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Frontalaufnahme einer seitlich an einem Tisch sitzenden Person, die in der rechten Hand ein Objekt hält, das sie über ein Gerät hält, das von einer anderen Person gehalten wird, deren Rücken im Bild ist. Vor der Person steht eine Tasse
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Tourismus begrüßt neues Registrierkassenpaket: Mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie

Susanne Kraus-Winkler: Digitaler Beleg als freiwillige Ergänzung und dauerhafte Warengruppenregelung bringen spürbare Entlastung für Betriebe

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 10.12.2025

Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt das heute im Nationalrat beschlossene Registrierkassenpaket als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, Rechtssicherheit und Entlastung für die heimischen Betriebe.

Im Durchschnitt verbringen Unternehmen rund 9 Stunden pro Woche mit administrativen Aufgaben. Zeit, die sie dringend für die Betreuung ihrer Gäste benötigen würden.

Das Paket enthält zentrale Maßnahmen, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus Tourismus und Freizeitwirtschaft spürbar entlasten:

Neu: Option auf digitale Belege

Künftig können Belege auch digital ausgestellt werden. Damit gilt die Belegerteilungspflicht ebenso als erfüllt wie bei einem Papierbeleg. Die Nutzung ist freiwillig, das Recht auf einen gedruckten Beleg bleibt uneingeschränkt bestehen. Die Regelung tritt mit 1. Oktober 2026in Kraft und bringt keinen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Betriebe. 

Dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppenregelung für kleinere Registrierkassen

Ab 1. Jänner 2026 wird die 15-Warengruppenregelung unbefristet festgeschrieben. Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen und der administrative Aufwand nachhaltig reduziert. 

Anpassung der Kalte-Hände-Regelung

Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Diese Anpassung stellt eine notwendige Inflationsanpassung dar und bringt Erleichterungen vor allem für kleinere Betriebe (z.B. Schausteller).

(PWK532/ES)