Zum Inhalt springen
Sparte Industrie

Zur (notwendigen) langfristigen Planbarkeit der Energiepreise

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 2 Minuten

26.09.2025

Die Strompreiskompensation ist in der Regierungsklausur angekündigt und in Begutachtung geschickt worden – womit kann man planen?

Nach vielen Ankündigungen und Warnungen vor dem EU-internen Förderwettbewerb und krassen Standortnachteil für die österreichischen Standorte stromintensiver Produktionen wurde ein Stromkosten-Ausgleichsgesetz für die Entlastungsjahre 2025 und 2026 in Begutachtung geschickt.

Dieser als „Begutachtungsentwurf zum Standortabsicherungsgesetz“ titulierte Entwurf ließ viele Fragen erwarten. Dabei geht es um das zentrale Thema der berechtigten Branchen, von denen viele fehlen, was aber nur im engen Korsett des EU-Beihilfenrechts diskutiert werden kann. Von besonderer praktischer Bedeutung werden die Förderungsrichtlinien sein, die die vielen notwendigen Detailfragen regeln werden und noch einer beihilfenrechtlichen Genehmigung unterliegen. Dazu muss nun schnell das Einvernehmen zwischen BMWET und BMF gefunden werden, damit die Unternehmen die Förderbedingungen beurteilen können. Vor dem Hintergrund der – im Vergleich zu 2022 detaillierter geregelten – Verpflichtungen zur Investition der erhaltenen Mittel werden viele Unternehmen nämlich genau bewerten müssen, ob diese Förderung überhaupt beantragt werden soll.

Hinzukommt, dass für die Jahre 2025 und 2026 mit jährlich 75 Mio. Euro um 60 % weniger an Jahresbudget für die Strompreiskompensation vorgesehen ist, als für das Jahr 2022 ausgezahlt wurde. Wenn die Unternehmen daher den – wohl nicht vermeidbaren – bürokratischen Antrag gestellt haben, schlägt die Aliquotierung zu: übersteigen die insgesamt beantragten Förderungen die zur Verfügung stehenden Mittel, ist die Förderung aliquot zu kürzen. Antragsteller wissen daher bis zur Förderungsgewährung nicht, wieviel sie bekommen.

Eine weitere wesentliche Planungsunsicherheit für Investitionen besteht darin, dass noch völlig offen ist, ob die Kompensation auch nach 2026 verfügbar sein wird. Die meisten anderen EU-Staaten haben Lösungen bis zum Jahr 2030. Die Investitionszyklen in der Industrie dauern länger als ein bis zwei Jahre!

Eine Verpflichtung zur Investition ist auch angesichts der leider nach wie tristen Lage der betroffenen Branchen nicht nachvollziehbar. Viele wirtschaftliche Investitionen in Energieeffizienz sind schon getätigt, Dekarbonisierungsmaßnahmen kosten oft ein Vielfaches der gewährten SAG Mittel. Eine Beschränkung auf das Ziel der Strompreiskompensation – nämlich den Strompreisnachteil zu entschärfen – ist angebracht. Ob und in welche Maßnahmen diese Mittel in die Betriebe reinvestiert werden, sollten diejenigen entscheiden, die die beste Entscheidung treffen können, nämlich die Unternehmer:innen selbst.

Bleibt zusammenzufassen:

  1. Die Strompreiskompensation ist notwendig, weil die Stromkosten mit den CO2 Kosten steigen und die stromintensive Produktion in der EU im Wettbewerb um den EU-Markt und um globale Marktanteile zu teuer ist.
  2. Strom ist notwendig, weil viele Produktionen zur Vermeidung von Treibhausgasen eben auf Strom umstellen müssen.
  3. Österreich muss schnell die Finanzierung der Strompreiskompensation – mit ausreichendem Budget und bis zumindest 2030 – klären!
  4. Bürokratische Investitionsverpflichtungen sollten entfallen und ein echter Ausgleich für den Standortnachteil gewährt werden.

Daneben brauchen wir ein global wirksames Klimaschutzregime, und einen aktiven Schutz unseres Standorts, solange es ein solches globales Regime nicht gibt. Wir brauchen einen Klimazoll (CBAM), der Exporte sofort von CO2 Kosten wirksam entlastet, bis es einen wirksamen globalen Klimaschutz gibt. Bis dahin müssen Emissionsberechtigungen weiterhin gratis zugeteilt werden. Die laufende Netzkostenexplosion muss eingeschränkt werden, die diesbezüglichen Ansätze im ElWG müssen umgesetzt werden. Schließlich müssen die offenen Budgetfragen zur Entlastung der Carbon-Leakage und energieintensiven Branchen von der nationalen CO2 Steuer (NEHG) geklärt werden.

Seit Jänner 2025 ist Österreich hinsichtlich der Gaspreise leider Spitzenreiter in der EU. Auf absehbare Zeit werden der Gaspreis – und damit auch die CO2 Kosten - über die „merit order“ den Strompreis bestimmen. Ein weiterer Nachteil bei den Energiepreisen droht: Deutschland hat eine bessere Strompreiskompensation angekündigt als bisher. 

Die BSI wird weiterhin einfordern, dass die Politik die Carbon-Leakage Risiken ernst nimmt.

Autor:

Ing. Mag. Wolfgang Brenner
E-Mail: wolfgang.brenner@wko.at

Weitere interessante Artikel
  • Person in Arbeitskleidung mit orangem Helm und Gehörschutz in Seitenansicht steht in Industrieanlage vor großen Metallrohren und hält Tablet in Händen
    BSI-Obmann Menz:  Verfahrensturbo bringt Wachstumsschub
    Weiterlesen
  • Im Vordergrund sind zwei Münzstapel, unter denen verschiedene Geldscheine liegen. In der linken Bildhälfte ist ein Taschenrechner. Dahinter hängt eine Flagge in den Farben rot-weiß-rot
    BSI-Obmann Menz: Budgetsanierung: Kraftloser Start
    Weiterlesen
  • Detailansicht Euroscheine und -münzen auf Dokumenten liegend, daneben Taschenrechner und Kugelschreiber
    BSI-Obmann Menz: Wirtschaftspolitische Antwort auf schlechte Zeugnisnoten
    Weiterlesen