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Nahaufnahme des vorderen Teiles eines Einkaufswagens aus Perspektive der fahrenden Person. Im Hintergrund sind verschwommene Kisten, befüllt mit Objekten
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WKÖ-Trefelik: Klage der EU-Kommission gegen ungarische Sondersteuer ist wichtiges Signal für den Handel

Klage stärkt Binnenmarkt - Schutz österreichischer Unternehmen in Ungarn vor Wettbewerbsnachteilen essenziell

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Aktualisiert am 29.04.2026

Die Bundessparte Handel begrüßt die heutige Ankündigung der EU-Kommission, Ungarn wegen der Sondersteuer auf die Gewinne von Supermarktketten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. „Für die Wirtschaft und insbesondere den Handel ist das ein wichtiges Signal: Der Binnenmarkt funktioniert nur, wenn alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Regeln respektieren“, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er betont zudem: „Österreichische Handelsketten sind hier direkt betroffen. Umso wichtiger ist die Unterstützung auf nationaler und europäischer Ebene.“ Gerade für österreichische Handelsunternehmen mit Engagement in Ungarn schafft die Klage mehr Rechtssicherheit und schützt vor einseitigen Belastungen.

Langjähriger WKÖ-Einsatz für Rechtsstaatlichkeit und faire Wettbewerbsbedingungen

Seit Jahren setzt sich die Bundessparte Handel ebenso wie die WKÖ insgesamt aktiv auf europäischer Ebene für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt ein. Dabei weist die WKÖ regelmäßig auf rechtsstaatliche Defizite hin und tritt aktiv gegen protektionistische Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten auf, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Trefelik: "Die WKÖ bringt die Anliegen der heimischen Unternehmen konsequent in Brüssel ein und setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ein."

(PWK201/DFS)