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Reisebüros, Fachverband

Datenschutzgrundverordnung in Reisebüros

Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten 

Lesedauer: 2 Minuten

21.09.2023

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Unternehmen EU-weit vereinheitlicht. Alle datenverarbeitenden Betriebe, somit auch Reisebüros, müssen damit künftig detailliert darlegen, welche Daten ihrer Kunden (bzw. Mitarbeiter) von ihnen verarbeitet werden, wo diese liegen und wohin sie weitergegeben werden. Lediglich anonyme Daten und Daten, deren personenbezogene Herkunft nicht mehr identifizierbar ist, werden nicht darunter fallen.

Unternehmen sollten sich gut auf den Einführungstermin der Datenschutz-Grundverordnung vorbereiten, denn bei Verstößen drohen ihnen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes

Allgemeine Informationen

Branchenspezifische Muster 

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft und ihre Fachverbände haben gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei MSP Law bereits vorausgefüllte Musterdokumente erstellt, um die Anforderungen an Verarbeitungsverzeichnisse, Einwilligungserklärungen und Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten branchengerecht erfüllen zu können.

Die Muster stellen aus Sicht der Autoren branchentypische Szenarien dar, müssen aber an die jeweilige Situation des Unternehmens angepasst werden.

Muster-Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (allgemein):

Muster-Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten – Drittstaaten:

Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

Musterverarbeitungsverzeichnis

Sonstige Muster für den Tourismus

Allgemeine Muster

IT- und Datensicherheit

IT-Sicherheit ist ein wesentliches Element der digitalen Wirtschaft.

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