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Zwei E-Commerce-Geschäftspersonen arbeiten im Büro. Auf dem Schreibtisch befinden sich ein Laptop, Kartons und Büromaterialien. Im Hintergrund sind Regale voller Kartons zu erkennen.
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WKÖ-Trefelik: "Jede Maßnahme zur Eindämmung der Paket-Flut von Temu & Co hilft dem heimischen Handel"

Bundessparte Handel begrüßt Forderungskatalog des EU-Parlaments für mehr Produktsicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 23.07.2025

Wien (OTS) — „Das Wachstum der asiatischen Plattformen wie Temu und Shein in Europa ist enorm. Das zeigen auch die jüngsten Überlegungen von Temu, sogar Lebensmittel in Europa und in Österreich zu vertreiben. Diese Dynamik geht auf Kosten der Marktanteile der europäischen Händlerinnen und Händler. Jede Maßnahme, die die Paket-Flut von außerhalb Europas eindämmt, ist daher im Sinne des heimischen Handels“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die heute vom Europäischen Parlament verabschiedete Resolution. 

Konkret hat das Europäische Parlament einen Forderungskatalog für mehr Produktsicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel erstellt. Darin enthalten ist etwa die vorzeitige Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze für Lieferungen aus Drittstaaten – eine Maßnahme, die die Bundessparte Handel schon lange fordert. Aber auch der Vorschlag der Europäischen Kommission, eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro für B2C-Paketlieferungen aus Drittstaaten (ausschließlich von Plattformen an Konsument:innen) einzuheben, wird von den Europa-Abgeordneten in ihrem Forderungskatalog unterstützt. Zusätzlich soll es Anreize für Massenimporte geben, sodass nichteuropäische Plattformen davon überzeugt werden, endlich Lagerhaltung in der EU zu betreiben. Auf diese Weise soll es weniger Einzelpakete geben und dadurch die Zollbehörden entlastet sowie Kontrollen effizienter gestaltet werden. 

„Wichtig ist nun, dass die Maßnahmen rasch umgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass täglich zwölf Millionen kleine Pakete von Onlinehändler:innen aus Drittstaaten in die EU geliefert werden, viele davon weder unseren Produktsicherheitskriterien entsprechen noch sonstige Auflagen erfüllen müssen, Stichwort Entwaldungsverordnung. Wir brauchen daher faire Spielregeln für alle. Das heißt, sie müssen auch für jene gelten, die nach Europa hereinliefern“, betont Trefelik. 

(PWK282/DFS)