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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Maßnahmen für den Tourismus: Steuerliche Erleichterungen

Für uns gefordert & erreicht

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14.10.2024

Touristische Betriebe sind standortgebunden und können nicht abwandern. Eine im EU-Vergleich sehr hohe Abgabenquote belastet Österreichs Tourismusbetriebe und verhindert wirtschaftliche Entwicklungen.

Daher waren die errungenen Entlastungen ein wichtiger Schritt, damit sich unsere Betriebe besser auf ihre unternehmerischen Aufgaben konzentrieren können.

  • Steuerliche Verbesserungen bei Mitarbeiterwohnungen
  • Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung
  • Finanzielle Unterstützung während der Covid 19-Pandemie
  • Erleichterungen bei Betriebsauf- und -übergaben
  • Senkung der Lohnnebenkosten

Fazit:

Die Entlastungen sind ein wichtiger Schritt, damit sich unsere Unternehmen besser auf ihre unternehmerische Aufgaben konzentrieren können.

Die Umsetzung unserer Anliegen war eine essenzielle Voraussetzung, um den Tourismusstandort Österreich wettbewerbsfähig zu halten.

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