
WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 17/2023
Ausgabe 12. Mai 2023
Lesedauer: 9 Minuten
Inhaltsübersicht
Im Brennpunkt
Unternehmertum & Industriepolitik
Innovation / Digitalisierung
Nachhaltigkeit
Im Brennpunkt
Artificial Intelligence Act: Fraktionen des EU-Parlaments finden gemeinsame Position

Bereits im Frühjahr 2021 wurde von der Europäischen Kommission ein Entwurf für einen Artificial Intelligence Act (AIA) vorgelegt. Ziel dieses Rechtsaktes ist es, den EU-Binnenmarkt durch verbindliche Regeln zum weltweiten Vorreiter für die Entwicklung sicherer, vertrauenswürdiger und innovativer KI-Systeme zu machen. Der AIA wird alle KI-Provider betreffen, die ihre Anwendungen in europäischen Ländern anbieten – egal ob diese in der EU oder außerhalb ansässig sind. Ein zentraler Baustein der Verordnung ist der risikobasierte Ansatz, nach dem KI-Systeme mit hohem Risiko einem strengeren Regelungsrahmen unterliegen sollen als Systeme mit einem niedrigeren Risiko.
Ziemlich genau zwei Jahre später konnten sich die Fraktionen des Europäischen Parlaments am Donnerstag, den 27. April, auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen. In ihren Änderungsanträgen zum Kommissionsvorschlag wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass KI-Systeme von Menschen überwacht werden, sicher, transparent, nachvollziehbar, nichtdiskriminierend und umweltfreundlich sind. Nach einer Abstimmung im Ausschuss am 11. Mai könnte das Plenum bereits im Juni einen Entschluss fassen und im Anschluss daran das Trilog-Verfahren beginnen.
Aus wirtschaftlicher Perspektive kann der Artificial Intelligence Act einen guten Rechtsrahmen bilden, wenn es gelingt eine innovationsfreundliche Verordnung zu schaffen und Überregulierung zu vermeiden. Für Unternehmen wird es besonders wichtig sein, nicht mit zusätzlichen bürokratischen Hürden belastet zu werden, sondern Leitlinien und Checklisten a die Hand zu bekommen für eine praxistaugliche Umsetzung des Rechtsaktes. Speziell Startups und KMU ohne entsprechende Ressourcen sollen Beratungsangebote zur Klärung der Anwendung und nächster Schritte erhalten. Übergangsfristen müssen so gestaltet werden, um Unternehmen genügend Zeit für Planung und Anpassung zu geben.
Ansprechpartnerin: Katja Schager
Unternehmertum & Industriepolitik
Qualifikationspartnerschaft für energieintensive Industrien

Diese Woche haben Industriepartner, Forschungsorganisationen, Sozialpartner sowie Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen mit Unterstützung der Kommission eine groß angelegte Qualifikationspartnerschaft für energieintensive Industrien ins Leben gerufen. Ziel dieser Partnerschaft ist den Qualifikationsbedarf zu ermitteln und geeignete Lehrpläne und Ausbildungsprogramme zu entwickeln. Damit kann sichergestellt werden, dass die Arbeitskräfte der energieintensiven Industrien über die richtigen Qualifikationen für die Sicherung der führenden Rolle beim Grünen und digitalen Wandel auch in Zukunft haben. Darüber hinaus wird das Programm die Einstellung und Weiterbildung von Arbeitnehmer:innen fördern. Die energieintensiven Industrien machen derzeit mehr als 20 Prozent der europäischen verarbeitenden Unternehmen aus und beschäftigen über sieben Millionen Menschen in Europa.
Diese Partnerschaft ist die 18. groß angelegte Qualifikationspartnerschaft im Rahmen des Pakts für Kompetenzen, einer Leitinitiative im Rahmen der Europäischen Kompetenzagenda. Damit wurde für jedes industrielle Ökosystem der EU-Industriestrategie mindestens eine eigene Kompetenzpartnerschaft eingerichtet. Der Pakt für Kompetenzen leistet einen Beitrag zum Europäischen Jahr der Kompetenzen und zum Kernziel der EU, dass bis 2030 mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen jedes Jahr an einer Weiterbildung teilnehmen sollen.
Ansprechpartnerin: Sophia Yehdegho
Innovation / Digitalisierung
Europäischer Erfinderpreis 2023: Finalisten nominiert

Unter den Finalisten befindet sich auch das österreichische Unternehmen voestalpine. Insgesamt wurden zwölf Finalisten aus mehr als 600 Bewerber weltweit ausgewählt. Die Gewinner des Europäischen Erfinderpreises 2023 werden am 4. Juli bei einer Feier in Valencia, Spanien, bekannt gegeben.
Ansprechpartnerin: Katja Schager
Nachhaltigkeit
Parlamentarier einigen sich auf Umgang mit grüner Produktkennzeichnung
Am Donnerstag hat das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zur Richtlinie „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ angenommen. Der Vorschlag soll im Kontext Nachhaltigkeit die Produktkennzeichnung und -haltbarkeit verbessern sowie darüber irreführende Angaben unterbinden. Allgemeine umweltbezogene Angaben wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“ sollen künftig nur noch verwendet werden dürfen, wenn die behauptete Umweltleistung des Produkts detailliert nachgewiesen wird. Außerdem sollen Umweltaussagen verboten werden, die ausschließlich auf Grundlage von Emissionsausgleichssystemen getroffen werden. Ganz allgemein soll Umweltaussagen unzulässig werden, die nicht gemäß den gesetzlichen Anforderungen begründet werden können.
In Zukunft will das Parlament nur noch solche Nachhaltigkeitssiegel zulassen, die auf Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlicher Seite eingeführt wurden. Zur Steigerung der Lebensdauer von Produkten will das Parlament geplante Obsoleszenz verbieten, die die Lebensdauer eines Produkts einschränkt. Damit sich Verbraucher für haltbarere und besser reparierbare Produkte entscheiden, sollen sie vor dem Kauf über mögliche Reparatureinschränkungen informiert werden. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten unter anderem ein neues Garantiezeichen vor, das nicht nur die Dauer der Gewährleistung, sondern auch die Dauer möglicher Garantieverlängerungen angibt, die Hersteller anbieten.
Die Mitgliedstaaten haben ihr Verhandlungsmandat am 3. Mai angenommen. Daher können nun die Verhandlungen zwischen dem Parlament und Rat über den endgültigen Inhalt der Richtlinie beginnen. Der Vorschlag gehört zum ersten Kreislaufwirtschaftspaket. Er wird durch einen weiteren Vorschlag für eine Richtlinie über den Nachweis umweltbezogener Angaben, ergänzt. Damit sollen die Bedingungen für die künftige Verwendung von Umweltaussagen verschärft werden.
Ansprechpartnerin: Verena Martelanz
Kurz & bündig
Chips Act: Neues Halbleiter-Warnsystem in Betrieb
Die Europäische Kommission hat heute das Semiconductor Alert System gestartet, ein neues Pilotsystem zur Überwachung der Halbleiterlieferkette. Das Pilotprojekt ermöglicht es den Interessengruppen, auf kritische Störungen entlang der Wertschöpfungskette von Halbleitern aufmerksam zu machen, und hilft der Kommission, Informationen zu sammeln, die für eine genaue Risikobewertung und eine schnelle Reaktion auf potenzielle Krisensituationen über die Europäische Halbleiter-Expertengruppe erforderlich sind. Das Halbleiter-Warnsystem wird in die dritte Säule des Europäischen Chip-Gesetzes aufgenommen, das darauf abzielt, die Bereitschaft und Überwachung des europäischen Halbleiterbereichs in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu stärken.
Kommission empfiehlt neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Online-Piraterie
Die Kommission hat eine Empfehlung zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Online-Piraterie von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen wie Konzerten und Theateraufführungen angenommen. Darin werden Mitgliedstaaten, nationale Behörden, Rechteinhaber und Anbieter von Vermittlungsdiensten angehalten, wirksame, ausgewogene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unerlaubte Weiterverbreitung solcher Streamings zu bekämpfen. Die verstärkte Bekämpfung der Online-Piraterie soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Sport- und Kreativwirtschaft in der EU zu fördern.
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EBA sucht Statistician
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:
- Statistician (m/w/d)
Contract Agent, FG: IV, Reference: DART STATS CA-34-2023, Deadline for applications: 16/5/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EBA sucht Policy Officer
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:
- Policy Officer - Crypto-assets/MiCA (m/w/d)
Contract Agent, FG: IV, Reference: ICC DF CA-22-2023, Deadline for applications: 23/5/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
SRB sucht HR Expert
Die Europäische Abwicklungsbehörde für die Bankenunion (SRB) mit Sitz in Brüssel sucht:
- HR Expert (m/w/d)
Temporary Agent, AD: 6, Reference: SRB/AD/2023/004, Deadline for applications: 6/6/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
LISA sucht Information Technology Officer
Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn sucht:
- Information Technology Officer (m/w/d)
Temporary Agent, AD: 5, Reference: eu-LISA/23/TA/AD5/5.1, Deadline for applications: 24/5/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUAA sucht Human Resources Assistant
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta sucht:
- Human Resources Assistant (m/w/d)
Temporary Agent, AST: 3, Reference: EUAA/2023/TA/007, Deadline for applications: 26/5/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUSPA sucht EGNOS Ground System Officer
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:
- EGNOS Ground System Officer (m/w/d)
Temporary Agent, AD: 6, Reference: EUSPA/2023/AD/012, Deadline for applications: 25/5/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUSPA sucht Security Accreditation Officer
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:
- Security Accreditation Officer for GOVSATCOM & IRIS² (m/w/d)
Temporary Agent, AD: 7, Reference: EUSPA/2023/AD/013, Deadline for applications: 25/5/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
CEDEFOP sucht Experts
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) mit Sitz in Thessaloniki sucht:
- Expert in Quantitative Research and Data Analysis (m/w/d)
Temporary Agent, AD: 6, Reference: Cedefop/2023/03/AD, Deadline for applications: 23/5/2023 - Expert in Policy Analysis and Qualifications (m/w/d)
Temporary Agent, AD: 5, Reference: Cedefop/2023/04/AD, Deadline for applications: 24/5/2023
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EU-Agenda
Sitzung der Europäischen Kommission
17. Mai
- Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt (tbc)
Ausgewählte Tagungen des Rates
15. Mai
- Euro-Gruppe
- Makroökonomische Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet
- Thematische Aussprache:
- Unternehmenssektor: bevorstehende strukturelle Herausforderungen vor dem Hintergrund erhöhter geopolitischer Spannungen
- Berichterstattung über die Bankenunion
- Digitale Zentralbankwährungen (CBDC):
- internationale Aspekte, darunter aktuelle Informationen zu den digitalen Euro- und CBDC-Projekten in der EU
- Kapitalmarktunion
- Folgemaßnahmen zum Euro-Gipfel
- Folgemaßnahmen zum Euro-Gipfel
15./16. Mai
- Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“, 15./16. Mai 2023
- Schlussfolgerungen zur sozialen Dimension eines nachhaltigen Europas für junge Menschen
- Entschließung zur Überarbeitung des EU-Jugendstrategie-Arbeitsplans 2022-2024
- Gewährleistung der Inklusion junger Menschen in die Gesellschaften der EU: Schwerpunkt auf der Inklusion junger Ukrainerinnen und Ukrainer
Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes
Mittwoch, 17. Mai 2023
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑97/22 DC (Widerruf nach Vertragserfüllung)
Folgen des Widerrufs seitens des Verbrauchers erst nach Vertragserfüllung seitens des Unternehmers
Ein Verbraucher hat mit einem Unternehmer einen Vertrag über die Renovierung seines Hauses geschlossen. Der Unternehmer hat es jedoch versäumt, ihn über sein Widerrufsrecht zu belehren, das Verbrauchern bei Vertragsschließung außerhalb der unternehmerischen Geschäftsräume grundsätzlich während 14 Tagen zusteht. Nachdem der Unternehmer seine Leistungen erbracht hatte, verweigerte der Verbraucher die Zahlung und widerrief den Vertrag.
Das mit einem Rechtsstreit über diese Forderung befasste deutsche Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher in diesem Fall jegliche Wertersatz- oder Ausgleichsansprüche des Unternehmers auch dann ausschließt, wenn die Voraussetzungen eines Wertersatzanspruches nach den Vorschriften über die Rechtsfolgen des Widerrufs zwar nicht vorliegen, der Besteller aber durch die Bauleistungen des Unternehmers einen Vermögenszuwachs erhalten hat, d. h. bereichert ist.
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑626/21 Funke
Europäisches Schnellwarnsystem RAPEX
Die Landespolizeidirektion Wien untersagte einem Feuerwerkshändler den Verkauf bestimmter Feuerwerksartikel und ordnete ihren Rückruf an, nachdem festgestellt worden war, dass diese Artikel nicht sicher waren. Außerdem erstattete sie eine RAPEX-Meldung an die Europäische Kommission. Der - vom Händler zu unterscheidende - Importeur der Feuerwerksartikel hält die RAPEX-Meldung für unvollständig und beantragte bei der LPD eine Vervollständigung der Meldung sowie Akteneinsicht. Die Anträge des Importeurs wurden als unzulässig zurückgewiesen.
Der österreichische VfGH möchte vom EuGH wissen, ob für Wirtschaftsakteure ein Recht auf Vervollständigung einer RAPEX-Meldung besteht.
Generalanwältin Ćapeta hat in ihren Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass Wirtschaftsteilnehmer auf der Grundlage der Vorschriften über den freien Warenverkehr ein Recht hätten, die Vervollständigung einer RAPEX-Meldung zu verlangen
Ausgewählte laufende Konsultationen
Öffentliches Gesundheitswesen
- Evaluierung des Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
21.2.2023 − 16.5.2023
REDAKTION:
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ
Wenn Sie das EU-Wirtschaftspanorama regelmäßig zugeschickt bekommen wollen oder sich vom Verteiler streichen lassen möchten, mailen Sie an: eu@eu.austria.be
MEDIENINHABER:
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