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Starkstrommasten im Sonnenuntergang
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WKÖ-Danninger zu Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG): Brauchen faire Finanzierung für leistbare Preise

Rasche Umsetzung des ElWG entscheidend für Versorgungssicherheit und Investitionen in die Energiezukunft

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 04.07.2025

Wien (OTS) — „Der Gesetzesentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz enthält viele gute Ansätze, benötigt aber noch Nachbesserungen, damit ein leistbarer und wettbewerbsfähiger Strompreis für Betriebe und Haushalte erzielt werden kann“, betont Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Ziel müsse es sein, einen zeitgemäßen Ordnungsrahmen für eine sichere, moderne und fair finanzierte Stromversorgung zu schaffen.

Netzkosten können nur dann gesenkt werden, wenn die Finanzierung fair verteilt wird. „Derzeit werden die gesamten Netznutzungsentgelte von den Entnehmern getragen, obwohl auch Einspeiser das Netz im gleichen Ausmaß nutzen. Das ist weder fair noch zukunftsfähig“, kritisiert Danninger. Das ElWG müsse daher verpflichtend eine verursachergerechte Kostentragung vorsehen. Ausnahmen bei den Netzentgelten sollten ausschließlich dann zulässig sein, wenn Speicher nachweislich netzdienlich agieren – und nur in den Zeiträumen, in denen dies auch tatsächlich zutrifft. Sonderregelungen für Energiegemeinschaften seien kritisch zu prüfen und entsprechend zurückzunehmen. 

Energiezukunft braucht klare Rahmenbedingungen 

Eine rasche Beschlussfassung sei für die Wirtschaft essenziell, um richtungsweisende Entscheidungen zur Stromversorgung treffen zu können – insbesondere hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Dekarbonisierung energieintensiver Produktionsprozesse. „Das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz aus dem Jahr 2010 wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht“, so Danninger. 

Ziel: Wirtschaft stärken – Verbraucher entlasten 

„Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts ist es entscheidend, das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz so auszugestalten, dass das Potenzial zur Senkung der Netzkosten für Verbraucher bestmöglich genutzt wird, ohne dabei die Verbraucherrechte zu schmälern“, unterstreicht Danninger abschließend.

(PWK275/NIS)