EU-Verpackungsregeln: Entlastung für KMU rückt in greifbare Nähe
WKÖ-Bundessparte Handel begrüßt klare Linie des Europäischen Parlaments – rascher Trilog und weitere Schritte nötig, damit kleinere Händler aufatmen können
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Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die am 5. Oktober 2026 mit breiter Mehrheit beschlossene Position des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zu vereinfachten Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
„Der Ansatz, die Pflicht zur Bestellung bevollmächtigter Vertreter in jedem Mitgliedstaat für in der EU ansässige Klein- und Kleinstunternehmen auszusetzen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer praxistauglichen Lösung“, kommentiert Bundesspartenobmann Rainer Trefelik das Abstimmungsergebnis, dem Mitte Oktober noch eine Bestätigung durch das Plenum folgen muss. Zugleich sei wichtig, dass Unternehmen aus Drittstaaten weiterhin einen Bevollmächtigten bestellen müssen. „Es ist notwendig, unsere Unternehmen vor unfairem Wettbewerb aus Nicht-EU-Ländern zu schützen“, so Trefelik.
Nur erster Schritt, weitere Vereinfachungen notwendig
Dennoch betont Trefelik, dass diese Entlastung „nur ein erster Schritt sein kann, dem eine Reihe weiterer Nachbesserungen folgen muss“. Konkret brauche es bei der erweiterten Herstellerverantwortung „eine breit gedachte Reform. Dazu gehören Pauschalierungslösungen für KMU und ein Stop-the-Clock bis zur EU-weiten Vereinheitlichung der Meldepflichten“, ergänzt Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der WKÖ.
Positiv bewertet sie den vom Parlament geforderten besseren Informationsaustausch, interoperable digitale Systeme und einheitliche Berichtspflichten. Dies soll Doppelgleisigkeiten reduzieren und einer Schwächung des Binnenmarktes entgegenwirken.
Rasche Einigung im Trilog nötig
Für die Betriebe zählt nun Tempo. „Viele kleine und mittlere Händler haben ihre Aktivitäten im europäischen Ausland seit 12. August 2026 stark eingeschränkt. Die administrativen Anforderungen und teilweise hohen Kosten stehen vielfach in keinem Verhältnis zu den vertriebenen Mengen. Die Bevollmächtigtenpflicht kommt einer Markteintrittsbarriere gleich“, warnt Trefelik und fordert nun rasches Handeln.
Das bedeutet, dass nach der Bestätigung im Plenum Parlament und Rat so bald wie möglich in Trilogverhandlungen treten müssen, um eine rechtssichere und unbürokratische Einigung zu erzielen. In Verbindung mit dem Umwelt-Omnibus muss auch der angekündigte Circular Economy Act die EPR harmonisieren, digitale Verfahren grenzüberschreitend nutzbar machen und Mehrfachregistrierungen sowie parallele Meldepflichten abbauen.
Die vom Parlament vorgesehene Sunset-Klausel – also das automatische Ende der Aussetzung, wenn die umfassenden EU-Kreislaufwirtschaftsregeln in Kraft treten – benötigt laut Bundessparte Handel zudem eine Überarbeitung der EU-Rechtsakte zur Kreislaufwirtschaft. „Wichtig ist jedenfalls, im Sinne des Bürokratieabbaus zu handeln – und das zeitnah“, betont Trefelik abschließen.