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Nahaufnahme einer Waffe und loser Munition daneben
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ARGE Zivile Sicherheit informiert über die zweite Etappe der Waffengesetznovelle 2025

Heute tritt der zweite Teil der Novelle in Kraft: die wesentlichen Änderungen im Überblick

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Aktualisiert am 28.04.2026

Die Waffengesetznovelle 2025 beinhaltet wesentliche Änderungen und wurde in zwei Schritten gesetzlich umgesetzt. Der erste Teil der Novelle trat mit 1. November 2025 in Kraft. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit gilt es seitdem eine neue 4-wöchige Wartefrist einzuhalten, und zwar immer zwischen dem Ersterwerb der Schusswaffe und der tatsächlichen Überlassung. 

„Mit 28. April 2026 tritt nun der zweite Teil der Gesetzesänderung in Kraft. Die neuen Bestimmungen sehen ein höheres Mindestalter sowie strengere psychologische Eignungsprüfungen vor. Wer künftig eine Schusswaffe – unabhängig von der Kategorie – besitzen möchte, hat verpflichtend ein persönliches psychologisches Explorationsgespräch zu absolvieren sowie moderne psychologische Testverfahren zu durchlaufen“, so Robert Siegert, Vorstandsvorsitzender der ARGE Zivile Sicherheit

Novelle legt den Schwerpunkt verstärkt auf präventive Maßnahmen 

  • Der gesetzeskonforme Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (Kurzwaffen) setzt nun ein Mindestalter von 25 Jahren voraus; für Schusswaffen der Kategorie C (Langwaffen) gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
  • Für den Besitz von Langwaffen ist künftig eine Waffenbesitzkarte „light“ erforderlich, welche eine unbegrenzte Anzahl von Plätzen für Waffen der Kategorie C vorsieht.
  • Die Novelle bestimmt, dass der Erwerb einer waffenrechtlichen Bewilligung für genehmigungspflichtige Schusswaffen jedenfalls eine positive psychologische Eignungsfeststellung, einschließlich eines verpflichtenden Explorationsgesprächs, voraussetzt.
  • Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger, Sportschützinnen und Sportschützen, Berufs- und Milizkader des Österreichischen Bundesheeres, sowie Personen, die aus beruflichen Gründen eine Schusswaffe benötigen, sind weiterhin vorgesehen. 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Verkauf von Schusswaffen weiterhin ausschließlich über gewerberechtlich reglementierte und befugte Waffenfachhändler erfolgt, nun jedoch innerhalb eines erweiterten gesetzlichen Rahmens.

Das neue Waffengesetz dient damit einer klareren Regulierung des Waffenbesitzes, der frühzeitigen Erkennung von Risiken sowie der Vermeidung von Missbrauch, mit dem Ziel, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. 

Hinweis zu Übergangsregelungen

Für bestimmte Fälle bereits legal erworbener Schusswaffen und wesentlicher Bestandteile gelten besondere Übergangsbestimmungen. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen zwischen dem Registrierungszeitpunkt der Schusswaffe und dem 16.Oktober2025 weniger als zwei Jahre liegen und die betroffene Person über kein entsprechendes waffenrechtliches Dokument verfügt. In diesen Fällen sind die gesetzlich vorgesehenen Nachweise oder Handlungsschritte innerhalb der vorgesehenen Fristen nachzuholen.