WKÖ-Gleißner zu AK: Sozialbetrug insgesamt bekämpfen
Kampf gegen Sozialbetrug muss das gesamte System erfassen – keine zusätzliche bürokratische Belastung für redliche Unternehmen
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„Wir begrüßen alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Sozialbetrug konsequent zu bekämpfen. Wer das System missbraucht, schadet jenen, die es finanzieren und letztlich auch jenen, die auf seine Leistungen angewiesen sind“, sagt Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich der von der Arbeiterkammer präsentierten Bilanz zur Betrugsbekämpfung.
„Wer Sozialbetrug wirksam bekämpfen will, muss aber alle Beteiligten in den Blick nehmen. Dazu gehören ausdrücklich auch Arbeitnehmer, die bei Betrugshandlungen mitwirken, Krankenstandsmissbrauch und Betrug bei Sozialleistungen. Fairness bedeutet, dass für alle dieselben Maßstäbe gelten und Missbrauch überall dort konsequent verfolgt wird, wo er stattfindet“, so Gleißner und betont zudem, dass auch kein Anlass für einen Generalverdacht bestehen würde, da die allermeisten Unternehmen korrekt arbeiten.
Strafen müssen verhältnismäßig sein und auch für ausländische Betriebe gelten
Sozialbetrug muss natürlich bestraft werden, allerdings verhältnismäßig und gezielt: Das Kumulationsprinzip bei Strafen wurde vom EuGH zurecht für unverhältnismäßig erklärt, weil schon Bagatellverstöße zur Existenzgefährdung von Betrieben führten.
„Viel wichtiger ist, dass Strafen auch konsequent gegenüber ausländischen Betrieben vollzogen werden, die um ein Vielfaches häufiger in Betrug und Lohndumping involviert sind als inländische“, stellt Gleißner klar.
Insolvenzen durch Entlastung verhindern
Der Forderung nach einer Verdoppelung des Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenzentgeltfonds erteilt Gleißner einmal mehr eine Absage. „Damit ganz im Gegenteil Insolvenzen gar nicht erst entstehen, sind Betriebe zu entlasten und nicht zu belasten. Die von der WKÖ geforderte Lohnnebenkostensenkung ab 2028 ist dazu ein wichtiger erster Schritt. Sie darf nicht durch eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenzentgeltfonds gleich wieder konterkariert werden“, so Gleißner abschließend.