Lehrberufspaket 1/2026: Das ändert sich bei 14 Lehrberufen
Übersicht: 6 große Modernisierungen und 8 Aktualisierungen gelten ab 1.7.2026 oder ab 1.1.2027
Lesedauer: 20 Minuten
Sechs voll modernisierte Lehrberufe (neue Ausbildungsordnungen)
1. Fahrzeugtechnik (bisher Kraftfahrzeugtechnik und Karosseriebautechnik)
- Die bestehenden Lehrberufe Kraftfahrzeugtechnik und Karosseriebautechnik werden zusammengeführt - mit Fokus auf Elektromobilität und Fahrerassistenzsysteme.
- gültig ab: 1.1.2027
- zur Verordnung
Detailinfos
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik führt alle ihre Tätigkeiten basierend auf den Grundlagen der Fahrzeugtechnik wie Aufbau eines Fahrzeuges, Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Antriebseinheiten (Motoren wie Otto- und Dieselmotor, alternative Antriebskonzepten wie teil- und vollelektrische Antriebe, Brennstoffzellen), Antriebssträngen für unterschiedliche Antriebseinheiten, elektrischen Systemen, Komfort- und Sicherheitssystemen sowie Informationstechnik aus.
Darüber hinaus weiß sie um Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise des Fahrwerks sowie um Bauformen und Bauweisen des Fahrzeugaufbaus Bescheid. Speziell beachtet die Fachkraft die Gefahren welche von pyrotechnischen Einrichtungen eines Fahrzeuges sowie von Kältemitteln und sonstigen Betriebsstoffen ausgehen bei ihren Arbeiten. Um einen reibungslosen Ablauf in der Werkstatt (Kunden- und Fahrzeugdatenerfassung, Reparaturaufwand ermitteln, Auftragsannahme, Werkstattauftrag, Material-beschaffung, Reparatur, Altteilentsorgung, Probefahrt, Rechnung) sicher zu stellen, verrichtet sie ihre Arbeiten gemäß den vorgegebenen Arbeitsabläufen und beachtet dabei Fahrzeugherstellervorgaben für eine sach- und fachgerechte Reparatur damit die Fahrsicherheit und Werterhaltung des Fahrzeuges gewährleistet ist.
Die Beschaffung und Lagerung von Ersatzteilen (OEM-Ersatzteile Original Equipment Manufacturer, Originalgerätehersteller und Nachbau-Ersatzteile) bildet dabei eine weitere Grundlage für einen planmäßige Ablauf in der Werkstatt. Nach ausgeführten Reparaturarbeiten führt die Fachkraft Funktionskontrollen durch und leitet bei allfälligen Mängeln Korrekturmaßnahmen ein. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden dabei alle Betriebsdaten (zB Auftragsdaten, Fahrzeugdaten, Ersatzteile) erfasst und dokumentiert.
Die Fachkraft ist beim Umgang mit Hochvolt-Systemen berechtigt, folgende Tätigkeiten nach definierten Herstellerangaben auszuführen: Umgang mit dem Fahrzeug wie zB Reinigung, Nachfüllen und Austauschen von Betriebsmitteln, Nutzen bekannter Anschlüsse, Benutzen von Bedienelementen, nicht-elektrotechnische Arbeiten am Fahrzeug (beispielsweise Karosserie-arbeiten, Öl-, Radwechsel, technische Fahrzeugprüfung wie zB Überprüfungen gemäß §§ 56 bis 58 Kraftfahrgesetz KFG 1967), Arbeiten am konventionellen Bordnetz, Spannungsfreischaltung, Feststellung der Spannungsfreiheit und Arbeiten am HV-System mit vorhergehender Spannungsfreischaltung, Messungen am HV-System, bei denen ein zwangsläufiger Berührungsschutz gewährleistet bleibt.
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik mit dem Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik ist mit Service-, Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- sowie Um- und Nachrüstarbeiten an Personenkraftwagen befasst.
Sie serviciert, wartet, inspiziert und repariert Antriebseinheiten (zB Motoren wie Otto- und Dieselmotor, alternative Antriebskonzepte wie teil- und vollelektrische Antriebe) und deren Einzelbaugruppen von Systemen der Motormechanik, des Motormanagements sowie der Abgasanlage, Antriebsstränge für unterschiedliche Antriebseinheiten und deren Einzelbaugruppen (zB Kupplung, Getriebe), Fahrwerk und dessen Einzelbaugruppen (Lenkung, Radaufhängung, Federung, Bremsen, Räder, Reifen), Fahrzeugaufbau sowie dessen Einzelbaugruppen (zB Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller, Verstärkungen, Scheiben), elektrischen Systemen (Beleuchtung, Spannungsversorgung) sowie deren Einzelbaugruppen (Leuchtmittel, Scheinwerfersysteme, Batterien, Generatoren, Bordnetz, elektrische Motoren, Sensoren) und an Komfort- und Sicherheitssystemen (zB Rückhaltesysteme, Airbagsystem, Pre-Crash-Systeme, Post-Crash-Maßnahmen, Fahrerassistenz-systeme, Infotainmentsysteme, Komfortsysteme, Belüftung, Heizung, Klimatisierung, Diebstahlschutzsysteme) sowie deren Einzelbaugruppen (zB Gurte, Gasgeneratoren, Sensoren, Kameras, Steuergeräte, Multifunktionslenkrad, Navigationssystem, eCall, Hydrauliksysteme).
Darüber hinaus führt sie auch Um und Nachrüstarbeiten an diesen Einzelsystemen aus. Bevor die Fachkraft mit den angeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten beginnt, sucht sie mit geeigneten Prüf- und Messgeräten (zB Fahrzeugsystemtester inklusive Werkstattinformationssysteme, Achs-Vermessung) nach Fehlern bzw. Schäden an Antriebseinheiten, Antriebssträngen, am Fahrwerk, am Fahrzeugaufbau, an elektrischen Systemen und Komfort- und Sicherheitssystemen sowie deren Einzelbaugruppen und diagnostiziert und dokumentiert
diese.
Im Rahmen der Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten wechselt sie auch die Filter (zB Luft und Abgasfilter, Kraftstofffilter, Schmierölfilter, Innenraumfilter) und Betriebsstoffe (Schmieröle, Schmierstoffe, Kühl- und Gefrierschutz- mittel, Bremsflüssigkeiten, Flüssigkeiten zur Kraftübertragung). Zu ihren weiteren Aufgaben zählen auch das Wechseln von Reifen (unter Beachtung von Reifendruckkontrollsystemen RDKS) sowie das Auswuchten von Rädern und das Mitarbeiten bei der Anwendung passender Korrosionsschutzmaßnahmen.
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik ist mit Service-, Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- sowie Um- und Nachrüstarbeiten an Nutzfahrzeugen (zB Kipper, Sattelzug, Tankfahrzeug, Autobus) befasst.
Sie serviciert, wartet, inspiziert und repariert Antriebseinheiten (zB Motoren wie Dieselmotor, alternative Antriebs-konzepte wie teil- und vollelektrische Antriebe, Brennstoffzellen) und deren Einzelbaugruppen von Systemen der Motormechanik, des Motormanagements sowie der Abgasanlage, Antriebsstränge für unterschiedliche Antriebseinheiten und deren Einzelbaugruppen (zB Kardanwellen, Achsantriebe, Radantriebe, Kupplung, Getriebe), EU-Kontrollgeräte (analog/digital) und Geschwindigkeitsbegrenzer, Fahrwerk und dessen Einzelbaugruppen (Lenkung, Radaufhängung, Federung, Druckluftbremsanlage, kombinierte Bremse, Zusatzbremse, Räder, Reifen), Fahrzeugaufbau sowie dessen Einzelbaugruppen (zB Ladebordwand, Kräne, Aggregate, Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller, Verstärkungen, Scheiben), elektrischen Systemen (Beleuchtung, Spannungsversorgung) sowie deren Einzelbaugruppen (Leuchtmittel, Scheinwerfersysteme, Batterien, Generatoren, Bordnetz, elektrische Motoren, Sensoren), Komfort- und Sicherheitssystemen (zB Rückhaltesysteme, Airbagsystem, Pre-Crash-Systeme, Post-Crash-Maßnahmen, Fahrerassistenz-systeme, Infotainmentsysteme, Komfortsysteme, Belüftung, Heizung, Klimatisierung, Diebstahlschutz-systeme) sowie deren Einzelbaugruppen (zB Gurte, Gasgeneratoren, Sensoren, Kameras, Steuergeräte, Multifunktionslenkrad, Navigationssystem, eCall, Hydrauliksysteme) und pneumatische und hydraulische (zB Druckluftbremsanlage, Kippantrieb) Systeme sowie deren Einzelbaugruppen (Kompressor, Leitungen, Ventile, Zylinder).
Darüber hinaus führt sie auch Um- und Nachrüstarbeiten an diesen Einzelsystemen aus. Bevor die Fachkraft mit den angeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten beginnt, sucht sie mit geeigneten Prüf- und Messgeräten (zB Fahrzeugsystemtester inklusive Werkstattinformationssysteme, Achs- Vermessung) nach Fehlern bzw. Schäden an Antriebseinheiten, Antriebssträngen, am Fahrwerk, am Fahrzeugaufbau, an elektrischen Systemen, an Komfort- und Sicherheitssystemen und an pneumatischen und hydraulischen Systemen sowie deren Einzelbaugruppen und diagnostiziert und dokumentiert diese. Im Rahmen der Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten wechselt sie auch die Filter (zB Luft- und Abgasfilter, Kraftstofffilter, Schmierölfilter, Innenraumfilter) und Betriebsstoffe (Schmieröle, Schmierstoffe, Kühl- und Gefrierschutzmittel, Bremsflüssigkeiten, Flüssigkeiten zur Kraftübertragung). Zu ihren weiteren Aufgaben zählen auch das Wechseln von Reifen (unter Beachtung von Reifendruckkontrollsystemen RDKS) sowie das Auswuchten von Rädern und das Mitarbeiten bei der Anwendung passender Korrosionsschutzmaßnahmen.
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik mit dem Schwerpunkt Motorradtechnik ist mit Service-, Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- sowie Um- und Nachrüstarbeiten an Motorrädern befasst.
Sie serviciert, wartet, inspiziert und repariert Antriebseinheiten (zB Motoren wie Ottomotor, alternative Antriebskonzepte wie teil- und vollelektrische Antriebe, Brennstoffzellen) und deren Einzelbaugruppen von Systemen der Motormechanik, des Motormanagements sowie der Auspuff- und Abgasanlage, Antriebsstränge für unterschiedliche Antriebseinheiten und deren Einzelbaugruppen (zB Kettenantriebe, Kardanwellen, Riementriebe, Kupplung, Getriebe), Fahrwerk und dessen Einzelbaugruppen (Motorradrahmen, Radführung, Lenkung, Federung, Dämpfung, Bremsen, Räder, Reifen), Fahrzeugaufbau sowie dessen Einzelbaugruppen (zB Kotflügel, Tank, Verkleidung, Scheiben), elektrischen Systemen (Beleuchtung, Spannungsversorgung) sowie deren Einzelbaugruppen (Leuchtmittel, Scheinwerfersysteme, Batterien, Generatoren, Bordnetz, elektrische Motoren, Sensoren), Komfort- und Sicherheitssystemen (zB ABS, kurventaugliches ABS, kurventaugliche Traktionskontrolle, Tempomat, einstellbare Feder-Dämpfer-Systeme, Heizung, Diebstahlschutzsysteme) sowie deren Einzelbaugruppen (zB Sensoren, Kameras, Steuergeräte, Navigationssystem) und pneumatische und hydraulische (zB pneumatische Stoßdämpfer, hydraulisches Kupplungssystem) Systeme sowie deren Einzelbaugruppen (Leitungen, Ventile, Zylinder).
Darüber hinaus führt sie auch Um- und Nachrüstarbeiten an diesen Einzelsystemen aus. Bevor die Fachkraft mit den angeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten beginnt, sucht sie mit geeigneten Prüf- und Messgeräten (zB Fahrzeugsystemtester inklusive Werkstattinformationssysteme, Achs-Vermessung) nach Fehlern bzw. Schäden an Antriebseinheiten, Antriebssträngen, am Fahrwerk, am Fahrzeugaufbau, an elektrischen Systemen, an Komfort- und Sicherheitssystemen und an pneumatischen und hydraulischen Systemen sowie deren Einzelbaugruppen und diagnostiziert und dokumentiert diese.
Im Rahmen der Service-, Wartungs- und Inspektions-arbeiten wechselt sie auch die Filter (zB Luft- und Abgasfilter, Kraftstofffilter, Schmierölfilter, Innenraumfilter) und Betriebs-stoffe (Schmieröle, Schmierstoffe, Kühl- und Gefrierschutzmittel, Bremsflüssigkeiten, Flüssigkeiten zur Kraftübertragung). Zu ihren weiteren Aufgaben zählen auch das Wechseln von Reifen (unter Beachtung von Reifendruckkontrollsystemen RDKS) sowie das Einspeichen, Zentrieren und Auswuchten von Rädern und das Mitarbeiten bei der Anwendung passender
Korrosionsschutzmaßnahmen.
Die Fachkraft im Lehrberuf Fahrzeugtechnik mit dem Schwerpunkt Karosserietechnik ist mit Reparatur sowie Um- und Nachrüstarbeiten an unterschiedlichen Fahrzeugen befasst. Dazu muss sie schadhafte Teile der Einzelbaugruppen (zB Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller, Verstärkungen) des Fahrzeugaufbaus demontieren oder austrennen.
Diese schadhaften Teile werden durch die Fachkraft entweder rückverformt und ohne Lackschaden ausgebeult oder sie stellt Neuteile zB aus Blech her. Dazu wendet sie manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren (mit geeigneten Handwerkzeugen, handgeführten Maschinen und Maschinen) insbesondere Richten, Stauchen, Schweifen, Treiben, Schlichten, Bördeln, Abkanten, Absetzen, Spannen, Sicken, Runden und Einziehen an. Die reparierten Teile, angefertigten Neuteile oder Neuteile montiert sie anschließend auch unter Einhaltung des Spaltmaßes. Zur Montage verwendet die Fachkraft lösbare (insbesondere Schraub-, Klemm- und Schnappverbindungen) und unlösbare (Nietverbindungen, ötverbindungen, Schweißverbindungen) Verbindungen, welche sie mit den geeigneten Werkzeugen herstellt.
Schadhafte Fahrzeugverglasung demontiert sie, repariert diese nach Möglichkeit und montiert anschließend die reparierte Fahrzeugverglasung oder Neuteile. Darüber hinaus repariert die Fachkraft elektrische Systeme (Beleuchtung, Spannungsversorgung) sowie deren Einzelbaugruppen (Leuchtmittel, Scheinwerfersysteme, Batterien, Generatoren, Bordnetz, elektrische Motoren, Sensoren), Komfortsysteme (zB Infotainmentsysteme, Komfortsysteme, Belüftung, Heizung, Klimatisierung) sowie deren Einzelbaugruppen (Multifunktionslenkrad, Navigationssystem) und Sicherheitssysteme (zB Rückhaltesysteme, Airbagsystem, Pre-Crash-Systeme, Post-Crash-Maßnahmen, Fahrerassistenz-systeme, Diebstahlschutzsysteme) sowie deren Einzelbau-gruppen (zB Gurte, Gasgeneratoren, Sensoren, Kameras, Steuergeräte, eCall, Hydrauliksysteme).
Darüber hinaus führt sie auch Um- und Nachrüstarbeiten an diesen Einzelsystemen aus. Bevor die Fachkraft mit den angeführten Reparaturarbeiten beginnt, sucht sie durch Sichtprüfung und mit geeigneten Prüf- und Messgeräten (zB Multimeter, Fahrzeugsystemtester, mechanische, optische oder elektronische Karosserie-Messsysteme) nach Schäden an Einzelbaugruppen (zB Träger, Kotflügel, Radkasten, Bodengruppe, Bleche, Rahmen, Säulen, Schweller, Verstärkungen) des Fahrzeugaufbaus oder der Fahrzeug-verglasung und diagnostiziert und dokumentiert diese.
Zu den weiteren Tätigkeiten de Fachkraft gehört das Behandeln von Oberflächen von Karosserie- und Fahrzeugbauteilen. Dazu prüft sie zuerst den Zustand und die Eigenschaften der zu beschichtenden Oberflächen, behandelt diese vor durch Reinigen und Entfetten. Mit unterschiedliche Füllmaterialien (zB Spachtelmassen, Kitte, Kunstharze), welche sie gemäß Verarbeitungsrichtlinien mischt oder zubereitet, gleicht sie Schäden an Oberflächen aus (zB durch Applizieren von Füllmaterialien und Schleifen).
Die an Beschichtungsflächen angrenzenden oder zu schützenden Bereiche schützt sie durch Abdecken und Abkleben mit entsprechenden Schutzmaterial vor Verschmutzungen, stimmt Farbtöne nach Mustern und Vorgaben unter Berücksichtigung der benötigten Menge manuell ab, mischt diese und bringt Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf Oberflächen zB durch Lackieren oder Spritzen auf. Auch einfache Schmuckformen, Linierungen oder Beschriftungen kann die Fachkraft auf Oberflächen durch Mal und Spritztechniken aufbringen. Aufgetauchte Korrosionsschäden an Karosserie- und Fahrzeugbauteile repariert sie mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen.
2. Installations- und Energietechnik (bisher „Installations- und Gebäudetechnik“)
- Neue Gliederung in die zwei Hauptmodule "Wasser und Wärme" und "Lüftung" sowie das optionale Spezialmodul „Klima- und Automatisierungstechnik“
- gültig ab: 1.1.2027
- zur Verordnung
Detailinfos
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigten, dass die beiden Spezialmodule Badgestaltung und Haustechnikplanung nicht wirklich von den Betrieben angenommen wurden und daher ersatzlos gestrichen werden können. Die Inhalte der weiteren Spezialmodule Ökoenergietechnik und Steuer- und Regeltechnik sind durch die technische Entwicklung bereits tlw. in die jeweiligen Hauptmodule gewandert bzw. sind dort bereits unabdingbar, werden aber im Spezialmodul noch vertieft.
Darüber hinaus werden, auch aus Gründen einer größeren Flexibilität der Fachkräfte und bedingt durch die o.a. Anforderungen, die beiden Hauptmodule Gas- und Sanitärtechnik und Heizungstechnik in ein Hauptmodul „Wasser und Wärme“ mit dreieinhalb Jahren Lehrzeit zusammengeführt.
Das bereits vorhandene Hauptmodul Lüftungstechnik, natürlich inhaltlich upgedatet, bleibt mit drei Jahren Lehrzeit bestehen. Aufbauend auf beide Hauptmodule wird es ein Spezialmodul „Klima- und Automatisierungstechnik“ geben, welches sich auf Klimaanlagen sowie vertiefte Steuer- und Regelungstechnik fokussiert.
Die Fachkraft im Lehrberuf Installations- und Energietechnik – Wasser und Wärme ist mit der Installation, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von installationstechnischen Anlagen der Gebäudetechnik betraut Zu diesen zählen die Anlagen zur Wasseraufbereitung, Sanitäranlagen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien). Weiters ist sie für die Automatisierung dieser Anlagen zuständig bzw. führt auch Änderungen und Erweiterungen an diesen Anlagen durch, um einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Betrieb sicherzustellen.
Die Fachkraft ist darüber hinaus für die technische Betreuung von installationstechnischen Anlagen der Gebäudetechnik verantwortlich. Dies beinhaltet die laufende Instandhaltung aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen, um die Energieeffizienz zu erhalten. Um ihre Tätigkeiten fachgerecht ausführen zu können, liest die Fachkraft Leitungs- und Montagepläne sowie andere technische Unterlagen und bedient unterschiedlichste Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen sowie Messgeräte unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.
Zu ihren Aufgaben zählt außerdem das Installieren, Prüfen, Dokumentieren und Inbetriebnehmen von Sicherheitseinrichtungen von Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Die Fachkraft ist dadurch maßgeblich für die Sicherheit in Gebäudeanlagen als auch Haushalten mitverantwortlich.
Die Fachkraft im Lehrberuf Installations- und Energietechnik – Lüftung ist mit der Installation, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von lüftungstechnischen Anlagen der Gebäudetechnik betraut Zu diesen zählen Lüftungsanlagen und deren Komponenten. Weiters ist sie für die Automatisierung dieser Lüftungsanlagen zuständig bzw. führt auch Änderungen und Erweiterungen an diesen Lüftungsanlagen durch, um einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Betrieb sicherzustellen.
Die Fachkraft ist darüber hinaus für die technische Betreuung von Lüftungsanlagen der Gebäudetechnik verantwortlich. Dies beinhaltet die laufende Instandhaltung aber auch das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen, um die Energieeffizienz zu erhalten. Um ihre Tätigkeiten fachgerecht ausführen zu können, liest die Fachkraft Leitungs- und Montagepläne sowie andere technische Unterlagen und bedient unterschiedlichste Handwerkzeuge, handgeführte Maschinen sowie Messgeräte unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsstandards.
Zu ihren Aufgaben zählt außerdem das Installieren Prüfen, Dokumentieren und Inbetriebnehmen von Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen und Gas- und Abgasanlagen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden. Die Fachkraft ist dadurch maßgeblich für die Sicherheit in Gebäudeanlagen als auch Haushalten mitverantwortlich.
Die Fachkraft im Lehrberuf Installations- und Energietechnik mit der Spezialisierung Klima und Automatisierungstechnik ist mit der Installation, Prüfung, Dokumentation und Inbetriebnahme von Klimaanlagen betraut und automatisiert installations- oder lüftungstechnische Anlagen der Gebäude-technik, um einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Betrieb sicherzustellen.
Weiters führt sie auch Änderungen und Erweiterungen dieser Anlagen sowie Optimierungen der Automatisierungs-technik durch. Auch die technische Betreuung dieser Anlagen fällt in ihren Zuständigkeitsbereich. Dazu zählen speziell das systematische Eingrenzen, Auffinden und Beheben von Fehlern, Mängeln und Störungen, um die Energieeffizienz zu erhalten.
3. Glasbautechnik
- Neue Ausbildungsinhalte zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie neue Modulstruktur mit Hauptmodul „Glasbautechnik“ und optionalen Spezialmodul "Planung und Konstruktion".
- gültig ab 1.1.2027
- zur Verordnung
Detailinfos
Der Fachkraft im Lehrberuf Glasbautechnik arbeitet mit einem der wichtigsten Werkstoffe der heutigen Zeit: Glas. Dies beruht auf der Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lichtdurchlässigkeit, Tageslichtnutzung, Energieeffizienz, Wärmedämmung sowie Lebenszyklus und Recyclingfähigkeit.
Sie arbeitet dabei mit einer Vielfalt an Glasarten (zB Float-Glas/Flachglas, Isolierglas, Mehrfach-Verglasung, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Vakuumglas, Profilbauglas, Einscheiben-Sicherheitsglas ESG, Verbundsicherheitsglas VSG, Brandschutzglas) und Glassubstituten sowie mit Hilfsstoffen wie Profilen, Kitten, Dichtungs- und Dämmmassen, Dichtungsbändern, Silikon, Distanz- und Klebebändern, Klebstoffen, Beschichtungsmaterialien und Schleif- und Poliermitteln. Zu den grundlegenden Bearbeitungstechniken der Fachkraft gehören Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten durch Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren zu bearbeiten sowie Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitte an Platten und an Einzelteilen für Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster, Türen, Schaufenster) und Glaskonstruktionen anzufertigen.
Darüber hinaus bearbeitet sie auch andere Werkstoffe wie Holz, Kunststoffe und Metalle durch Bohren, Schneiden und Schleifen, um zB vorgefertigte Profile anzupassen oder Bilder- und Spiegelrahmen anzufertigen, um Bilder und Spiegel einzurahmen. Auch die thermische Sanierung von Gebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeiten der Fachkraft dar. Dazu ersetzt sie bestehende Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle mit energieeffizienteren Verglasungen. Um Vogelsterben an Glasflächen (zB Glasfassaden, Lärm- sowie Windschutzwände aus Glas, Glasgeländer, Wintergärten) zu verhindern, wendet die Fachkraft unterschiedliche Möglichkeiten (zB geprüfte Glasarten zum Vogelschutz) an.
Zur Ergänzung und Abrundung ihres Tätigkeitsspektrums stellt die Fachkraft auch Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaike und Glasmalerei mittels kunsthandwerklicher Techniken her.
Zu den Aufgaben der Fachkraft im Lehrberuf Glasbautechnik mit der Spezialisierung Planung und Konstruktion gehört die Beratung von Kundinnen/Kunden in Fragen der Gestaltung von Glasprodukten oder Glaskonstruktionen aber auch die Präsentation von Arbeitsergebnissen (zB entworfene Glasprodukte oder Glaskonstruktionen). Im Zuge der Gestaltung berücksichtigt sie die Grundlagen der Bauphysik (zB Wärme- und Feuchtigkeitsschutz) und Bauökologie, verwendete Baustoffe sowie geltende berufsspezifische Normen und Rechtsvorschriften.
Basierend auf den mit unterschiedlichen Messgeräten ermittelten Naturmaßen plant, entwirft und gestaltet die Fachkraft Glasprodukte oder Glaskonstruktionen oder Einzelteile unter Beachtung der Zusammenhänge von Form, Farbe und Glasart kreativ nach eigenen Ideen oder nach Designvorgaben und Trends (zB selbstreinigendes Glas). Dies macht sie entweder händisch oder unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder anderer digitaler Tools.
4. Glasformung und Glasveredelung
- Zusammenfassung von fünf traditionellen Lehrberufen mit sehr wenigen Lehrlingen in einen neuen Lehrberuf.
- gültig ab: 1.7.2026 (bis auf eine kleine Ausnahme)
- zur Verordnung
Detailinfos
Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und -veredelung mit dem Schwerpunkt Glasbläserei nimmt Glaswerk- und Hilfsstoffe an, lagert diese sachgerecht, wählt sie gemäß Auftrag und ihren Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten aus und prüft sie auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehler wie Blasen, Einschlüsse, Schlieren, Streifen, Dickenabweichung).
Um Glasprodukte (zB Apparate, Instrumente, Gefäße, Schalen, Vasen, Raumschmuck, Kerzenhalter, Plastiken) herzustellen, wendet die Fachkraft Arbeitsschritte an (zB Trennen, Spitzen ziehen, Herstellen von Vollglaskugeln aus Glasstäben, Herstellen von Hohlglaskugeln aus Glasröhren, Mischen von Farbglasstäben zu neuen Farben, Zusammensetzen, Verformen und Ansetzen, Aufblasen, Verbinden, Biegen, Verschmelzen, Abkühlen, Entspannen, Abdrehen, Löten, Kleben), mit denen sie Glasröhren und Glasstäbe trennt, umformt, fügt und formt.
Darüber hinaus fertigt sie unterschiedliche Glasdekortechniken (zB Faden- und Noppendekor) mit den notwendigen Hilfsmitteln (zB Farbglasstäbe) an und stellt Überfanggläser (Ein- oder Mehrschicht) her. Werden für Arbeiten Formen benötigt, bereitet die Fachkraft diese vor und nach und führt auch die Formenpflege durch.
Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und -veredelung mit dem Schwerpunkt Glasmacherei nimmt Glasroh- und Hilfsstoffe an, lagert diese sachgerecht, wählt sie aus und prüft sie auf Verwendbarkeit.
Damit sie nach der Glasherstellung einfache Wartungsarbeiten an den Öfen (Schmelz-, Hilfs- bzw. Kühlöfen) und Kühlbändern unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durchführen kann, ist die Fachkraft mit dem Aufbau, der Funktion und Bedienung von in der Glasmacherei verwendeten Öfen (Schmelz-, Hilfs- bzw. Kühlöfen) und Kühlbänder sowie mit den darin ablaufenden Arbeitsschritten und den dafür nötigen Geräten bzw. Maschinen (zB Schmelzwanne mit Einlegemaschine, Abstehwanne, Arbeitswanne) zum effizienten und umweltfreundlichen Herstellen von Glas, vertraut.
Um Glasprodukte herzustellen, wendet die Fachkraft Arbeitsschritte an (zB Abfehmen, Wälzen, Aufblasen, Vorstreichen, Bearbeiten mit Löffel, Formen durch Gießen, Wulgern, Formen, Einblasen, Ansetzen an Glasrohling, Festblasen, Eindrücken, Ausschwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Schleudern, Entspannen, Kühlen, Abschlagen von der Glasmacherpfeife), mit denen sie Glas anfängt, einen Kölbel anfertigt Glasposten vorformt, über Kölbel oder Nabel verarbeitet, fertigformt sowie Glasposten freiformt.
Darüber hinaus überfängt sie Glasposten unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte (zB Überfangen mit Farbglas, Farbzapfen, Überfangmäntel oder Trichter) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen. Glasrohlinge bearbeitet die Fachkraft zB durch Aufsetzen und Abschneiden von Glasmassen, Formen, Zieher oder Pressen von Stielen, Ausformen oder Pressen von Bodenplatten, um Glasprodukte zu finishen. Werden für Arbeiten Formen benötigt, bereitet die Fachkraft diese vor und nach und führt auch die Formenpflege durch.
Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und -veredelung mit dem Schwerpunkt Glasmalerei nimmt Rohgläser, Glasprodukte und Hilfsstoffe (Glasmalfarben, Edelmetallpräparaten, Lüster sowie anderer Mal- und Bindemittel) an, lagert diese sachgerecht, wählt sie gemäß Auftrag und ihren Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten aus und prüft sie auf Bearbeitbarkeit.
Bevor die Arbeit beginnt, entwirft sie Muster, Formen und Dekore, fertigt die dazu entsprechenden Vorlagen und Schablonen an und bereitet Rohgläser und Glasprodukte mittels Vorlagen und Schablonen für die weitere Bearbeitung vor (einteilen und anzeichnen). Um Dekore auf Rohgläsern und Glasprodukten anzufertigen, wendet die Fachkraft unterschiedliche Techniken an (zB Maltechniken, Pinseltechniken, Pinseldrucktechniken, Federtechniken, Drucktechnik wie Siebdruckverfahren, Radieren, Damaszieren, Ätztechnik, Sandstrahlen) mit den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Pinsel, Feder, Druck- und Spritzwerkzeuge), mit denen sie substanzauftragend- oder abtragend malt.
Darüber hinaus veredelt sie Glasoberflächen durch verschiedene Arbeitschritte wie zB Vorbereiten, Durchführen und Überwachen des Einbrennens von Schmelzfarben, Lüster, Beizen, Edelmetallpräparaten. Blei- und Messingverglasungen und Glasmosaike stellt die Fachkraft mit den dafür benötigten Handwerkzeugen bzw. Geräten (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange) her oder repariert diese.
Die Fachkraft im Lehrberuf Glasformung und -veredelung mit dem Schwerpunkt Glasschliff und - gravur nimmt Rohgläser, Glasprodukte und Hilfsstoffe (Schleif- und Poliermittel) an, lagert diese sachgerecht, wählt sie gemäß Auftrag und ihren Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten aus und prüft sie auf Bearbeitbarkeit.
Bevor die Arbeit beginnt, bereitet sie Rohgläser und Glasprodukte für die weitere Bearbeitung vor (vorreißen, schlichten und feinmachen). Um Schliffe und Gravuren auf Rohgläsern und Glasprodukten anzufertigen, wendet die Fachkraft unterschiedliche Arbeitsschritte (zB Mattieren, Schattieren, Karieren, Ausführen von Keil- und Scharfschnitten, Kugel- und Olivschliffen, Erarbeiten von Dekoren mit unterschiedlichen Schleifkörperprofilen, Ausführen von Polituren, Ätzen mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen an.
Als darüber hinaus gehende Arbeitsschritte wendet die Fachkraft noch Techniken an wie zB Gravieren, Ausführen von Rutschtechniken, Schneiden, Herstellen von Ecken-, Flächen-, Kanten- und Facettenschliffen, Hoch- und Tiefschnitte mit den dafür benötigten Handwerkzeugen, Geräten bzw. Maschinen (zB Vibrograph, Diamantstipper, Bandschleifmaschine, Horizontalschleifmaschine). Formveränderungen und Ausbruchsarbeiten führt sie durch zB Grobabtrag, Feinabtrag, Oberflächenabtrag, Randveränderungen oder Durchbrüche aus.
5. Präparation
- Modernisierung des traditionellen Lehrberufs
- gültig ab: 1.7.2026
- zur Verodnung
Detailinfos
Die Fachkraft im Lehrberuf Präparation fertigt Tierpräparate aller Arten für Unterrichts-, Sammlungs- und Ausstellungszwecke ebenso wie für den privaten Bereich an. Dazu benötigt sie hohe handwerkliche und künstlerische Fähigkeiten, um den Tieren das naturgetreue Aussehen zu geben und sie dauerhaft zu konservieren. Sie verfügt daher auch über biologisches Wissen, um sich an den von der Natur vorgegebenen spezifischen Formen, Maßen und Farben zu orientieren. Neben Ganz- und Teilkörperpräparaten gestaltet die Fachkraft auch die naturgetreue Umgebung der von ihr behandelten Tiere und bildet ganze natürliche Szenarien nach.
Neben der Herstellung von Tierpräparaten zählt aber auch die Pflege, Erhaltung sowie Restaurierung zu ihren Aufgaben. Ganzkörperpräparate stellt sie von kleinen Tieren wie zB von Füchsen, Dachsen, Madern oder Fischen, Echsen und Schlangen her. Von großen Tieren präpariert sie oft nur Körperteile, manchmal fertigt die Fachkraft aber auch von Großtieren Ganzkörperpräparate an.
Bei der Herstellung eines Präparates kommen am Arbeitsbeginn verschiedenste Arbeitstechniken zur Anwendung wie zB Lösen der Haut vom Tierkörper, Entfernen von Fleisch- und Fettresten, Reinigen und Konservieren in eine Gerbstofflösung. Nach den Maßen des zu präparierenden Tieres fertigt sie meist eine Nachbildung (zB aus PU-Schaum, Holzwolle oder mit 3D-Druck) an. Oft verwendet sie dazu bereits fertige Körpermodelle, die sie an die Größe und die typische Körperhaltung des Tieres anpasst.
Anschließend überzieht die Fachkraft das Modell mit dem präparierten Fell bzw. der präparierten Haut. Manche Teile kann sie nicht dauerhaft konservieren und ersetzt diese daher durch künstliche Modelle. Abschließend setzt die Fachkraft außerdem Glasaugen ein. Das fertige Präparat montiert sie auf ein Podest oder platziert das Tier in einem Diorama.
6. Tierpflege
- Neugestaltung nach Kompetenzbereichen mit verstärkter inhaltlicher Berücksichtigung von Artenschutz und neuen Anwendungen.
- gültig ab: 1.7.2026
- zur Verordnung
Detailinfos
Fachkräfte im Lehrberuf Tierpflege arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierheimen, Tierkliniken, Tierarztpraxen sowie in weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Betreuung, Haltung und Zucht von Tieren befassen. Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit besteht in der täglichen Versorgung und Beobachtung der Tiere. Dazu gehört insbesondere die Fütterung, die auf Grundlage vorgegebener Futterpläne erfolgt.
Die Fachkraft achtet dabei auf die richtige Zusammensetzung und Menge der Futtermittel. Wird kein Fertigfutter verwendet, zerkleinert sie die jeweiligen Bestandteile und mischt sie im vorgeschriebenen Verhältnis. Das vorbereitete Futter wird tier- und verhaltensgerecht entsprechend den artspezifischen Bedürfnissen angeboten. Ein weiterer zentraler Aufgabenbereich ist die tierbezogene Pflege. Je nach Tierart umfasst dies verschiedenste Maßnahmen wie zB das Abspritzen mit warmem Wasser, Bürsten des Fells, Huf- und Klauenpflege. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Fachkraft ist die Kontrolle des Tierverhaltens sowie die Beobachtung des Gesundheitszustandes der Tiere.
Sie führt Dokumentationen, in denen wichtige Daten über die in ihrer Obhut stehenden Tiere vermerkt werden. Bei auffälligem Tierverhalten, welches auf Krankheitssymptome schließen lässt, verständigt sie die zuständigen Personen. In bestimmten Fällen gehört auch das Aussondern verendeter Tiere sowie das Töten von Futtertieren zum Aufgabenbereich. Zudem ist die Fachkraft mit der Vorbereitung und Durchführung von Tiertransporten sowie gelegentlich mit dem Aufbau, der Einrichtung oder Reparatur von Tierunterkünften betraut.
Neben der direkten Tierpflege spielen die Gestaltung und Instandhaltung der Tierunterkünfte eine wichtige Rolle. Diese müssen funktional, tier- und verhaltensgerecht sowie gut zu reinigen sein. Die Fachkraft achtet darauf, dass die Umgebung den Bedürfnissen der Tiere entspricht – beispielsweise hinsichtlich Größe, Struktur, Rückzugsmöglichkeiten, Beschäftigungsangeboten oder geeigneter Bepflanzung. Ein großer Teil der täglichen Routine besteht auch in der Reinigung, Desinfektion und Instandhaltung von Unterkünften wie Gebäuden, Freigehegen, Volieren, Aquarien und Terrarien. Dabei kommen mitunter empfindliche oder technisch anspruchsvolle Geräte zum Einsatz, deren sorgfältige Pflege ebenfalls in den Aufgabenbereich fällt.
Je nach Ziel der Desinfektion wählt die Fachkraft geeignete Mittel aus und führt gegebenenfalls auch Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung durch. Weiters stellt sie mit ihren Tätigkeiten im Laborbereich, aber auch in modernen, wissenschaftlich geführten Einrichtungen wie beispielsweise Zoos, eine wichtige Schnittstelle zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern dar. Bei all ihren Tätigkeiten hält die Fachkraft die geltenden Tierschutzgesetze konsequent ein. Darüber hinaus übernimmt sie auch organisatorische Aufgaben im Betrieb und steht als Ansprechpartnerin für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung.
Acht aktualisierte Lehrberufe (Novellierungen)
Alle gültig ab: 1.7.2026
Überleitung von Ausbildungsverbünden in den Regellehrberuf
Verlängerungen von Ausbildungsversuchen
Novellierte Prüfungsordnungen
- Friseur:in (Stylist:in): Praxisorientierte Neuordnung der Lehrabschlussprüfung
- Backtechnologie: Neue Prüfungsordnung
- Konditorei (Zuckerbäckerei): Aktualisierung der Lehrabschlussprüfung
Weitere Änderungen
Der Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer:in wurde gestrichen und die Lehrberufsliste (regelt die Verwandtschaften) geändert. Zur Verordnung