Ein zu kleiner Schritt…
Kommentar des Obmannes Mag. Sigi Menz
Lesedauer: 4 Minuten
Die Industrie hat eine Senkung der Lohnnebenkosten gefordert, um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen und damit Wertschöpfung, Beschäftigung und Wohlstand in Österreich zu sichern. Das Doppelbudget 2027/28 sieht eine solche Senkung vor. Dieser Schritt in die richtige Richtung ist aber leider zu klein, erfolgt zu spät und wird durch eine problematische Gegenfinanzierung ausgehebelt.
Die Ausgangslage ist bekannt: Die Inflationsentwicklung der letzten Jahre hat in Österreich zu weit überdurchschnittlichen Lohnanstiegen geführt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verschlechtert. Die maßvollen Gehaltsabschlüsse des Jahres 2025 konnten die Situation ein wenig entschärfen, aber eben nur ein wenig. Insbesondere die Industrie, mit ihrem hohen Exportanteil, hat daher zuletzt vehement eine rasche und deutliche Senkung der Lohnnebenkosten gefordert. Diese Forderung ist nicht nur vor vielen Wirtschaftsforschern unterstützt worden, sondern wurde auch im aktuellen Regierungsprogramm und in der zu Jahresbeginn 2026 vorgelegten Industriestrategie der Bundesregierung anerkannt.
Das nun vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 sieht tatsächlich eine Senkung der Lohnnebenkosten vor, aber in einem viel zu geringen Ausmaß: Der Beitrag der Dienstgeber zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) soll von 3,7 % auf 2,7 % verringert werden, womit die Lohnnebenkosten gerade einmal um einen Prozentpunkt sinken. Und diese Senkung soll erst im zweiten Jahr des Doppelbudgets, somit also im Jahr 2028, schlagend werden. Ökonomisch sinnvoll und notwendig wäre zumindest eine vollständige Streichung der (in dieser Form ohnedies sachfremden und europaweit einzigartigen) Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds aus Dienstgeberbeiträgen gewesen, und dies nicht erst 2028 sondern sofort.
Fast zeitgleich mit dem Entwurf zum Doppelbudget hat die OECD ihre jährliche Analyse zur steuerlichen Belastung der Arbeit vorgelegt, die sämtliche Lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben berücksichtigt. In dieser Auflistung liegt Österreich an unrühmlicher vierter Stelle, um zwölf Prozentpunkte über dem OECD-Durchschnitt. Die Reduktion der Lohnnebenkosten im nun vorgesehenen Ausmaß verändert die Rangordnung überhaupt nicht: Österreich bleibt hinsichtlich der Gesamtabgaben auf Löhne und Gehälter auf der vierthöchsten Stufe unter allen Industrieländern.
Der (zu) kleine Schritt in die richtige Richtung wird zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von den Unternehmen selbst bezahlt: Zum einen müssen Unternehmen künftig auch für Beschäftigte über 60 Jahre in den FLAF einzahlen. Dieser Schritt zu einer Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht grundsätzlich falsch, angesichts der noch immer nicht ausreichenden Erfolge bei der Steigerung der Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber in Hinblick auf die Pensionsfinanzierung kontraproduktiv. Zum anderen soll die Körperschaftsteuer (KöSt) von derzeit 23 auf 24 Prozent für Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als einer Million Euro erhöht werden, und dies noch dazu bereits ein Jahr vor der Senkung der Lohnnebenkosten (somit ab Anfang 2027). Österreich entfernt sich dadurch noch weiter vom EU-Durchschnitt in der Unternehmensbesteuerung, und tendiert immer stärker in Richtung des oberen Drittels. Diese Maßnahme ist standortpolitisch falsch und schwächt zudem jene Unternehmen, von denen Impulse für Investitionen in den rasanten technologischen Wandel und in die energiepolitische Transformation dringend notwendig wären.
Die österreichische Industrie kann mit dem minimalen Schritt im Bereich der Lohnnebenkosten nicht zufrieden sein. Weitere Schritte müssen erfolgen: Das Ziel, einer Senkung der Lohnnebenkosten um fünf Prozent bleibt bestehen und wird weiterhin als Forderung an die Politik herangetragen. Eine solche Maßnahme ist zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Industrie unverzichtbar. Das Argument leerer Staatskassen steht dem nicht entgegen: Durch verstärktes Wachstum und eine höhere Arbeitskräftenachfrage würde sich jede weitere Lohnnebenkostensenkung mittel- bis längerfristig zu zwei Drittel selbst finanzieren.
Ganz generell fragwürdig ist die Idee, Senkungen von Steuern und Abgaben durch einnahmenseitige Maßnahmen auszugleichen. Die Abgabenquote in Österreich liegt um rund drei Prozentpunkte höher als im Durchschnitt der Euroländer und sogar um dreieinhalb Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt, was einem Volumen von 15 bis 18 Milliarden Euro entspricht. Damit steht für die Industrie außer Zweifel, dass Gegenfinanzierungen von Steuer- und Abgabensenkungen nicht auf der Einnahmenseite, sondern ausschließlich auf der Ausgabenseite erfolgen müssen.
Durch entschlossene Reformen kann die Ausgabendynamik bei wesentlichen Kostenblöcken - in den Bereichen Pensionen, Arbeitslosenversicherung und Gesundheit – eingedämmt und damit Spielraum für Steuer- und Abgabensenkungen geschaffen werden. Zudem bleibt natürlich ein zentrales Anliegen der Industrie die Rückführung der staatlichen Überregulierung, die sowohl im Bereich der Unternehmen wie jenem der öffentlichen Hand zu einer Senkung der Ausgaben beziehungsweise Kosten führen kann. Auch hier gilt, wie bei den Lohnnebenkosten: Größere Schritte sind notwendig, um die Zukunftsfähigkeit Österreichs abzusichern.
Obmann der Bundessparte Industrie