WKÖ Denk: Geräte-Retter-Prämie stärkt Reparaturbetriebe und Kreislaufwirtschaft
Ab sofort kann die Prämie mit Fokus auf Haushaltsgeräte beantragt werden – Bereits 1500 qualifizierte Reparaturbetriebe österreichweit – Fördersatz 50 Prozent, bis zu 130 Euro
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Ab heute, 12. Jänner 2026, kann die Geräte-Retter-Prämie beantragt werden. Dadurch erhalten Konsumentinnen und Konsumenten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro. Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30 Euro unterstützt. Die Beantragung geschieht über die offizielle Webseite.
Wertschätzung für Reparatur-Know-how
In den wenigen Wochen seit Bekanntgabe des neu gestalteten Fördermodells haben sich bereits 1.500 qualifizierte Partnerbetriebe für die Geräte-Retter-Prämie registrieren lassen. Damit ist eine österreichweit flächendeckende Abwicklung gesichert.
„Das ist ein starkes Zeichen für die Qualifikation unserer heimischen Reparaturbetriebe und ihr hohes Engagement für die Kreislaufwirtschaft. Wir sind überzeugt davon, dass die Geräte-Retter-Prämie große Akzeptanz in der Bevölkerung finden wird, weil sie Vorteile für alle Seiten bringt: Die Konsumentinnen und Konsumenten sparen Geld, die beteiligten Unternehmen können ihr Know-how unter Beweis stellen“, sagt Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ.
Mit der Prämie setze das Umweltministerium zudem einen Impuls für eine starke Reparaturkultur im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Reparieren statt Wegwerfen verlängert die Lebensdauer der Geräte, schont Ressourcen und hilft somit, Emissionen zu vermeiden
Manfred Denk
Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk WKÖ
Klarer Fokus auf den Haushaltsbereich
Die Geräte-Retter-Prämie konzentriert sich auf häufig genutzte Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Haushaltsbereich mit hohem Materialeinsatz. Dazu zählen etwa Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Akkuschrauber. Auch Pflegegeräte wie Rollstühle oder Blutdruckmessgeräte sind umfasst. Nicht mehr gefördert werden Handys, E-Bikes oder Wellnessgeräte.
Konsumentinnen und Konsumenten können ihren Geräte-Retter-Bon online über die Webseite beantragen. Dieser ist drei Wochen lang gültig und kann – entweder digital oder ausgedruckt - bei einem der Partnerbetriebe eingelöst werden. Diese sind ebenfalls auf der offiziellen Webseite zu finden. Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die abwickelnde Kommunalkredit Public Consulting (KPC) auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Reparaturbetriebe, die an der Aktion teilnehmen möchten und die erforderlichen Qualifikationen erfüllen, können sich ebenfalls über die Webseite anmelden und erhalten nach positiver Prüfung der KPC ihre Teilnahmebestätigung.
(PWK010/HSP)