Öffentliche Konsultation zur Zukunft der Margensteuer
Fragebogen bis 16. Oktober 2025 beantworten
Lesedauer: 1 Minute
Die EU-Kommission führt aktuell – erneut - eine öffentliche Konsultation zur Zukunft der Margensteuer durch.
Hintergrund
Die österreichische Margensteuer (§ 23 UStG) beruht auf der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In den vergangenen Jahren hat der EuGH in Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie einige Urteile gefällt, die sich nachträglich auf österreichische Reiseveranstalter und Reisebüros auswirken und eine Änderung der österreichischen Margensteuer erforderlich machten.
Konkret muss seit 1.1.2022 aufgrund der EuGH-Judikatur die Margensteuer auch im B2B-Bereich angewandt werden (ein Vorsteuerabzug für den Geschäftskunden eines Reisebüros ist damit nicht mehr möglich). Darüber hinaus muss die Marge für jeden Geschäftsfall gesondert berechnet werden.
Nachdem es auf EU-Ebene in den letzten Jahren leider ruhig um die Margensteuer wurde, hat die EU-Kommission bestätigt, die Arbeiten für eine Neuregelung wieder offiziell aufzunehmen. Ein Vorordnungsentwurf soll bis Ende des nächsten Jahres vorliegen.
Ein Teil der dafür notwendigen Arbeiten ist die eingangs erwähnte öffentliche Konsultation, die betroffenen Unternehmer:innen die Möglichkeit gibt, sich zur Margensteuer und all den durch die EuGH-Judikatur verbundenen Problemen (Margensteuer auch im B2B-Bereicht etc.) zu äußern.
Ihre Meinung ist gefragt
Reisebüros und Reiseveranstalter haben somit per Fragebogen die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Damit eine Neuregelung der Margensteuer die Bedürfnisse der Branche umfassend berücksichtigt, ist es essentiell, dass die EU-Kommission viele Rückmeldungen von Reisebüros/Reiseveranstaltern erhält.
Der Fachverband hat sich mit dem aktuellen Fragebogen auseinandergesetzt und Antwortvorschläge ausgearbeitet.
Wir bitten Sie ebenfalls, sich an der Umfrage der EU-Kommission zu beteiligen!
Der Fachverband stellt ein Muster für mögliche Antworten bereit. Bitte nehmen Sie sprachliche und allenfalls inhaltliche Anpassungen vor, damit seitens der EU-Kommission nicht der Eindruck von reinen "Copy-Paste-Antworten" entsteht.
Der Fragebogen kann bis 16. Oktober 2025 beantwortet werden.
Der Weg zum Fragebogen
Unter dem folgenden Link gelangen Sie zum Fragebogen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13698-MwSt-Paket-fur-die-Reise-und-Tourismusbranche/public-consultation_de
Auf der Website der EU‐Kommission befindet sich eine orange unterlegte Verknüpfung "Fragebogen beantworten" bzw. "respond to the questionnaire" (je nach Sprachauswahl; siehe Abbildung rechts).
Nach einer anschließend notwendigen kurzen Registrierung können Sie den Fragebogen ausfüllen.