Globale Mindeststeuer – Mindeststeuerbericht
GIR Globe Information Return
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Multinationale Unternehmensgruppen sowie große inländische Gruppen in der Europäischen Union und deren österreichische Geschäftseinheiten, die in den Anwendungsbereich des Mindestbesteuerungsgesetzes fallen, müssen für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2023 zum ersten Mal bis 30. Juni 2026 einen Mindeststeuerbericht beim Finanzamt einreichen.
Der Mindeststeuer unterliegen multinationale Unternehmensgruppen und in Österreich gelegene Geschäftseinheiten, deren jährliche Umsatzerlöse gemäß Konzernabschluss (konsolidierter Jahresabschluss) der Muttergesellschaft in mindestens zwei von vier vorangegangenen Geschäftsjahren zumindest 750 Mio. Euro betragen haben (Erstinformation zur globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen – das Mindestbesteuerungsgesetz).
Für die Übermittlung und den Austausch der Mindeststeuerberichte gibt es bestimmte Formvorschriften, die auf der BMF-Website veröffentlicht wurden: Sonstige Erklärungen und Anträge. Die achte Überschrift behandelt die Globale Mindestbesteuerung und den GloBE Information Return (Mindeststeuerbericht). Dort aufgelistet sind die technischen Spezifikationen für meldende Unternehmen im Bereich der Mindestbesteuerung, insbesondere
- Allgemeines − Globe Information Return
- Spezifikationen − Globe Information Return
- Fehlercodeverzeichnis − Globe Information Return
- Dokumentenversion − Globe Information Return
- Beispiel Globe Information Return − NOK-Protokoll
- Beispiel Globe Information Return − OK-Protokoll
Die Anleitung „Allgemeines“ beschreibt den Aufbau der Meldung GLoBE Information Return (GIR − Mindeststeuerbericht) gem. Mindestbesteuerungsgesetz. Der Zweck dieses Dokuments ist die Beschreibung und Definition über das Format und die Struktur der Meldungen, welche im GLoBE Information Return Schema übermittelt und ausgetauscht werden.