misere von strengen Umweltzielen und knappen Förderungen.

Die Vorgabe von Zielen ist Kernaufgabe der Politik. Im sogenannten Green-Deal der EU wurden strenge Klimaziele gesetzt. Die Elektrifizierung, also der Ersatz von fossilen Energieträgern durch grünen Strom, ist ein Weg diese umzusetzen. Damit wird Strom zu einer Erfolgsvoraussetzung. Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten „Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie“ spricht die EU-Kommission dies unter der Überschrift „Befristete Strompreisentlastung für energieintensive Verbraucher“ konkret an. Nach einem Hinweis auf politisch weiter verschärfte Klimaziele heißt es da zur Rechtfertigung der als „Industriestrompreis“ bekannten Förderung: „Bis sich die Dekarbonisierung des Stromsystems der Union vollständig in niedrigeren Strompreisen niederschlägt, werden Industriezweige in der Union weiterhin mit höheren Kosten konfrontiert sein als Wettbewerber in Ländern und Gebieten mit weniger ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen.“ Ansonsten – so die EU-Kommission weiter – würden hohe Stromkosten das Carbon Leakage (Verlagerungs-)Risiko erhöhen und von der Elektrifizierung von Produktionsprozessen abhalten.  

Es scheint daher weiter der Ansatz der EU-Politik zu sein, strenge Ziele zu setzen, und die negativen Auswirkungen durch Förderungen abzufedern. Das Problem ist offensichtlich: die Zielsetzung folgt auf EU-Ebene (unter mehrheitlicher Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten), die Förderungen müssen die Mitgliedstaaten fast immer aus nationalen Budgets finanzieren.

Für Österreich ist dies regelmäßig eine schlechte Nachricht, weil wir uns EU-intern vor allem auch mit unseren Haupthandelspartnern vergleichen müssen. Während in Deutschland für Industriestrompreis und Stromkostenkompensation ab 2026 mehr als 5.000 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen ist, sollen die österreichischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb 2026 mit 75 Millionen Euro „abgesichert werden“. Diese Geldmittel verblassen in einem Strommarkt, der – alleine in Österreich – ein Multi-Milliarden-Euro-Geschäft ist. Ab 2027 darf auf 250 Millionen Euro spekuliert werden, allerdings bei noch offener Gegenfinanzierung. Es bleibt zu hoffen, dass die Gegenfinanzierung nicht – so wie bei den Lohnnebenkosten – zu einem großen Teil von der Industrie selbst getragen werden muss.

Die Feststellung eines Niederlassungsleiters eines österreichischen Produktionsbetriebs aus der energieintensiven Industrie macht die Problematik plakativ: „Die Dumpingpreise kommen nicht mehr nur aus China und teilweise aus den östlichen Nachbarländern. Die Hauptprobleme machen uns derzeit die mit Förderungen gestützten Kampfpreise aus deutschen Produktionsbetrieben.“

Während auch bei den jüngeren Empfehlungen der EU-Ebene am bekannten Narrativ „strenge Ziele nationale Abfederungsmaßnahmen“ festgehalten wird, werden wichtige Systemfragen sehr zögerlich angesprochen. So werden die Förderungen für die Strompreiskompensation in Deutschland deshalb großzügiger bemessen, weil dort weniger (sic) grüner Strom im Netz ist.

Offen sind weiters die Fragen des EU-Strommarktdesigns, das über die merit-order die fossilen Preise voll auch auf die Produktionstechnologien mit niedrigen Grenzkosten durchschlagen lassen. Gegen eine Abschaffung der merit-order sprechen gewichtige Argumente. So werden und wurden hunderte Milliarden an Investitionen in grenzkostenarme grüne Energie mit einer Preisbildung nach der merit-order kalkuliert und finanziert. Eine dramatische Absenkung des Marktpreises für „grüne Energien“ hätte daher ebenso dramatische Folgen für die Kraftwerksbetreiber. Die Handelsergebnisse für grünen Strom an der österreichischen Strombörse liegen regelmäßig ca. 2/3 unter jenen für den im Markt maßgeblichen „grauen“ Strom. Will man die Kraftwerke weiterhin gesichert finanzieren, so wird man dafür höhere Förderbeiträge in Marktprämiensystemen brauchen, die auch von den Stromkunden finanziert werden, sollte der Finanzminister hier nicht aus dem allgemeinen Budget zuschießen.

Es bleibt also zu hoffen, dass die zaghaften Ankündigungen der EU-Kommission, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die merit-order näher zu prüfen, bald Früchte tragen und wissenschaftsbasierte Ansätze wie zuletzt vom österreichischen WIFO gehört werden. Ansonsten bleibt der fatale Befund, dass Erfolge in der Dekarbonisierung bestraft werden.

Wenn die Politik keine glaubwürdigen Lösungsansätze liefert, dann könnten die immer bewusster werdenden hohen Anteile an CO2-Bepreisungen durch die Emissionshandelssysteme und Steuern auch immer mehr ideologisch diskutiert und letztlich abgeschafft werden. Diesen Weg haben zuletzt die USA auf internationaler Ebene weiter geebnet. Ein Ende der CO2-Bepreisungen hätte aber vor allem auch zur Folge, dass wiederum jene bestraft werden, die in grüne Energie und Dekarbonisierung investiert haben oder investieren wollen, womit auch die Abhängigkeit Österreichs und der EU von fossilen Energieimporten bleibt.

Hier können nicht alle Antworten aber zumindest einige Leitplanken für einen Weg aus der Misere skizziert werden:

  1. Das politische Narrativ, sich zu strengen Zielen zu verpflichten und deren Auswirkungen durch vorwiegend national gestaltete und finanzierte Maßnahmen abzufedern, ist ein Kern des Problems, weil es den EU-internen Förderwettbewerb anstachelt.
  2. Der Förderwettbewerb zwischen den EU-Mitgliedstaaten kann dadurch verhindert werden, dass die Energiepreissenkungen einheitlich auf EU-Ebene – und durch EU-Mittel – gefördert werden. Solange dies nicht der Fall ist, muss es Ziel bleiben, im Förderwettbewerb eine Gleichstellung mit Deutschland zu erreichen.
  3. Kontraproduktive Anreize (wie Besteuerung von grüner Energie oder höhere Förderungen für Strom mit höheren fossilen Anteilen) sollten hinterfragt werden.
  4. Strukturelle Maßnahmen, wie die Weiterentwicklung der Preisbildung im Stromgroßhandelsmarkt sollten mit dem Ziel erfolgen, Stromerzeugung mit niedrigen Grenzkosten billig an die Kunden zu bringen.
  5. Mit einer Informationsoffensive sollten – insbesondere mit der toolbox des neuen Elektrizitätswesengesetzes (ElWG) – die neuen Möglichkeiten wie etwa der direkte Einkauf von Strom von Kraftwerksbetreibern (PPAs), Eigenerzeugung und Batteriespeicher bekannt gemacht werden.
  6. Weiterhin müssen auch die kurzfristig möglichen, schnellen Preissenkungsmaßnahmen – etwa durch den Wechsel des Stromlieferanten – umgesetzt werden. Das Energieinstitut der Wirtschaft hat dazu im Auftrag der BSI einen Vergleich zwischen Lieferantenwechsel und dem angekündigten Industriestrompreis erstellt. Ohne einen Wechselwillen der Stromkunden wird es zu keinem Wettbewerb zwischen den Lieferanten kommen.
  7. Die Emissionshandelssysteme zur CO2 Bepreisung müssen mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die europäische Industrie wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dazu müssen die Ziele realistisch gestaltet werden und die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzten Branchen durch einen reparierten CBAM-Klimazoll geschützt werden.

Autor: 
Ing. Mag. Wolfgang Brenner
E-Mail: wolfgang.brenner@wko.at 

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