WKÖ-Jindrak: Betriebe müssen Umsatzsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel realistisch planen können
Umstellung mit 1. Juli ist nicht zu schaffen – Konkreter Gesetzestext fehlt - Steuersatz 4,9 Prozent bereitet Probleme: Kassensysteme nicht lieferbar, IT-Services ausgebucht
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Wien. Das Lebensmittelgewerbe schlägt Alarm: Die Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel wird zwar seitens der Branche durchwegs begrüßt. Die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden soll, stellt die betroffenen Betriebe jedoch vor gewaltige und vielfach unlösbare Herausforderungen.
Besondere Probleme bereitet der „unrunde“ Steuersatz von 4,9 Prozent: Weil viele Kassen- und Warenwirtschaftssysteme Umsatzsteuersätze mit Dezimalstelle nicht verarbeiten können, müssen etliche Betriebe – darunter besonders viele kapitalschwache KMU – neue Kassen anschaffen. Das treibt die Kosten hoch und führt bereits zu Lieferverzögerungen.
Aber auch dort, wo eine Anpassung bestehender Systeme grundsätzlich möglich ist, verursacht die Umstellung großen technischen Aufwand und Kosten. Die benötigten IT-Service-Techniker sind wegen der kurzfristigen Umstellungsfrist auf Wochen ausgelastet.
„Diese an sich sinnvolle Steuersenkung verursacht leider für unsere Betriebe einen massiven administrativen Mehraufwand und finanzielle Belastungen, die vor allem für kleine und mittlere Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich angespannten Lage kaum tragbar sind. Das ist kontraproduktiv“, warnt Leo Jindrak, Bundesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Für die technischen Anpassungen, eine korrekte steuerliche Einordnung sämtlicher betroffenen Produkte sowie die Schulung der Mitarbeitenden sei ein deutlich längerer Vorlauf nötig. Jindrak fordert – auch angesichts vielfach noch ungeklärter Zuordnungen – eine längere Umsetzungsfrist als bis zum 1. Juli 2026.
Nur acht Wochen vor dem geplanten Start fehlt nämlich immer noch der Gesetzestext als konkrete Grundlage für die Zuordnungen von Produkten in die Gruppe der begünstigten Waren.
„Unsere Betriebe müssen Rechts- und Planungssicherheit haben: Es darf nicht das steuerrechtliche Risiko auf sie abgeladen werden, wenn die Umstellung aufgrund von unbeeinflussbaren Umständen nicht rechtzeitig erfordern kann“, betont Jindrak.
Betroffen sind im Lebensmittelgewerbe von der Umstellung neben den rund 1.300 Bäcker:innen und 1.400 Konditor:innen bei einzelnen Grundnahrungsmitteln auch die 1.100 Fleischer:innen.