WKÖ und IV zu Insolvenzentgeltfonds: Rechnungshof bestätigt Reformbedarf
Wirtschaft sieht sich in ihrer Kritik bestätigt – Leistungen und Strukturen reformieren, bevor nach mehr Geld gerufen wird
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Der heute veröffentlichte Rechnungshofbericht zum Insolvenz-Entgelt bestätigt zentrale Kritikpunkte, auf die die Wirtschaft seit Langem hinweist. Gerade auch im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die besonders hohen Leistungen des österreichischen Systems Fehlanreize begünstigen können. Der Rechnungshof empfiehlt daher ausdrücklich, Ansprüche anzupassen und zu begrenzen.
Aus Sicht von Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) ist damit klar: Bevor über höhere Beiträge und damit zusätzliche Belastungen des Faktors Arbeit diskutiert wird, müssen zunächst die bestehenden Leistungen und Strukturen des Insolvenzentgeltfonds reformiert werden.
Reformen statt höherer Lohnnebenkosten
„Der Rechnungshof bestätigt schwarz auf weiß: Bevor man nach mehr Geld ruft, muss der Insolvenzentgeltfonds reformiert werden. Höhere Beiträge wären der falsche Reflex. Zuerst müssen Leistungen, Fehlanreize und Strukturen auf den Prüfstand“, sagt WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger.
„Gerade auch um wieder eine ausgeglichene Gebarung beim Insolvenzentgeltfonds zu erreichen, müssen dessen Leistungen sachgerecht begrenzt und Fehlanreize beseitigt werden. Die Lohnnebenkosten zu erhöhen wäre hingegen der falsche Weg und würde so auch die angekündigten Entlastungen konterkarieren, bevor sie überhaupt wirksam werden,“ hält Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), anlässlich des aktuellen Rechnungshofberichtes fest.
Statt den Faktor Arbeit weiter zu belasten, braucht es Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts, die Unternehmensinsolvenzen reduzieren und damit auch den Druck auf den Insolvenzentgeltfonds nachhaltig senken. „Die Leistungen des Insolvenzentgeltfonds müssen zielgerichtet gestaltet und mögliche Effizienzpotenziale auch in der Organisationsstruktur gehoben werden“, so Neumayer.
Österreichische Leistungen deutlich über internationalem Niveau
Auch der internationale Vergleich zeigt den Reformbedarf. Deutschland sichert etwa Einkommen für drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ab, die Schweiz für vier Monate, Österreich hingegen für sechs Monate. Auch die monatliche Höchstgrenze liegt in Österreich mit 13.860 Euro deutlich über jener Deutschlands von 8.450 Euro.
„Damit wird deutlich, dass Österreich bei den Leistungen weit über vergleichbare Systeme hinausgeht. Gerade deshalb müssen wir darüber reden, wie der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zielgerichtet ausgestaltet werden kann, ohne gleichzeitig Fehlanreize und Anspruchsmaximierung zu fördern“, sagt Danninger.
Auch Organisationsstruktur gehört auf den Prüfstand
Der Rechnungshof hat bereits mehrfach die Organisationsstruktur und die Anzahl der Geschäftsstellen des Insolvenzentgeltfonds thematisiert. Auch hier sehen WKÖ und IV Potenzial für Reformen und Effizienzsteigerungen.
Für die Wirtschaft ist deshalb eine klare Reihenfolge notwendig: Zuerst müssen Leistungen, Anspruchsvoraussetzungen, Fehlanreize und Organisationsstrukturen reformiert werden. Erst danach kann seriös beurteilt werden, welcher tatsächliche Finanzierungsbedarf besteht.
Der beste Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort. Wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen sichern Arbeitsplätze und verhindern Insolvenzen.
„Eine Verteuerung des Faktors Arbeit bekämpft nicht die Ursachen der steigenden Belastung des Insolvenzentgeltfonds, sondern schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und gefährdet damit Beschäftigung in einer bereits angespannten wirtschaftlichen Lage“, so Danninger und Neumayer abschließend. (PWK413)