Förderung Aus- und Weiterbildung
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Das Landesgremium OÖ der Tabaktrafikanten – folgend kurz Landesgremium - unterstützt
Mitgliedsbetriebe bei berufsrelevanten Aus- und Weiterbildungen, die ihre Mitarbeiter bzw.
Lehrlinge wahrnehmen.
Richtlinien
Die Förderung beträgt 50% der förderbaren Kosten, maximal 200.- Euro pro Mitgliedsbetrieb
und Jahr.
Förderbare Kosten sind die Netto-Kurskosten laut Rechnung. Nicht förderbar sind
Eigenleistungen des Mitglieds.
Förderungsanträge sind binnen 6 Monaten ab Kursende beim Landesgremium einzubringen;
folgende Belege (in Kopie) sind beizulegen:
- Rechnung
- Zahlungsbeleg
- Teilnahmebestätigung
Kein Anspruch auf Förderung besteht, wenn Grundumlagen-Rückstände aus bereits
abgelaufenen Kalenderjahren bestehen
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Das Landesgremium behält sich vor,
Förderungsanträge abzulehnen. Zu Unrecht erhaltene Förderungen sind auf Verlangen
zurückzuzahlen.
Diese Förderungsrichtlinien gelten ab 12.12.2025.
FÖRDERANTRAG
Aus- und Weiterbildung für Mitglieder des OÖ Landesgremiums der Tabaktrafikanten