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WKÖ-Paneldiskussion zu Geoblocking am 5.12.2016

Verordnungsvorschlag dringend verbesserungswürdig

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 22.09.2023
Am 5. Dezember 2016 fand in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel eine Paneldiskussion zum Verordnungsvorschlag über Maßnahmen gegen Geoblocking statt. Diese wurde von der Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit Unterstützung des EU-Büros der WKÖ organisiert.


Der Verordnungsvorschlag soll einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes leisten. Das Ziel selbst findet wohl uneingeschränkt Zustimmung. Allerdings stellt sich die Frage, ob dies mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erreichbar ist. 


Die Berichterstatterin im Europäischen Parlament Róża Gräfin von Thun und Hohenstein diskutierte gemeinsam mit Vertretern der slowakischen Präsidentschaft, der Europäischen Kommission und des deutschen Einzelhandels den nun vorliegenden Vorschlag. Einig war man sich mehrheitlich darin, dass der Vorschlag noch dringend verbessert werden muss, um Rechtssicherheit für Unternehmen im Binnenmarkt zu erzielen. Das unterstrichen auch die Wortmeldungen der Wirtschaftsvertreter aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowie europäischen Verbänden aus dem Publikum.

Vorschlag schafft Probleme für Unternehmen

WKÖ-Expertin Huberta Maitz-Straßnig legte in ihrer einleitenden Keynote nochmals anschaulich und an einem konkreten Fallbeispiel die Probleme, die der Vorschlag für Unternehmen schafft dar. Aus Sicht der WKÖ, darf es keinen Kontrahierungszwang für Unternehmen geben. Ein Händler darf nicht gezwungen werden, ein Produkt jedem Konsumenten verkaufen zu müssen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit muss erhalten bleiben. Der Vorschlag erhöht die bereits bestehende Rechtsunsicherheit für Unternehmer im europäischen Binnenmarkt und wird sie daher nicht motivieren, grenzüberschreitend tätig zu werden, sondern vielmehr abschrecken in den Onlinevertrieb einzusteigen. Er schadet damit Unternehmern, insbesondere KMU, ohne einen tatsächlichen Mehrwert für Verbraucher zu bringen. 

WKÖ setzt sich für Verbesserungen ein

Der Rat Wettbewerbsfähigkeit hat am 28. November aus Sicht der WKÖ übereilt und gegen die Stimmen von Luxemburg, Österreich und Polen eine allgemeine Ausrichtung und damit seine Positionierung zum Vorschlag angenommen. Derzeit setzte sich das Europäische Parlament mit diesem Verordnungsvorschlag auseinander und plant im Frühjahr 2017 eine Position zu beziehen. Danach ist eine Einigung zwischen Rat und Parlament zu finden, bevor der Vorschlag endgültig beschlossen wird. Die WKÖ wird sich dabei weiterhin intensiv für die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen einsetzen.

Ansprechpartnerin

Mag. Huberta Maitz-Straßnig 
Abteilung für Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich

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