Mineralölindustrie, Fachverband

Über SCC

SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) Zertifizierungssystem

Lesedauer: 8 Minuten

1 | Vorwort

SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) ist ein zertifizierbares Arbeitsschutzmanagementsystem. Es wurde in der Petrochemie für Unternehmen entwickelt, die als Kontraktoren tätig werden wollen und vereinigt Belange aus Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).

Das Normative SCC-Regelwerk Version 2011 enthält u.a. die SCC- und SCP-Checklisten. In diesen Checklisten sind die Anforderungen an ein SGU-Managementsystem zur Erlangung einer Zertifizierung nach SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) bzw. SCP (Sicherheits Certifikat Personaldienstleister) festgelegt. Erläuterungen zu speziellen Anforderungen sind in weiteren normativen Dokumenten beschrieben. Die Erarbeitung und Pflege des Normativen SCC-Regelwerks obliegt dem FVMI-Arbeitskreis "Normative SCC-Dokumente".

Einführung und Historie

In der österreichischen Industrie, vor allem in Raffinerien, chemischen Werken, Kraftwerken und Stahlwerken werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmen, die auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausführen.

Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal wesentlich auf den SGU-Standard ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandards ein. Aus diesem Grunde prüfen die Unternehmen der Industrie die SGU-Managementsysteme der Kontraktoren und Personaldienstleister.

Um das Prüfverfahren zu vereinheitlichen, wurden bereits 1994 in den Niederlanden die Checklisten VCA (Veiligheids Checklijst Aannemers) und VCU (Veiligheids Checklijst Uitzendorganisaties) entwickelt und von dem RvA Raad voor Accreditatie als akkreditierungsfähig zugelassen.

Nach deren erfolgreicher Einführung in den Niederlanden wurden die an deutsches Recht angepassten SCC- und SCP-Checklisten erstellt und im September 1995 von der TGA - Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH in das deutsche Akkreditierungssystem aufgenommen. 1997/1998 wurden durch einen Redaktionskreis die einzelnen Dokumente zu einem vollständigen SCC-Regelwerk zusammengefasst, das am 03.12.1998 in Kraft trat. Die nächsten Überarbeitungen des SCC-Regelwerkes erfolgten 2002 und 2006.

1998 wurde ein an österreichisches Recht angepasstes SCC-Zertifizierungssystem entwickelt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in das österreichische Akkreditierungssystem aufgenommen. Derzeit ist die Akkreditierungsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) angesiedelt.

Es hat sich auch eine europäische SCC-Plattform etabliert, in der die Sektorkomitees aus Belgien, Deutschland, den Niederlanden und Österreich beteiligt sind. Hauptaufgabe dieser SCC-Plattform besteht u. a. darin, die Vergleichbarkeit der Systeme und die gegenseitige Anerkennung zu gewährleisten. 

Checklisten und erläuternde Dokumente

In das Normative SCC-Regelwerk Version 2011 sind vor allem die eigenen Erfahrungen der letzten Jahre eingeflossen. Auch wurden die überarbeiteten deutschen Checklisten SCC/SCP (diese wurden bereits an die niederländischen Checklisten VCA (entspricht SCC) und VCU (entspricht SCP) angepasst) berücksichtigt.

Das Dokument A03 enthält die SCC-Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Kontraktoren und Unternehmen des produzierenden Gewerbes.

Das Dokument A23 enthält die SCP-Checkliste zur Beurteilung des SGU-Managementsystems von Personaldienstleistern.

Angaben zum Zertifizierungs- und Akkreditierungsverfahren bzw. zur Personalzertifizierung: Operativ tätiges Personal im SGU-Bereich sind dokumentiert im

  • Dokument A02: Gibt Anleitung und legt Anforderungen fest, die Zertifizierungsstellen zu beachten haben, wenn SGU-Managementsysteme auf Basis der SCC/SCP-Checkliste zertifiziert werden.
  • Dokument A04: Regelt die Bestätigung der AUVA im Rahmen von SGU-Personalprüfungen gemäß SCC-Dokumente A17 und A18 und Nutzung des SCC-Logos. 

Einige Fragen in den Checklisten sind mit Erläuterungen hinterlegt:

  • Das Dokument A06 erläutert die Frage 12.6 der SCC-Checkliste zur Unfallstatistik und Unfallhäufigkeit.
  • Das Dokument A09 erläutert die Frage 3.4 der SCC- und SCP-Checklisten zu gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten in besonders gefährlichen Arbeitsbereichen.
  • Das Dokument A10 erläutert die Fragen 11.1 und 11.3 der SCC-Checkliste und enthält eine Checkliste zur Beurteilung von Subunternehmen sowie eine Checkliste zur Beurteilung von Personaldienstleistern.
  • Das Dokument A16 erläutert die Frage 3.2 der SCC- und SCP-Checklisten zur internen SGU-Schulung und Prüfung der operativ tätigen Mitarbeiter von Kontraktoren.
  • Das Dokument A17 erläutert die Frage 3.3 der SCC- und SCP-Checklisten zur externen SGU-Prüfung der operativ tätigen Führungskräfte von Kontraktoren.
  • Das Dokument A18 erläutert die Frage 3.2 der SCC- und SCP-Checklisten zur fakultativen externen SGU-Prüfung der operativ tätigen Mitarbeiter von Kontraktoren.

Weiterhin werden einige allgemeine Dokumente zur Verfügung gestellt:

  • Das Dokument A07 liefert eine Zuordnung der Absätze der ÖNORM EN ISO 9001:2008 zur SCC-Checkliste Version 2011.
  • Das Dokument A08 enthält Gegenüberstellungen der Veränderungen der neuen Checklisten gegenüber den Versionen von 2007. 

2 | Die Scopes

Das Zertifizierungssystem wird in zwei Industriebereiche (Scopes) unterteilt:

  • Scope I – Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC)
  • Scope II - Personaldienstleister (SCP).

SCC-SCOPE I

Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 3 möglichen Zertifikaten unterschieden:

  • SCC* = eingeschränktes Zertifikat

Dieses eingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz.

Es ist für kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt, die keine Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen.

  • SCC** = uneingeschränktes Zertifikat

Dieses uneingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten sowohl direkt am Arbeitsplatz, als auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens.

Es ist für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt.

  • SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie

Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien wird hier zusätzlich die Erfüllung spezifischer Anforderungen in der petrochemischen Industrie und in Raffinerien erwartet. 

Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat.

SCC-SCOPE II

Bei der SCP-Zertifizierung gibt es nur ein Zertifikat:

  • SCP = Zertifikat für Personaldienstleister

Die SCP-Zertifizierung können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben. 

3 | Das Zertifizierungssystem

Bei der Zertifizierung gibt es demzufolge vier Möglichkeiten:

  • SCC*:   Eingeschränkte Zertifizierung (Scope I)
  • SCC**:  Uneingeschränkte Zertifizierung (Scope I)
  • SCCP:   Uneingeschränkte Zertifizierung Petrochemie (Scope I)
  • SCP:     Zertifizierung für Personaldienstleister (Scope II)

Bei der Entscheidung für eine Zertifizierung und für einen der vier angebotenen Level sollten die Kontraktoren sich von der Sinnfälligkeit, dem eigenen Anspruch und natürlich von den Anforderungen des Marktes bzw. der potenziellen Auftraggeber leiten lassen (Was fordert der Auftraggeber?).

Die Bewertung eines Unternehmens erfolgt anhand der Kriterien der SCC-Checkliste (Dokument A03) bzw. SCP-Checkliste (Dokument A23). Die Fragen in den Checklisten sind in Pflichtfragen und Ergänzungsfragen aufgeteilt. Fragen können ausschließlich in ihrer Gesamtheit positiv bewertet werden, also nur, wenn alle Mindestanforderungen der Frage erfüllt werden. 

SCC* (Eingeschränktes Zertifikat)

Für die Erteilung des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Pflichtfragen
    Die mit einem ý in der SCC-Checkliste (siehe Dokument A03) gekennzeichneten 27 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein. 

SCC** (Uneingeschränktes Zertifikat)

Für die Erteilung des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Plichtfragen
    Die mit ý in der SCC-Checkliste (siehe Dokument A03) gekennzeichneten 40 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein.
  2. Ergänzungsfragen
    Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen (gekennzeichnet mit o) zu beantworten. Es müssen mindestens 5 der möglichen 9 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden. 

SCCP (Uneingeschränktes Zertifikat Petrochemie)

Für die Erteilung des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Pflichtfragen
    Die mit ý in der SCC-Checkliste (siehe Dokument A03) gekennzeichneten 44 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein.
  2. Ergänzungsfragen
    Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen (gekennzeichnet mit o) zu beantworten. Es müssen mindestens 3 der möglichen 5 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden. 

SCP (Zertifikat für Personaldienstleister)

Für den Erhalt des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Pflichtfragen
    Die mit ý in der SCP-Checkliste (siehe Dokument A23) gekennzeichneten 29 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein.
  2. Ergänzungsfragen
    Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen (gekennzeichnet mit o) zu beantworten. Es müssen mindestens 3 der möglichen 6 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden. 

4 | Das Zertifizierungsverfahren

Zertifizierungsfähig sind Unternehmen (z. B. GmbH, KG, AG). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Niederlassungen von Unternehmen sowie organisatorische Einheiten zertifizierungsfähig. Hat die juristische Person/Einheit (z. B. GmbH oder KG) mehr als 35 Beschäftigte, ist grundsätzlich nach SCC** oder SCCP zu zertifizieren, auch wenn nur Niederlassungen oder organisatorische Einheiten dieses Unternehmens mit bis zu 35 Beschäftigten zertifiziert werden wollen. Näheres regelt das Dokument A02 Anleitung und Anforderungen für SCC-Zertifizierungsstellen auf grundlage der ÖNORM EN ISO/EC 17021.

Wenn es der Auftraggeber nicht anders fordert, benötigen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten kein SCC- bzw. SCP-Zertifikat, sofern sie keine Subunternehmer einsetzen.

Auch Unternehmen, die nicht in Österreich ansässig sind, können sich für SCC bzw. SCP zertifizieren lassen. Basis ist das vorliegende österreichische Normative SCC-Regelwerk, das unter Berücksichtigung des österreichischen Arbeitsschutzrechts entwickelt wurde.

Das Verfahren der Zertifizierung läuft wie folgt ab:

Grundsätzlich kann eine Zertifizierung erst dann erfolgen, wenn die entsprechenden Richtlinien und Unterlagen des Unternehmens seit mindestens drei Monaten in Kraft sind.

Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, wendet sich an eine für den SCC-Bereich akkreditierte Zertifizierungsstelle und beantragt die Bewertung gemäß SCC-Checkliste (SCC*-, SCC**- oder SCCP-Zertifizierung) und/oder gemäß SCP-Checkliste (SCP-Zertifizierung). Nachdem die Zertifizierungsstelle alle SCC- bzw. SCP-relevanten Angaben des Unternehmens erhalten hat, unterbreitet sie dem Antragsteller ein Angebot.

Nach Vertragsabschluss und Festlegung eines Auditors wird das Zertifizierungsverfahren in zwei Stufen durchgeführt. In der Stufe 1 wird die SGU-Dokumentation des Unternehmens bewertet und eine erste Auditierung im Unternehmen durchgeführt, um die Zertifizierungsreife im Gespräch mit der Unternehmensleitung und den Beschäftigten festzustellen. Ist das Stufe-1 Audit erfolgreich absolviert, kann das Stufe-2 Audit geplant und durchgeführt werden. Der Auditor besucht neben der Unternehmenszentrale auch Baustellen, Werkstätten und Montagestellen, beobachtet die SGU-Rahmenbedingungen unter denen gearbeitet wird, interviewt Beschäftigte bei der Arbeit und nimmt Einsicht in Nachweise zur Bewertung aller zutreffenden Checklistenfragen.

Nach der erfolgreichen Auditierung erteilt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat. Die Erteilung eines SCC- bzw. SCP-Zertifikates befreit das Unternehmen nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen.

Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (drei Jahre) muss sich die Zertifizierungsstelle regelmäßig (mindestens einmal jährlich) von der Aufrechterhaltung des SGU-Managementsystems im Unternehmen überzeugen. Hierzu werden Überwachungsaudits durchgeführt. Vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann das Unternehmen eine Zertifikatsverlängerung beantragen. In diesem Fall hat die Zertifizierungsstelle in einem Rezertifizierungsaudit die komplette Bewertung durchzuführen. 

5 | Vorteile eines SCC 

Das SCC ist so aufgebaut, dass es von allen Industriezweigen ohne Probleme übernommen werden kann.

Es handelt sich um ein System, welches die Möglichkeit eröffnet, das SGU-Verhalten der in der Großindustrie beschäftigten Kontraktunternehmen positiv zu beeinflussen.

Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Vertragspartnern werden durch vergleichbare Managementsysteme vermieden.

Der bereits jetzt sehr hohe SGU-Standard der Mineralölindustrie sowie anderer Industriezweige kann weiter angehoben werden.

Die Kosten beider Vertragspartner können gesenkt werden, da die Zeiten störungsfreien Betriebs steigen und aufwendige Auditierungen diverser Auftraggeber entfallen.

Das SCC kann gemeinsam mit anderen Zertifikaten (z. B. ÖNORM EN ISO 9001 oder ÖNORM EN ISO 14001) erworben werden.

Die Ausfallzeiten von Maschinen und Anlagen werden reduziert.

Die Praxis zeigt, dass die Steigerung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter die Unfallhäufigkeit reduziert und somit die finanzielle Belastung der Betriebe senkt.

Die Rechtssicherheit wird deutlich gesteigert.

Mit dem Erwerb des SCC werden Wettbewerbsvorteile erreicht. 

Stand: 06.06.2023