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Brille und Kugelschreiber auf Dokumenten zur Einkommensteuererklärung liegend
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Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung

Infos und Übersicht der häufigsten Anwendungsfälle

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Stand: 01.03.2026

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben darstellen, können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Einkommen(Lohn)steuer-Ermäßigung führen.

Sie müssen aber außergewöhnlich sein, dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Details zu den Anwendungsfällen finden Sie in unserer Broschüre


Inhalt der Broschüre

1. Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor?

2. Alphabetische Übersicht der häufigsten Anwendungsfälle

  1. Alters- oder Pflegeheim
  2. Häusliche Betreuung
  3. Auswärtige Berufsausbildung
  4. Begräbniskosten
  5. Behinderungen in eigener Person bzw. des (Ehe-)Partners
  6. Behinderungen von Kindern
  7. Bürgschaft
  8. Diätverpflegung
  9. Geburt
  10. Haushaltshilfe
  11. Heiratsausstattung
  12. Hochwasser- und Katastrophenschäden
  13. Kleidung
  14. Krankheitskosten
  15. Kinderwunsch: Künstliche Befruchtung/Adoptionskosten
  16. Kurkosten
  17. Schulden – Schuldzinsen
  18. Strafen
  19. Unterhaltsleistungen
  20. Zahnregulierung
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