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Zwei jüngere Personen in Arbeitskleidung blicken auf Display einer Maschine, auf das ältere Person in Arbeitskleidung mit Hörschutz um den Hals deutet
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WKÖ-Präsidentin Schultz: Mit der Aktivpension bringt WKÖ zentrale Forderung ins Ziel

Regierung beschließt Steuerfreibetrag für Arbeiten im Alter – Ergebnis jahrelanger WKÖ-Initiative

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Aktualisiert am 15.04.2026

„Die Aktivpension ist ein echter Durchbruch und ein klarer Erfolg der Wirtschaftskammer. Wir haben jahrelang dafür gekämpft, jetzt wird eine unserer zentralen Forderungen aus dem Regierungsprogramm umgesetzt. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt“, betont WKÖ-Präsidentin Martha Schultz zum heutigen Ministerratsbeschluss. 

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist jede zusätzliche Arbeitskraft entscheidend. „Die Betriebe brauchen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit der Aktivpension schaffen wir endlich einen echten Anreiz, länger im Erwerbsleben zu bleiben“, so Schultz. 

Die Betriebe brauchen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit der Aktivpension schaffen wir endlich einen echten Anreiz, länger im Erwerbsleben zu bleiben.

So soll es ab 2027 einen Steuerfreibetrag von 15.000 Euro im Jahr sowohl für jene geben, die das Pensionsalter bereits erreicht haben und noch normal weiterarbeiten, als auch für jene, die bereits Pension beziehen und sich noch etwas dazuverdienen. Voraussetzung ist hier, dass 40 Versicherungsjahre bzw. bei Frauen zum Start des Modells 34 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung geleistet wurden. „Damit gibt es nicht nur einen Anreiz für den Zuverdienst in der Pension, sondern auch dafür, später in Pension zu gehen. Das trägt auch zur Entlastung des Pensionssystems bei“, so Schultz. 

Ein zentraler Punkt für die WKÖ wurde ebenfalls durchgesetzt: „Die Aktivpension gilt selbstverständlich auch für Selbstständige. Es war für uns entscheidend, dass hier keine Unterschiede gemacht werden. Leistung muss sich lohnen - unabhängig davon, ob jemand angestellt oder selbstständig ist.“ So sind vom Entfall des Beitrags zur Pensionsversicherung neben den Dienstnehmer:innen auch Selbstständige umfasst. 

Zusätzlich werden Betriebe bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen stärker unterstützt, etwa durch den gezielten Einsatz der Eingliederungsbeihilfe. „Auch das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Menschen im Arbeitsmarkt zu halten. Die Aktivpension zeigt: Wenn man konsequent dranbleibt, kann man echte Verbesserungen für den Standort erreichen. Das ist ein Erfolg für die Wirtschaft – und für ganz Österreich“, so Schultz abschließend. (PWK152/DFS)

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