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Nahaufnahme von vielen hinter- und nebeneinander stehender mit Kronkorken verschlossener Glasflaschen.
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Abverkaufsfrist von Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo endet – Bedeutung für Betriebe der Tourismus und Freizeitwirtschaft

Augen auf bei Getränkeeinkäufen aus dem Ausland

Lesedauer: 1 Minute

18.12.2025

Die Übergangsfrist für den Abverkauf von Getränkeverpackungen (Kunststoffflaschen und Metalldosen) ohne Pfandlogo geht per 31.12.2025 zu Ende. Vorräte und Altbestände, die noch nicht mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, dürfen ab 1.1.2026 nicht mehr verkauft oder verschenkt werden! Bitte prüfen Sie Ihre Lagerbestände und alle Neulieferungen, um einen verordnungskonformen Verkauf ab 2026 sicherzustellen.

Import von pfandpflichtigen Getränken aus dem Ausland

Werden Getränke aus dem Ausland erstmalig nach Österreich importiert und in Österreich verkauft, so übernimmt man die Rolle Importeur = Erstinverkehrsetzer.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Registrierung als Erstinverkehrsetzer / Importeur im EWP-Portal ist erforderlich
  • Die importierten Produkte müssen im Pfandsystem angemeldet und mit dem Pfandsymbol gekennzeichnet werden.
  • Die Kennzeichnung kann bei Kleinstmengen mittels Sticker erfolgen. Diese sind bei einer von der EWP freigegebenen Druckerei zu bestellen.
  • Die inverkehrgesetzten Mengen müssen monatlich an EWP gemeldet und der Pfandbetrag sowie die Produzentengebühr dafür entrichtet werden.

Achtung beim Bezug von im Ausland ansässigen Getränkelieferanten

Werden Getränke über einen im Ausland ansässigen Getränkelieferanten bezogen ist vorab zu prüfen, ob diese Ware im österreichischen Pfandsystem registriert und mit dem österreichischen Pfandsymbol gekennzeichnet ist. Tragen die Getränkeverpackungen kein österreichisches Pfandlogo, dürfen diese in Österreich ab 1.1.2026 nicht verkauft oder verschenkt werden. Erst sind die Schritte wie unter "Import von pfandpflichtigen Getränken aus dem Ausland" zu setzten (insb. Registrierung, Kennzeichnung, Pfandzahlung).

Achten Sie bei der Lieferung daher genau darauf, dass die bezogenen Getränke in Einweggetränkeverpackungen das österreichische Pfandsymbol tragen!

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