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Nahaufnahme eines bedruckten Zettels, der auf einem Tisch liegt. Auf dem Zettel liegt ein Stift
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DBA Österreich-Argentinien: Update

April 2024: Finale Ratifizierung noch ausständig

Lesedauer: 1 Minute

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09.04.2026

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Argentinien wurde im argentinischen Senat im März 2026 einstimmig angenommen, nachdem es bereits im Dezember 2019 unterzeichnet und im österreichischen Parlament im Dezember 2020 genehmigt wurde. Der Ratifikationsprozess muss noch abgeschlossen werden und danach wird das Abkommen in Kraft treten.

Nachdem Argentinien das vormals bestehende DBA mit Österreich (BGBl Nr. 11/1983) am 30.6.2008 gekündigt hat, wurden bilaterale Verhandlungen zum Abschluss eines neuen Abkommens im Mai 2010 aufgenommen und im Oktober 2019 hat man sich auf einen endgültigen Vertragstext für ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung geeinigt. 

Aufgrund der abkommenslosen Situation sind derzeit für Unternehmen schwierige Rahmenbedingungen gegeben. Beispielsweise fällt für den lokalen Leistungsempfänger für „technische und beratende Dienstleistungen“ ein Steuersatz von bis zu 31,5% an. 

Durch das Abkommen soll der Standort Österreich für den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen gestärkt werden. Es ist zu erwarten, dass mit Inkrafttreten des neuen DBA die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern deutlich zunehmen und dass sich die österreichischen Dienstleistungsexporte nach Argentinien verdreifachen könnten. 

Das Abkommen orientiert sich am OECD-Musterabkommen 2017, wobei Maßnahmen aus dem BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) -Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt wurden. Auf Wunsch Argentiniens wurden auch Teile des UN-Musterabkommens zwischen Industrie- und Entwicklungsländern in den Vertragstext aufgenommen. 

Bei den Verhandlungen diente aus österreichischer Sicht das mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossene DBA als Vorbild in Bezug auf die Quellensteuersätze, weil es eines der günstigsten DBAs Argentiniens ist. 

Sollte der Ratifizierungsprozess bis Ende 2026 abgeschlossen werden und das DBA bis dahin in Kraft treten können, dann käme es zu einer Anwendbarkeit des neuen DBA ab 1.1.2027.

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