Zwei Personen befinden sich in einem gläsernen Besprechungsraum bei einem Besprechungstisch mit Unterlagen und Laptop, eine Person steht bei einem Flipchart
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Agrarhandel, Landesgremium

Gremialtagung Landesgremium OÖ Agrarhandel

Donnerstag, 14. September 2023 | 14:30 Uhr | WKOÖ

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Das Landesgremium Agrarhandel lädt zur Gremialtagung am

Donnerstag, 14.9.2023 um 14.30 Uhr

in der WKO Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz, Newsdeck ein.


Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch die Gremialobfrau Mag. Daniela Fuchshuber

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Berichtigung des Protokolls der Gremialtagung vom 29.9.2022 (redaktioneller Fehler) und Genehmigung
  5. Bestellung des Protokollprüfers

2. Wîse up – Präsentation der Lernplattform der WKO, René Mähr, MSc (Geschäftsführer der Bildungsplattform der WKÖ GmbH)

3. Bericht der Obfrau Mag. Daniela Fuchshuber und des Gremialgeschäftsführers Dr. Manfred Zöchbauer und allfällige Beschlüsse über:

  1. Bericht Bildungspolitische Aktivitäten der Sparte Handel und Beschluss über Beteiligung Kampagne „Mitten im Leben“
  2. WKOÖ-Kampagne „Und was machst du“ Bericht Kampagnenperformance 2023
  3. WKOÖ-Kampagne „Lebe dein Talent“ (Beteiligung 2024 – Beschluss)
  4. Service Attraktiver Arbeitgeber – Beschluss über Förderung 2024
  5. Berufsgruppe Wein- u. Spirituosenhandel: Änderung der Aus- und Weiterbildungsförderung
  6. Berufsgruppe Wein- u. Spirituosenhandel: Einwegpfand-Informationsveranstaltung 2024 – Beschluss
  7. Top-Handelszertifikat – Bericht
  8. „Interaktive Hygieneschulung“ – Branchenverbundsprojekt (Status und Fortführung) und Beschluss Beteiligung 2024
  9. Aktuelles

4. Beschluss der Grundumlage 2024 (unveränderter GU-Beschluss)

tagung
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5. Rechnungsvoranschlag des Landesgremiums für das Jahr 2024

6. Termine

7. Allfälliges


Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder des Landesgremiums Agrarhandel. Juristische Personen und sonstige Rechtsträger (GmbH, OG, KG,..) haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person schriftlich zu bevollmächtigen, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gem. § 85 Abs. 2 WKG (also Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokurist, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied) erfüllt. Die erteilte schriftliche, firmenmäßig gezeichnete Vollmacht ist beim Einlass zur Sitzung vorzulegen. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht zulässig.

Eine Muster-Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.