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Lächelnde betagte Person mit Ohrringen sitzt in einem Rollstuhl und Pflegekraft in blauer Dienstkleidung blickt freudig auf sie
© Robert Kneschke | stock.adobe.com

WKÖ-Fachverband erklärt 1. Juli zum Tag der Personenbetreuung

Absicherung der 24-Stunden-Betreuung: Obfrau Irene Mitterbacher fordert überfällige Erhöhung und Valorisierung von Förderung und Einkommensgrenze

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Aktualisiert am 15.06.2026

Wien (OTS) - Der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat den 1. Juli 2026 zum Ersten Österreichischen Tag der Personenbetreuung erklärt.

„Vor 19 Jahren, am 1. Juli 2007, trat in Österreich das Gesetz in Kraft, das die Personenbetreuung regelt. Mit dem Tag der Personenbetreuung wollen wir den Fokus auf Maßnahmen lenken, die notwendig sind, um insbesondere die Betreuung daheim in den eigenen vier Wänden, die 24-Stunden-Betreuung, für die Zukunft nachhaltig abzusichern“, erklärt Irene Mitterbacher, die Obfrau des Fachverbandes Personenberatung und Personenbetreuung in der WKÖ.

Konkret wurde die 24-Stunden-Betreuung im Jahr 2007 mit dem Hausbetreuungsgesetz und Änderungen der Gewerbeordnung rechtlich ermöglicht. Seitdem können Betreuungskräfte legal als selbständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tätig sein oder (seltener) in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden.

Gleichzeitig wurde 2007 eine Förderung für die betreuten Klientinnen und Klienten von monatlich 550 Euro eingeführt, um die Betreuung für sie und ihre Familien finanziell zu ermöglichen.

Seither hat sich die finanzielle Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung seitens des Staates kaum weiterentwickelt. Diese macht zudem nur einen Bruchteil dessen aus, was die öffentliche Hand alternativ für einen Betreuungsplatz in einem Pflegeheim ausgeben müsste.

Einkommensgrenze seit 2007 (!) unverändert

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung summieren sich für die Familien auf monatlich rund 4.000 Euro, rechnet Mitterbacher vor: Diese setzen sich zusammen unter anderem aus dem Honorar für die Betreuungsperson, deren Verpflegung oder auch anteilige Kosten für Energie und Fahrkosten.

Damit die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in den eigenen vier Wänden für Familien leistbar bleibt, sind vor allem zwei Maßnahmen notwendig:

  • eine Anhebung der monatlichen Förderung von derzeit 800 Euro auf 1.600 Euro, um den Betreuer:innen höhere Honorare bezahlen zu können
  • die Anhebung der monatlichen Einkommensgrenze, bis zu der die betreuten Klientinnen und Klienten die Förderung zu Gänze bekommen. Diese liegt seit 2007 unverändert bei 2.500 Euro und müsste, hätte man sie valorisiert (inflations­angepasst), mittlerweile bei rund 4.000 Euro liegen.

Konkurrenz aus Nachbarländern

Besondere Sorgen bereitet den betreuten Familien die Abwanderung von vielen Betreuer:innen in Länder, in denen sie wesentlich besser bezahlt werden (z.B. nach Deutschland, Italien oder in die Schweiz). Seit Jahresbeginn 2020 haben bereits mehrere tausend Betreuer:innen Österreich verlassen. Hierzulande sind aktuell noch rund 57.000 Betreuer:innen tätig, die etwa 35.000 Klientinnen und Klienten betreuen.

„Mit dem vom Fachverband ausgerufenen Ersten Österreichischen Tag der Personenbetreuung wollen wir darauf hinweisen, was notwendig ist, um die 24-Stunden-Betreuung für die Zukunft weiterhin zu ermöglichen: eine zeitgemäße Erhöhung der Förderung und der Einkommensgrenze, sowie deren jährliche Valorisierung, so wie das bei vielen anderen Sozialleistungen längst der Fall ist“, fordert Fachverbandsobfrau Irene Mitterbacher.

Sie weist darauf hin, dass der Bedarf an Personenbetreuung in Österreich stetig zunimmt, da die Lebenserwartung der betreuten Menschen steigt: Noch im Jahr 2000 betrug das durchschnittliche Lebensalter von Frauen 81,1 Jahre und von Männern 75,1 Jahre. Zum Vergleich: 2024 lag es bei Frauen bereits bei 84,3 Jahren und bei Männern bei 79,8 Jahren.