Selbständigkeit
Informationen für Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
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Selbständige Tätigkeit als Hafner/-in
Der Hafner ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist Aufgabe der WKÖ.
Hafner-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 1.1.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker über die Meisterprüfung für das Handwerk der Hafner (Hafner-Meisterprüfungsordnung), gültig ab 1.1.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, mit der die Hafner-Meisterprüfungsordnung geändert wird, gültig ab 16.11.2022
- Konsolidierte Fassung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Hafner, gültig ab 16.11.2022
- Rechtslage bis 31.12.2021
Selbständige Tätigkeit als Platten-, Fliesenleger/-in
Der Platten- und Fliesenleger ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des/der Platten-, Fliesenlegers/-in zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist Aufgabe der WKÖ.
Platten- und Fliesenleger-Meisterprüfungsordnung
Selbständige Tätigkeit als Keramiker/-in
Der Keramiker ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Keramikers zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe ist Aufgabe der WKÖ.
Keramiker-Meisterprüfungsordnung
- Rechtslage ab 1.1.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker über die Meisterprüfung für das Handwerk der Keramiker (Keramiker-Meisterprüfungsordnung), gültig ab 1.1.2022
- Verordnung der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, mit der die Keramiker-Meisterprüfungsordnung geändert wird, gültig ab 16.11.2022
- Konsolidierte Fassung der Meisterprüfungsordnung für das Handwerk der Keramiker, gültig ab 16.11.2022
- Rechtslage bis 31.12.2021
Gütesiegel „Meisterbetrieb“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.