WKÖ-Smuk appelliert an Bundesregierung: „Jetzt die Chance zur Korrektur nutzen“
Bundesgremium Versand- und Internethandel fordert Abschaffung der Abgabe, die auch KMU belastet und Preise treibt. Statt neuer Belastungen braucht es wirksame e
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„Die Bundesregierung hat am kommenden Samstag die Chance, eine aus unserer Sicht falsche Maßnahme zu korrigieren. Wir appellieren daher eindringlich an die Bundesregierung, die Paketsteuer wieder abzuschaffen“, sagt Alexander Smuk, Vorsitzender der Berufsgruppe Versand- und Internethandel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zu den medial bekannt gewordenen Überlegungen rund um die Zukunft der Paketsteuer.
Denn die Paketsteuer trifft keineswegs nur internationale Billigplattformen, sondern belastet auch österreichische und europäische Handelsunternehmen. Zwar gilt für Versandhändler grundsätzlich eine Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro, bei Verkäufen über einen Online-Marktplatz werden die Versandhandelsumsätze für die Paketsteuer jedoch dem Marktplatz zugerechnet.
Damit können die finanziellen Auswirkungen mittelbar auch jene zahlreichen kleinen und mittleren Händler treffen, die Plattformen und Marktplätze für den Vertrieb ihrer Produkte nutzen.
„Genau davor haben wir von Anfang an gewarnt: Eine Abgabe, die vermeintlich die großen internationalen Billigplattformen treffen soll, darf nicht am Ende heimische Händler und ihre Kundinnen und Kunden belasten. Zusätzliche Kosten verschwinden nicht einfach. Sie müssen von den Unternehmen getragen oder letztlich in die Preise eingerechnet werden. Beides ist in Zeiten weiterhin hoher Kostenbelastungen der falsche Weg“, betont Smuk.
Paketsteuer europarechtlich problematisch – Bundesgremium unterstützt EuroCommerce-Beschwerde
Zusätzlich bestehen erhebliche europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Das Bundesgremium unterstützt daher inhaltlich EuroCommerce, den europäischen Dachverband des Groß- und Einzelhandels, der eine Binnenmarktbeschwerde gegen die österreichische Paketsteuer vorbereitet.
Im Zentrum stehen dabei insbesondere Fragen der Vereinbarkeit der Abgabe mit den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, darunter die Warenverkehrsfreiheit sowie die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.
„Der europäische Binnenmarkt lebt davon, dass Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend ohne ungerechtfertigte Hindernisse angeboten werden können. Nationale Sonderbelastungen, die grenzüberschreitende Geschäftsmodelle verteuern, müssen daher besonders kritisch geprüft werden“, so Smuk.