Interview mit Dr. Johann Höllwerth als Vorsitzenden der RSS
Der neue Vorsitzende der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) im Gespräch
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Prof. Dr. Johann Höllwerth, Senatspräsident des OGH i.R., hat mit Jänner 2026 die Leitung der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) im Fachverband der Versicherungsmakler von Senatspräsidenten des OLG.i.R. Hofrat Dr. Gerhard Hellwagner übernommen. Höllwerth war bis Ende März 2025 Senatspräsident am Obersten Gerichtshof und von 2015 bis 2021 unter anderem auch zuständig für den Senat 7 (Versicherungsangelegenheiten). Darüber hinaus lehrt er als Honorarprofessor an den Universitäten Wien und Salzburg. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich zudem mit Themen des Zivil- und Außerstreitverfahrens sowie des Exekutions-, Familien-, Miet- und Wohnrechts. Er leitet die RSS mit Univ.- Prof. Dr. Sonja Bydlinski, MBA.
Herr Dr. Höllwerth, Sie waren viele Jahre im 7. Senat am OGH tätig. Was hat Sie an der Arbeit im Versicherungsrecht besonders fasziniert?
Das Versicherungsrecht hat eine enorme praktische Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftslagen. So bieten etwa Kranken- und Unfallversicherungen für den Einzelnen eine gewisse finanzielle Absicherung in persönlichen Krisenfällen. Unternehmen können sich durch Versicherungen gegen existenzbedrohende Haftungs- und Sachrisiken absichern. Damit schafft das Versicherungsrecht eine vielfältige Grundlage für wirtschaftlichen Schutz für jene Fälle, in denen sich unerwartete, bisweilen existenzbedrohende Risiken verwirklichen.
Gibt es Fragestellungen aus Ihrer Senatstätigkeit, die Ihnen bis heute besonders präsent sind?
Im versicherungsrechtlichen Fachsenat des OGH war beispielsweise der in der Privathaftpflichtversicherung geschützte Risikobereich der "Gefahren des täglichen Lebens" ein in vielen Fällen strittiges Thema. Dabei galt es im fragliche Haftungsfall typischerweise zu klären, ob auch ein vernünftiger Durchschnittsmensch die zu beurteilende Gefahrensituation schaffen oder sich in einer solchen falsch verhalten und dadurch einen Schaden herbeiführen würde. Die Fälle reichten vom unvorsichtigen Hantieren mit offenem Feuer beim Grillen bis zu Verletzungen durch das Schleudern von "Wasserbomben".
Die Entscheidung in gerichtlichen Senaten bekommt durch Teamarbeit Ausgewogenheit und Weitsicht. Das kann und soll auch in einer Kommission wie der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle nicht anders sein.

Dr. Johann Höllwerth
Was hat Sie bewogen, den Vorsitz der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle zu übernehmen?
Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler ist eine seit nunmehr 20 Jahren etablierte, fachlich anerkannte Einrichtung der außergerichtlichen Streitschlichtung, die qualitative Beiträge zur raschen Lösung rechtlicher Auseinandersetzungen liefert.
Die Mitwirkung in einer solchen, von einem persönlich überaus herzlichen Team getragenen Einrichtung, die sich überdies einem Rechtsgebiet widmet, mit dem mich seit Jahren ein besonderes Interesse verbindet, ist ein ehrenvolle Aufgabe, die ich sehr gerne übernommen habe.
Gibt es etwas, das Sie aus Ihrer bisherigen Tätigkeit ganz bewusst in diese neue Rolle "mitnehmen" möchten?
Die Entscheidung in gerichtlichen Senaten bekommt durch Teamarbeit Ausgewogenheit und Weitsicht. Das kann und soll auch in einer Kommission wie der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle nicht anders sein.
Die Schlichtungsstelle bewegt sich oft zwischen juristischer Klarheit und praktischer Lebensrealität. Wo sehen Sie hier die größte Herausforderung?
Die Herausforderung besteht gerade darin, in den Empfehlungen der Schlichtungsstelle diese beiden Elemente zusammenzuführen. Juristische Klarheit ist die Grundlage für eine rechtlich richtige Lösung, die aber nur dann überzeugend ist, wenn sie nicht theoretisch bleibt, sondern auf die praktische Lebensrealität der Beteiligten eingeht. Nur dann werden rechtliche Empfehlungen akzeptiert und haben damit eine Chance auf Umsetzung.
Besonders wichtig war mir immer eine lebensnahe Falllösung. Ein nicht einvernehmlich im Vergleichswege beizulegender Streitfall sollte mit einem Ergebnis enden, das natürlich den rechtlichen Vorgaben entspricht, das aber auch und zwar selbst den unterlegenen Parteien plausibel und nachvollziehbar erscheint.

Dr. Johann Höllwerth
Gibt es einen Leitsatz oder eine Grundhaltung, die Sie in Ihrer juristischen Arbeit begleitet?
Besonders wichtig war mir immer eine lebensnahe Falllösung. Ein nicht einvernehmlich im Vergleichswege beizulegender Streitfall sollte mit einem Ergebnis enden, das natürlich den rechtlichen Vorgaben entspricht, das aber auch und zwar selbst den unterlegenen Parteien plausibel und nachvollziehbar erscheint. Nur dadurch wird den Gerichten oder auch einer Schlichtungseinrichtung ein ernstliches Bemühen um eine engagierte Problemlösung attestiert und damit Entscheidungsakzeptanz erzielt.
Was schätzen Sie an interdisziplinärer Zusammenarbeit – etwa zwischen Jurist:innen und Praktiker:innen – besonders?
Jurist:innen kennen und liefern die theoretischen Grundlagen, während Praktiker:innen aus eigener Berufserfahrung die tatsächlichen Abläufe vermitteln können. Diese Synergie verhindert, dass rechtliche Lösungen praxisfremd bleiben und gewährleistet, dass aus komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen lebensnahe Leitlinien und Handlungsanleitungen für Praktiker:innen werden.
Und abschließend: Worauf freuen Sie sich persönlich am meisten in Ihrer neuen Funktion?
Auf viele interessante Fälle mit praxisnahen Lösungsvorschlägen in Zusammenarbeit mit den beratenden Mitgliedern und dem gesamten, enorm kompetenten Team des Fachverbandes.