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In der rechten Bildhälfte ist eine weiße Kugel, in der eine weiße Wolke ist, in der CO2 steht. Um die Kugel sind insgesamt sieben weitere Kugeln mit Symbolen, zum Beispiel Windräder. Im Hintergrund sind grüne Pflanzen
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WKÖ-Danninger: Verfahrensturbo und CO₂-Speicherung voranbringen

UVP-Novelle greift zentrale Forderungen der Wirtschaft auf – Bei CO₂-Speicherung unnötige nationale Hürden vermeiden

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 21.09.2026

Mit der UVP-G-Novelle und dem Kohlenstoffspeichergesetz werden zwei wichtige Vorhaben für den Wirtschaftsstandort auf den Weg gebracht. Das eine soll Genehmigungen beschleunigen, das andere schafft neue Möglichkeiten für die industrielle Transformation. Jetzt kommt es auf eine praxistaugliche Ausgestaltung an.

UVP-G: Wichtige erste Schritte zum Verfahrensturbo

Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bringt aus Sicht der WKÖ deutliche Fortschritte. Zahlreiche langjährige Forderungen der Wirtschaft wurden aufgegriffen. Dazu zählen Vereinfachungen bei der Kumulierung von Projekten, ein einheitliches UVP-Verfahren, die volle Verfahrenskonzentration bei hochrangigen Straßen- und Schienenprojekten sowie mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen.

„Mit der UVP-G-Novelle werden erste wesentliche Schritte auf dem Weg zum dringend notwendigen Verfahrensturbo gesetzt. Schnellere Genehmigungen sind ein entscheidender Hebel für Infrastruktur und Transformation. Allerdings ist das Ziel noch nicht erreicht. Zusätzliche UVP-Verfahren, etwa durch den neuen Tatbestand für Rechenzentren, gehen in die falsche Richtung. Entscheidend bleibt die angestrebte Halbierung der Verfahrensdauern. Dafür müssen zumindest auch die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zu Beteiligtenrechten entsprechend umgesetzt werden“, so Danninger.

CO₂-Speicherung: Keine künstlichen Mengenbegrenzungen

Auch das Kohlenstoffspeichergesetz wird von der WKÖ grundsätzlich begrüßt. Gerade in Bereichen, in denen CO₂ technisch kaum vollständig vermieden werden kann, ist die dauerhafte Speicherung notwendig, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Kritisch sieht die WKÖ, dass der Entwurf eine Mengenobergrenze für jährlich zu speicherndes CO₂ enthält.

„Die Technologie ist erprobt. Jetzt muss Österreich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit CO₂-Speicherung auch bei uns eingesetzt werden kann. Einen nationalen Deckel lehnen wir ab. Denn eine rechtliche Mengenbegrenzung ist von der EU-Richtlinie nicht vorgesehen und stellt Gold Plating dar, wodurch Projekte verteuert, verzögert oder gar ganz verhindert werden“, betont Danninger.

Nachbesserungsbedarf besteht auch bei den Speicherbewilligungen. Eine Übertragung auf einen neuen Betreiber sollte möglich sein, sofern dieser alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Für Forschungs- und Pilotprojekte braucht es vereinfachte Verfahren.

Standort braucht Tempo und Technologieoffenheit

„Österreich kann seine Wettbewerbsfähigkeit und die Transformation nur gemeinsam voranbringen. Dafür brauchen Unternehmen schnellere Entscheidungen, Technologieoffenheit und Rahmenbedingungen, die Projekte ermöglichen statt erschweren. Genau daran müssen beide Gesetze gemessen werden“, so Danninger abschließend.

(PWK462/NIS)