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Eine erwachsene Hand und eine Kinderhand halten beide gemeinsam ein Miniatur-Haus
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Erbschaftssteuer – Unternehmensfeindlich mit geringem Aufkommen

Analyse der WKÖ Abteilung für Finanz- und Steuerpolitik

Lesedauer: 5 Minuten

22.09.2026

Der Wirtschaftsstandort Österreich ist – auch durch die Auswirkungen der vergangenen Krisen – stark unter Druck geraten. Die in den letzten Jahren merklich gesunkene preisliche Wettbewerbsfähigkeit, eine der weltweit höchsten Abgabenbelastungen sowie ein im internationalen Vergleich wettbewerbsfeindliches Steuersystem lassen keinen Raum für die Einführung einer Erbschaftssteuer. Im Gegenteil: Statt Steuererhöhungen braucht es Steuerentlastungen und gezielte Anreize, um heimische Investitionen, Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. 

Aktuell heben etwa zwei Drittel der OECD-Länder eine Erbschaftssteuer ein, wobei international eine Tendenz zur Abschaffung erkennbar ist. In der OECD sind bereits zehn Staaten diesen Weg gegangen, fünf davon – darunter Österreich – seit 2000. Hauptgründe hierfür waren geringe Einnahmen und damit einhergehende vernachlässigbare Umverteilungswirkungen, hohe Steuerbefolgungskosten, geringe Effizienz, Steuervermeidung sowie Liquiditätsprobleme bei Betriebsübergaben. 

Die österreichische Vermögensverteilung ist kein Argument für die Einführung einer Erbschaftssteuer. Der häufig herangezogene internationale Vergleich der Verteilung des privaten Vermögens ist erstens wenig aussagekräftig, da lediglich ein Teil des Vermögens erfasst wird.  Zweitens liegt die heimische Ungleichheit des Privatvermögens im Eurozonenschnitt und ist relativ gesehen im Zeitverlauf stabil, mit Tendenzen zu einer Reduktion. Drittens verbessert sich die heimische Vermögensverteilung unter Einbeziehung des Pensionssystems – neben u.a. dem Gesundheits- und Pflegesystem lediglich ein Teil des Wohlfahrtsstaates – erheblich. Österreich weist in dieser um das Pensionsvermögen erweiterten und damit realitätsnäheren Betrachtungsweise eine der gleichmäßigsten Vermögensverteilungen in der EU auf. 

Realistische Einnahmen aus einer Erbschaftssteuer wären in Österreich mit bis zu maximal 1.000 Mio. Euro – das entspricht 0,4 % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen bzw. 0,2 % des BIP – sehr gering. Aufgrund des niedrigen Aufkommens wäre die Umverteilungswirkung sehr begrenzt, eine Entlastung des Faktors Arbeit marginal und der Finanzierungsbeitrag für die Pflege gering. 

Erbschaftssteuern haben – entgegen häufigen Behauptungen – per se keinen reduzierenden Effekt auf die Vermögensungleichheit. Lediglich bei einem „passenden“ Design deutet die Empirie darauf hin, dass Erbschaftssteuern die Vermögensungleichheit verringern können. Ein solches Design dürfte in der Praxis jedoch nur sehr schwer umsetzbar sein.

Neuere Veröffentlichungen weisen daher auch darauf hin, wie wichtig es ist, die Grenzen der Erbschaftssteuer als Instrument zur Verringerung der Vermögensungleichheit anzuerkennen. Darüber hinaus deutet ein Literaturstrang darauf hin, dass Erbschaftssteuern wenig geeignet sind, um soziale Mobilität oder die Chancengleichheit zu erhöhen.

Betriebsvermögen würde durch eine Erbschaftssteuer massiv belastet werden und ohne Verschonungsregel rund 75 % zum Erbschaftssteueraufkommen beitragen. Rund 2.300 Betriebsübergaben p.a. – insbesondere von KMU – wären potenziell von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer betroffen.

Simulationen auf Basis des SPÖ-Modells zeigen eine durchschnittliche Erbschaftssteuerbelastung in Höhe von 18,7 Mio. Euro ohne Verschonungsabschlag bzw. 17,4 Mio. Euro mit Verschonungsabschlag. Dies entspricht einer durchschnittlichen Eigenkapitalbelastung im Ausmaß des Zweifachen (mit Verschonungsabschlag) bis Dreifachen (ohne Verschonungsabschlag) des durchschnittlichen Eigenkapitals der österreichischen Unternehmen. Die Finanzierung der Erbschaftssteuer würde durchschnittlich 11 (mit Verschonungsabschlag) bzw. 15 (ohne Verschonungsabschlag) Jahresüberschüssen entsprechen. Mit negativen Auswirkungen wären insbesondere große Unternehmen konfrontiert.

Erbschaftssteuern lösen durch eine erhöhte Steuerlast sowie durch Verhaltensänderungen in der Regel negative ökonomische Effekte aus. Mehrere internationale Studien legen nahe, dass Erbschaftssteuern über geringere Investitionen, reduzierte Kapitalbildung und eine Abschwächung unternehmerischer Aktivitäten das Produktionspotenzial einer Volkswirtschaft beeinträchtigen können.

Studien, die die (makro-)ökonomischen Effekte einer Erbschaftssteuer für Österreich untersuchen, sind uns nicht bekannt. Tendenzen für die heimische Volkswirtschaft können jedoch anhand von Studienergebnissen abgeleitet werden, die die Einführung einer allgemeinen Vermögenssteuer untersuchen. Je nach Belastungshöhe würde diese das heimische BIP zwischen 0,35 % (Einnahmen: 1 Mrd. Euro) und etwa 2,3 % (Einnahmen: 5 Mrd. Euro) reduzieren.

Komplexe und aufwendige Bewertungserfordernisse verursachen hohe Vollzugskosten einer Erbschaftssteuer und schmälern das potenzielle Steueraufkommen. Es ist mit Vollzugskosten zu rechnen, die merklich über den durchschnittlichen Vollzugskosten anderer Steuerarten liegen.

Bei Einführung einer Erbschaftssteuer sind merkbare Ausweichreaktionen zu erwarten, die insbesondere höhere Vermögen betreffen und das potenzielle Aufkommen schmälern. Steuervermeidung war in Schweden und Neuseeland einer der Hauptgründe für die Abschaffung der Erbschaftssteuer. 

2008 wurde die österreichische Erbschaftssteuer wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben. Eine Wiedereinführung in der alten Form ist nicht möglich. Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass eine verfassungskonforme Erbschaftsbesteuerung mit notwendigen Erleichterungen für Unternehmensvermögen mit vertretbarem bürokratischem Aufwand nur sehr schwer bis gar nicht umsetzbar ist. Aktuell stehen in Deutschland vor allem die Schlechterstellung von Privatvermögen gegenüber verschontem Betriebsvermögen sowie die konkrete Grenzziehung bei nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen erneut auf dem Prüfstand.

Die heimische Vermögenszuwachsbesteuerung wurde sowohl bei Kapital- als auch bei Immobilienvermögen in den vergangenen rund 15 Jahren stark ausgeweitet. Die dadurch generierten jährlichen Mehreinnahmen von über 1,6 Mrd. Euro übersteigen das Aufkommen der abgeschafften Erbschaftssteuer um ein Vielfaches. Darüber hinaus besteht in Österreich durch die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen bereits eine „Erbschaftssteuer durch die Hintertür“. 

Erbschaften und Schenkungen haben einen positiven Effekt auf die Vermögenskonzentration. Durch Erbschaften reduziert sich die heimische Nettovermögenskonzentration gemäß dem Gini-Koeffizienten um 0,033 Punkte. Diese Verbesserung bedeutet eine gesellschaftlich relevante Veränderung, die sonst nur durch umfangreiche Änderungen im Steuer- und Transfersystem erreicht werden kann. 

Erbschaften haben – insbesondere bei jüngeren Haushalten – einen positiven Einfluss auf unternehmerische Tätigkeiten und damit das Potenzial neu

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