Analyse des Bundesbudgets 2025/2026 und Bundesfinanzrahmen bis 2029
Sanierung der öffentlichen Finanzen prägt die Budgetpläne
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Mit den Budgetplänen bis 2029 leitet die Bundesregierung die Sanierung der öffentlichen Finanzen ein. Die Umsetzung soll anhand einer wachstums- und beschäftigungsschonenden, sozial verträglichen Konsolidierung erreicht werden. Gleichzeitig sollen gezielte standortpolitische Akzente, Investitionen in den Arbeitsmarkt sowie in die Zukunft und Bildung junger Menschen gesetzt werden.
Die WKÖ bekennt sich grundsätzlich zu den im Regierungsprogramm enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen. Eine darüberhinausgehende, überschießende Umsetzung der festgeschriebenen Maßnahmen, die zu finanziellen und/oder überbordenden bürokratischen Belastungen von Unternehmen führt, wird jedoch abgelehnt. Die in diesem Kontext getätigten Anregungen in der vorliegenden Analyse sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Trotz der Konsolidierungsnotwendigkeiten werden punktuell Offensivmaßnahmen, von denen auch die Wirtschaft direkt oder indirekt profitiert, gesetzt. In ihrer Dimension unterstützen sie das Ziel einer wachstumsschonenden Konsolidierung, sollten jedoch teilweise nachgeschärft werden.
Durch das geschnürte Konsolidierungspaket stabilisiert sich die Neuverschuldung im heurigen und nächsten Jahr bei etwas mehr als 4 % des BIP und ist in den darauffolgenden Jahren rückläufig. Auch die dynamische Entwicklung der Verschuldungsquote wird gebremst. Dennoch wurde gegen Österreich ein übermäßiges Defizitverfahren eingeleitet, da die Vorgaben des europäischen Fiskalrahmenwerkes nicht eingehalten werden. Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage wird die Budgetdisziplin in den kommenden Jahren essenziell sein, um die geplanten Zielwerte einhalten zu können. Es bestehen insbesondere Abwärtsrisiken im Zusammenhang mit der globalen wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklung. Die mittel- bis langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen sollte durch die ehestmögliche Erfüllung der europäischen Vorgaben positiv beeinflusst werden. Bei Bedarf wäre es sinnvoll, die in den Budgetunterlagen vereinzelt vorhandenen bzw. angekündigten strukturellen Reformen um weitere Maßnahmen zu ergänzen.
Das – in diesem Zusammenhang – größte Potenzial hat das in den Budgetunterlagen nicht erwähnte Ziel der weiteren gebietskörperschaftlichen Kompetenzentflechtung. Aufgrund der bestehenden Intransparenz sowie Ineffizienz im Finanzausgleichssystem ist die Kompetenzentflechtung aus Sicht der WKÖ eine Vorbedingung, um strukturelle Reformen in der Verwaltung, im Bildungs-, Pflege- und Gesundheitsbereich, bei den Pensionen, aber auch im Transfersystem leichter umsetzen zu können. Daher empfiehlt die WKÖ eine konsequente Neuausrichtung der Föderalismusstruktur im Zuge eines längerfristig geplanten Reformprozesses. Die Legislaturperiode sollte genutzt werden, um eine grundlegende Föderalismusreform bis Ende der 2020er-Jahre zu realisieren.
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