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Top-Shot auf Reiseaccessoires und -gegenstände auf blauem Hintergrund: Ein Modell eines Flugzeuges, eine Sonnenbrille, ein Reisepass mit Dollarscheinen sowie Flugticket und ein Stadtplan mit Lupe.
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WKÖ Kadanka zur Reform der Pauschalreiserichtlinie: Wichtige Verbesserungen für Branche erreicht

EU-Parlament stimmt Richtlinie zu − weiterer Schritt auf EU-Ebene, Fazit insgesamt vorsichtig positiv

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Aktualisiert am 20.03.2026

„Das EU-Parlament hat grünes Licht für die überarbeitete Pauschalreiserichtlinie gegeben. Nach einem knapp zweijährigem Gesetzgebungsprozess ist es gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission wesentliche Verbesserungen für Reisebüros und Reiseveranstalter durchzusetzen“, kommentiert Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich die aktuellsten Entwicklungen in Sachen Pauschalreiserichtlinie-Reform auf EU-Ebene.

Mehr Praxistauglichkeit: Wegfall verbundener Reiseleistungen

Ein zentraler Erfolg ist die künftig klarere Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen. Möglich wird dies durch den Wegfall der sogenannten verbundenen Reiseleistungen, die in der Praxis für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt haben.

„Für uns war entscheidend, dass der Pauschalreisebegriff nicht noch weiter ausgedehnt wird und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit herrscht. Das ist uns im Wesentlichen mit dem nun vorliegenden Richtlinientext gelungen. Künftig gibt es entweder eine Pauschalreise oder – wenn keine Buchungsvariante, die zum Entstehen einer Pauschalreise führt, vorliegt – mehrere Einzelleistungen“, erklärt Kadanka in diesem Zusammenhang, und ergänzt: „Hätte sich die EU-Kommission durchgesetzt, wäre der Pauschalreisebegriff massiv zu Lasten der Reiseveranstalter und Reisebüros ausgedehnt worden. Dies konnte mit viel Branchenarbeit auf nationaler und EU-Ebene verhindert werden.“

Weitere Verbesserungen gegenüber dem Kommissions-Entwurf

Auch in anderen Punkten konnten aus Branchensicht problematische Vorschläge verhindert werden: So wird es keinen kostenlosen Rücktritt bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Wohnort des Reisenden geben. Auch nicht in den finalen Text aufgenommen wurde weiters unter anderem, dass der Reiseveranstalter unter einer kostenfreien Nummer erreichbar sein muss oder dass Reisende laufend über sich ändernde Visumsvorschriften informiert werden müssen. Verhindert werden konnten weiters die Aufnahme von Reisewarnungen in den Richtlinientext und unverhältnismäßig hohe Strafen bei Richtlinienverstößen.

Kritik an zusätzlichen Verpflichtungen für Reiseveranstalter

Trotz wichtiger Verbesserungen enthält die neue Richtlinie weiterhin kritische Punkte. „Erweiterte teilweise redundante Informationsverpflichtungen gehören ebenso dazu wie eine komplizierte Gutscheinregelung und ein verpflichtendes Beschwerdemanagement“, nennt Kadanka seine Kritikpunkte.

Nächste Schritte: Umsetzung auf nationaler Ebene entscheidend

Als nächster Schritt muss der Rat den Richtlinientext annehmen, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens haben die EU-Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und weitere sechs Monate, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen.

„Auf nationaler Ebene werden wir als Branchenvertretung einmal mehr gefordert sein, eine Übererfüllung von EU-Vorgaben – sogenanntes Gold-Plating – zu verhindern. Klar ist, dass die Pauschalreise auch mit der neuen Richtlinie das am besten abgesicherte Reiseprodukt bleibt. Nicht aus den Augen verloren darf dabei aber auch die wirtschaftliche Darstellbarkeit für Reiseveranstalter“, so Kadanka abschließend.