WKÖ-Trefelik: Aktivpension ist wichtiger Impuls für den Handel
Forderung der WKÖ nach Anreiz für längeres Arbeiten wird ab 2027 Realität – gerade im Handel schafft dies eine Win-Win-Situation für Betriebe und Beschäftigte
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„Im Moment mag das Problem aufgrund der schwachen Handelskonjunktur nicht virulent sein, doch wir wissen, dass wir demografiebedingt auf einen Fachkräftemangel zusteuern. Die Aktivpension ist ein sinnvolles Modell, um dem entgegenzuwirken und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger im Unternehmen zu halten“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das auf Bestreben der WKÖ kürzlich beschlossene Modell.
Dadurch können ab 2027 Personen nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters bis zu 1250 Euro brutto im Monat bzw. 15.000 Euro pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. Das gilt sowohl bei aufgeschobenem Pensionsantritt als auch bei einer Erwerbstätigkeit neben der Pension.
„Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich über Jahrzehnte ausgezeichnete Fach-, Beratungs- und Verkaufskompetenzen angeeignet. Wenn sie dieses Wissen und ihre Freude am Kundenkontakt auch nach Erreichen des Pensionsalters weiter einbringen möchten, soll sich das finanziell auch auszahlen“, so Trefelik. Vor allem in beratungsintensiven Handelsbranchen sei Erfahrung ein wichtiges Asset.
Aber auch für Stammkund:innen sieht Trefelik einen Vorteil: „Im Handel entstehen über viele Jahre persönliche Kundenbeziehungen. Viele Menschen schätzen es, weiterhin von ihrer vertrauten Verkäuferin oder ihrem vertrauten Verkäufer beraten zu werden.“
Flexible Lösungen manchen Handel für Ältere attraktiv
Trefelik zeigt sich zuversichtlich, dass das Modell der Aktivpension im Handel auch tatsächlich angenommen wird. Denn viele Handelsunternehmen bieten sehr flexible Arbeitszeitmodelle an, dies mache die Branche für jene, die sich in der Pension etwas dazuverdienen wollen, attraktiv. Die Unternehmen wiederum profitieren, weil sie Zeiten mit hoher Kundenfrequenz wie z.B. Samstage besser abdecken können.
„Gerade im Handel schafft das eine klassische Win-win-Situation: Für die Beschäftigten, für die eine Weiterbeschäftigung nach dem Pensionsantritt finanziell bisher wenig attraktiv war, lohnt sich die Arbeit stärker, und die Unternehmen gewinnen erfahrene Kräfte für jene Zeiten, in denen sie besonders gebraucht werden“, so Trefelik.
Aber auch selbstständige Händlerinnen und Händler, die ihr Geschäft nach Erreichen des Pensionsalters weiterführen wollen, profitieren. Denn die Aktivpension gilt für Selbstständige ebenso wie für unselbständig Beschäftigte.