Onlinehandel appelliert in Offenen Brief an die Bundesregierung: Pläne zur Paketabgabe stoppen!
Eine Paketabgabe trifft die Falschen – nämlich den heimischen Onlinehandel und letztlich die Konsumentinnen und Konsumenten
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„Wir teilen das Ziel der Bundesregierung, nämlich nicht regelkonforme Billigplattformen aus Drittstaaten, die Österreich mit nicht zugelassenen und gefährlichen Produkten überfluten, fairer zu besteuern. Die geplante Paketsteuer wird dieses Ziel aber nicht erreichen. Denn solche Plattformen werden Schlupflöcher finden und die Paketabgabe somit die Falschen treffen,“ warnt Alexander Smuk, Berufsgruppensprechers des Versand- und Internethandels. Er richtet daher einen Offenen Brief an die Bundesregierung, in dem er eindringlich vor den Gefahren einer solchen Abgabe warnt.
Der Offene Brief im Wortlau
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Stocker,
sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Marterbauer,
sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Hattmannsdorfer,
wir wenden uns heute mit großer Dringlichkeit an Sie. E-Commerce ist ein bedeutender Pfeiler der österreichischen Wirtschaft: Laut einer aktuellen EcoAustria-Studie erzielten österreichische Unternehmen 2023 über digitale Vertriebskanäle einen Umsatz von 57,9 Milliarden Euro, der Online-Handel trägt 13,1 Milliarden Euro zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung bei und sichert rund 250.000 Arbeitsplätze.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist der digitale Vertrieb ein zentraler Hebel für Wachstum und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus ist E-Commerce für viele Konsumentinnen und Konsumenten – insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie für Menschen in ländlichen Regionen – kein Luxus, sondern eine unverzichtbare Versorgungsgrundlage.
Die geplante Paketsteuer bedroht diesen Wirtschaftszweig, belastet tausende österreichische Betriebe und Arbeitsplätze und trifft letztlich jene, die auf den Online-Versand angewiesen sind. Wir fordern Sie nachdrücklich auf, diese Pläne nicht weiterzuverfolgen, und bitten um einen dringenden persönlichen Austausch.
Die Steuer trifft die Falschen
Wir teilen das erklärte politische Ziel: nicht regelkonforme Billigplattformen aus Drittstaaten, die Österreich mit nicht zugelassenen und gefährlichen Produkten überfluten, sollen fairer besteuert werden. Die geplante Paketsteuer wird dieses Ziel aber nicht erreichen.
Nicht regelkonforme Billigplattformen aus Drittstaaten werden Wege finden, die Abgabe zu umgehen – über Unternehmensstrukturen unterhalb des Schwellenwerts oder fehlende österreichische Niederlassungen. Von solchen Vollzugsdefiziten profitieren erfahrungsgemäß genau jene Anbieter, die die Maßnahme eigentlich adressieren soll, während regelkonforme heimische Händler und in Österreich tätige europäische Anbieter die volle Last tragen.
Konsumentinnen und Konsumenten zahlen die Rechnung – Belastung statt Entlastung
Den betroffenen Händlern bleibt aufgrund des ohnehin schon harten internationalen Konkurrenzkampfs, als auch wegen den massiv gestiegen Kostenniveaus nichts anderes über, als die Paketsteuer an die Endkonsumenten weiterzureichen.
Fakt ist daher, dass die Paketsteuer direkt vom Konsumenten getragen wird und zu einer weiteren finanziellen Belastung für österreichische Bürger und Bürgerinnen führt.
Die Abgabe wirkt damit unmittelbar preistreibend - und damit inflationstreibend - und steht in direktem Widerspruch zu den erklärten Entlastungszielen der Bundesregierung.
Sie konterkariert insbesondere die mit der Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel angestrebte Konsumentenentlastung. Für viele Haushalte hebt die Paketsteuer den Entlastungseffekt teilweise oder vollständig auf.
Gefährdung vulnerabler Gruppen und der Versorgung des ländlichen Raums
Die Paketsteuer trifft nicht nur den Handel - sie gefährdet die Versorgung der Schwächsten in unserer Gesellschaft. E-Commerce ist für viele Menschen in Österreich keine Frage des Komforts, sondern eine Notwendigkeit: ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, chronisch Kranke, Menschen in ländlichen Regionen mit dünner werdender Versorgungsinfrastruktur.
Gerade im ländlichen Raum ist der Online-Versand oft der einzig zuverlässige Zugang zu Waren des täglichen Bedarfs sowie zu Medikamenten und Arzneimitteln.
Systematische Wettbewerbsbenachteiligung
Statt faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, schafft die Paketsteuer eine systematische Wettbewerbsbenachteiligung für den österreichischen Handel und in Österreich tätige regulierte europäische Anbieter. Heimische Händlerinnen und Händler stehen bereits massiv unter Druck: Transport-, Logistik-, Energie- und Bürokratiekosten steigen kontinuierlich.
Zusätzliche Belastungen in dieser angespannten Lage sind nicht vertretbar. Ein „Österreich-Aufschlag“ im Online-Handel würde österreichische Unternehmen und in Österreich tätige EU-Anbieter gegenüber Mitbewerbern aus anderen EU-Staaten weiter benachteiligen - während gerade jene Drittstaaten-Plattformen, die ursprüngliches Ziel der Maßnahme waren, voraussichtlich kaum erfasst werden.
Tausende KMUs als Kollateralschaden
Durch die Plattformhaftung im Gesetzesentwurf werden tausende österreichische Kleinunternehmen mittelbar belastet, die über Online-Marktplätze ihre Produkte an österreichische Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen. Für diese Betriebe ist der Online-Vertriebskanal keine Option, sondern Existenzgrundlage. Es ist nicht akzeptabel, budgetpolitische Maßnahmen auf Kosten einer Branche umzusetzen, die ohnehin täglich um ihre Wettbewerbsfähigkeit kämpft.
Bürokratie statt Entbürokratisierung
Das neue Gesetz bringt umfangreiche Aufzeichnungs-, Erklärungs- und Meldepflichten mit sich, die dem erklärten Ziel des Bürokratieabbaus direkt widersprechen. Hinzu kommt: Gemäß des Rechnungshof-Berichts vom Februar 2026 sind die österreichischen Behörden mit ihrer derzeitigen Infrastruktur nicht in der Lage, die Umsätze im grenzüberschreitenden Versandhandel nachzuvollziehen.
Der Vollzug der Regelungen kann damit nicht sichergestellt werden – zum Nachteil regelkonformer Unternehmen und zum Vorteil nicht regelkonformer Billigplattformen aus Drittstaaten.
Europarechtlich nicht haltbar
Die Maßnahme ist europarechtlich nicht haltbar. Eine formal neutrale Abgabe, die de facto fast ausschließlich eine kleine Zahl von Unternehmen trifft, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und die Warenverkehrsfreiheit des EU-Binnenmarkts. Sie konterkariert zudem die laufende EU-Zollreform und setzt einen gefährlichen Präzedenzfall für die Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts.
Eine wirksame und faire Regulierung des Drittstaaten-Versandhandels kann ohnehin nur auf europäischer Ebene erfolgen – nationale Alleingänge sind rechtlich fragwürdig und im Vollzug zum Scheitern verurteilt. Ungarn hat mit vergleichbaren nationalen Sondersteuern auf bestimmte Unternehmen genau diesen Weg beschritten – und steht dafür heute vor einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. Der ungarische Weg unter Orbán darf nicht der Weg Österreichs sein.
Unsere Forderung
Die Paketsteuer darf nicht Gesetz werden. Wir appellieren an Sie, die Pläne zu stoppen, und bitten dringend um einen persönlichen Austausch, um gemeinsam europarechts-konforme Alternativen zu erörtern, die das erklärte Ziel fairer Wettbewerbsbedingungen ohne die beschriebenen Kollateralschäden für Konsumentinnen und Konsumenten, Handel und Gesundheitsversorgung erreichen.
Österreichs Wirtschaft und Österreichs Konsumentinnen und Konsumenten brauchen planbare und faire Rahmenbedingungen - keine Sonderbelastungen, die Preise treiben, vulnerable Gruppen treffen und im internationalen Vergleich isoliert dastehen.
Mit freundlichen Grüßen
KommR Ing. Alexander Smuk
Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels
in der Wirtschaftskammer Österreich