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Übersicht: Die häufigsten Gesellschaftsformen

Personengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften – kompakt erklärt

Lesedauer: 5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

1. Personengesellschaften

Offene Gesellschaft (OG)

Mindestanzahl Gesellschafter: 2

Haftung: alle Gesellschafter haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt

Vertrag: keine Formerfordernisse

Registrierung:

  • Eintragung in das Firmenbuch notwendig
  • Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung in das Firmenbuch

Firma: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit Zusatz „OG“ oder „offene Gesellschaft“

Geschäftsführung/Vertretung: Alle Gesellschafter sind für sich allein geschäftsführungs- und
vertretungsbefugt.

Gewerberecht

  • OG ist Trägerin der Gewerbeberechtigung
  • Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss bei einem reglementierten Gewerbe entweder persönlich haftender Gesellschafter sein oder ein zumindest zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Unternehmen beschäftigter und nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.

Sonstiges: OG kann zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden

Links:

Kommanditgesellschaft (KG)

Mindestanzahl Gesellschafter: 2

Haftung

  • Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt
  • Kommanditist haftet nur mit der im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme

Vertrag: wie bei OG

Registrierung: wie bei OG

Firma

  • Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit Zusatz „KG“ oder „Kommanditgesellschaft“ (Müller & Co KG)
  • Name des Kommanditisten darf nicht in der Firma aufscheinen

Geschäftsführung/Vertretung:

  • Zur Vertretung und Geschäftsführung ist nur der Komplementär berufen
  • Durch Vertrag Geschäftsführungsbefugnisse des Kommanditisten möglich
  • Außergewöhnliche Geschäfte bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter

Gewerberecht: KG ist Trägerin der Gewerbeberechtigung, wie bei OG

Sonstiges: KG kann zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden

Links:

GmbH & Co KG

Mindestanzahl Gesellschafter: 2
Haftung

  • Komplementär ist eine GmbH, diese haftet persönlich und unbeschränkt
  • Kommanditist haftet nur mit der im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme

Vertrag: wie KG 

Registrierung: wie KG 

Firma: voller Wortlaut der Komplementär-GmbH und Zusatz „& Co KG“

Geschäftsführung/Vertretung: Geschäftsführung und Vertretung obliegt der Komplementär-GmbH

Gewerberecht

  • KG ist Trägerin der Gewerbeberechtigung
  • Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss bei einem reglementierten Gewerbe dem zur Vertretung der GmbH berechtigten Organ angehören oder ein zumindest zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Unternehmen beschäftigter und nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer der KG oder der GmbH sein

Links:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Mindestanzahl Gesellschafter: 2

Haftung: wie bei OG

Vertrag: wie bei OG

Registrierung: keine Eintragung in das Firmenbuch möglich

Firma: gemeinsamer Name, der auf das Bestehen einer GesnbR hindeutet, kennzeichnungsfähig und unterscheidungskräftig ist und nicht in die Irre führt

Geschäftsführung/Vertretung

  • Alleingeschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis jedes Gesellschafters.
  • Widerspruchsrecht der übrigen Gesellschafter bei gewöhnlichen Geschäften.
  • Außergewöhnliche Geschäfte bedürfen eines einstimmigen Beschlusses aller Gesellschafter. 

Gewerberecht:

  • Die erforderlichen Gewerbeberechtigungen müssen bei den einzelnen Gesellschaftern vorliegen.
  • Die Gesellschaft ist nicht gewerberechtsfähig.

Sonstiges

  • Diese Gesellschaftsform ist nur möglich, sofern nicht Rechnungslegungspflicht gegeben ist.
  • Wird die Gesellschaft rechnungslegungspflichtig, muss sie entweder als OG oder als KG in das Firmenbuch eingetragen werden.

Links:

Stille Gesellschaft (StG)

Mindestanzahl Gesellschafter: 2

Haftung: keine Haftung des stillen Gesellschafters, sondern nur Gewinn- und Verlustbeteiligung (Verlustbeteiligung max. bis zur Höhe der stillen Einlage)

Vertrag: keine Formerfordernisse

Registrierung: keine Eintragung in das Firmenbuch möglich

Firma: keine eigene Firma, da reine Innengesellschaft

Geschäftsführung/Vertretung: ausschließlich durch Unternehmensinhaber (Einzelunternehmen oder Gesellschaft)

Gewerberecht: Gewerbeberechtigung lautet auf Unternehmer (Einzelunternehmer oder Gesellschaft)

Links:

2. Genossenschaften

Genossenschaft mit beschränkter Haftung (reg GenmbH)

Mindestanzahl Gesellschafter: 2

Haftung: Genossenschaft haftet mit gesamtem Genossenschaftsvermögen, Genossenschafter haften, sofern kein höherer Haftungsbetrag gesellschaftsvertraglich festgesetzt ist, bis zum Doppelten ihres Gesellschaftsanteiles

Vertrag: schriftlicher Genossenschaftsvertrag (muss nicht vor dem Notar errichtet werden)

Registrierung: GenmbH entsteht erst mit Eintragung in das Firmenbuch

Firma: Sachfirma oder gemischte Firma, aber auch Fantasiefirma, Rechtsformzusatz zwingend

Geschäftsführung/Vertretung

  • Vorstand (müssen Genossenschafter sein)
  • Angestellte Geschäftsführer zusätzlich möglich

Gewerberecht:

  • Genossenschaft ist Trägerin der Gewerbeberechtigung.
  • Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss bei einem reglementierten Gewerbe entweder Vorstand oder ein zumindest zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Unternehmen beschäftigter und nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll Versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.

Sonstiges: Genossenschaft kann Unternehmer sein

Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (reg GenmuH )

Mindestanzahl Gesellschafter: 2

Haftung: Genossenschaft haftet mit gesamtem Genossenschaftsvermögen, Genossenschaftern kommt eine unbeschränkte Deckungspflicht zu

Vertrag: wie bei GenmbH

Registrierung: wie bei GenmbH

Firma: wie bei GenmbH

Geschäftsführung/Vertretung: wie bei GenmbH

Gewerberecht:  wie bei GenmbH

Sonstiges:  wie bei GenmbH

3. Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Mindestanzahl Gesellschafter: 1

Mindestkapital

  • Stammkapital 10.000 €
  • Mindestbareinzahlung 5.000 €

Haftung

  • GmbH haftet mit gesamtem Gesellschaftsvermögen
  • Gesellschafter haften mit ihrer Stammeinlage

Vertrag

  • muss vor dem Notar errichtet werden
  • Ausnahme: vereinfachte Gründung

Registrierung: GmbH entsteht erst mit Eintragung in das Firmenbuch

Firma

  • Namens- oder Sachfirma oder gemischte Firma, aber auch Fantasiefirma
  • Rechtsformzusatz zwingend

Geschäftsführung/Vertretung: handelsrechtlicher Geschäftsführer, nicht jedoch Gesellschafter

Gewerberecht

  • GmbH ist Trägerin der Gewerbeberechtigung
  • Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss bei einem reglementierten Gewerbe entweder
    handelsrechtlicher Geschäftsführer sein oder ein zumindest zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Unternehmen beschäftigter und nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.

Sonstiges: GmbH ist immer Unternehmer

Links:

Flexible Kapitalgesellschaft / Flexible Company (FlexKapG / FlexCo)

Mindestanzahl Gesellschafter:  wie GmbH

Haftung:

  • wie GmbH
  • Unternehmenswert-Beteiligte haften nicht

Vertrag: wie GmbH

Registrierung: wie GmbH

Firma: wie GmbH

Geschäftsführung/Vertretung: wie GmbH

Gewerberecht: wie GmbH

Sonstiges: wie GmbH

Links:

Aktiengesellschaft (AG)

Mindestanzahl Gesellschafter: 1

Mindestkapital: 70.000 €

Haftung: AG haftet mit gesamtem Gesellschaftsvermögen

Vertrag: „Satzung“ muss vor dem Notar errichtet werden

Registrierung: AG entsteht erst mit Eintragung in das Firmenbuch

Firma

  • Namens- oder Sachfirma oder gemischte Firma, aber auch Fantasiefirma
  • Rechtsformzusatz zwingend

Geschäftsführung/Vertretung: Vorstand

Gewerberecht

  • AG ist Trägerin der Gewerbeberechtigung
  • Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss bei einem reglementierten Gewerbe entweder Vorstand sein oder ein zumindest zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Unternehmen beschäftigter und nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.

Sonstiges: AG ist immer Unternehmer

Links:

Stand: 05.12.2025

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